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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.01.1961

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,226
BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1960,226)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1960 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1960,226)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1960 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1960,226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 1
  • NJW 1961, 508
  • MDR 1961, 293
  • GRUR 1961, 181
  • BB 1961, 152
  • DB 1961, 198
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 165/55

    Bestimmte Farbe eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Vielmehr fallen dann in den Schutzbereich des Zeichens auch andere Farbgebungen, wenn sie eine Verwechslungsgefahr begründen (BGHZ 24, 257, 263 - Tintenkuli).
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Denn für die Frage der Zeichenverletzung ist belanglos, ob eine Verwechslungsgefahr durch das tatsächliche Begegnen der Waren auf den gleichen Absatzmärkten heraufbeschworen wird, was schon daraus erhellt, daß ein Unterlassungsanspruch auch aus unbenutzten Zeichen hergeleitet werden kann (BGHZ 10, 211 - Nordona) Selbst wenn somit davon auszugehen wäre, daß die Klägerin ihre Warenzeichen für Inlandswaren nicht benutzen darf, handelt es sich angesichts des Umstands, daß eine zuverlässige Kontrolle des Absatzweges der Waren der Beklagten kaum durchführbar ist, bei dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch keineswegs um die mißbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung, sondern um die Durchsetzung eines berechtigten Anliegens von durchaus praktischer Bedeutung, Abgesehen davon, daß auch reine Exportmarken mit nur im Inland verwendeten Warenbezeichnungen unmittelbar räumlich zusammenstoßen können, beispielsweise beim Feilhalten der Ausfuhrwaren im Inland, wird durch das angestrebte Verbot jedes Versehen, aber auch jegliches Feilhalten und Inverkehrbringen gleichartiger Waren der Beklagten mit einem verwechslungsfähigen Zeichen innerhalb der Bundesrepublik, für deren räumlichen Bereich das Warenzeichen der Klägerin Schutz genießt, unterbunden und damit zugleich einem etwaigen späteren Zusammentreffen der verwechslungsfähig gekennzeichneten Waren auf dem Auslandsmarkt vorgebeugt.
  • RG, 10.02.1925 - II 36/24

    Deutsche Warenzeichen im Ausland

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Das Verbotsrecht aus § 24 WZG kann in solchen Fällen selbst dann geltend gemacht werden, wenn die Waren ausschließlich in einem Lande vertrieben werden sollen, in dem das beanstandete Warenzeichen Freizeichen ist (RGZ 110, 176).
  • RG, 30.10.1928 - II 147/28

    Warenzeichenrecht; Schutz gleichartige Waren

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Zu diesem Ergebnis ist das Reichsgericht aus der auch für den vorliegenden Streitfall maßgebenden Erwägung gelangt, daß der durch das Gesetz festgelegte Schutz eines eingetragenen Zeichens, der sich auch auf den eingetragenen Waren gleichartige Erzeugnisse erstreckt, weder von dem Patentamt noch dem Anmelder eingeschränkt werden kann (RGZ 122, 207 - Bergmännle gegen Entscheidung des V. Strafsenats des Reichsgerichts vom 4. Juli 1913 in MuW XIII, 21 - vgl. auch RG GRUR 1943, 137; RGZ 102, 355 - Juno).
  • RG, 01.07.1921 - II 33/21

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59
    Zu diesem Ergebnis ist das Reichsgericht aus der auch für den vorliegenden Streitfall maßgebenden Erwägung gelangt, daß der durch das Gesetz festgelegte Schutz eines eingetragenen Zeichens, der sich auch auf den eingetragenen Waren gleichartige Erzeugnisse erstreckt, weder von dem Patentamt noch dem Anmelder eingeschränkt werden kann (RGZ 122, 207 - Bergmännle gegen Entscheidung des V. Strafsenats des Reichsgerichts vom 4. Juli 1913 in MuW XIII, 21 - vgl. auch RG GRUR 1943, 137; RGZ 102, 355 - Juno).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Die Beschränkung des Abnehmerkreises muss auf objektiven Merkmalen der beanspruchten Waren beruhen und darf nicht nur von der subjektiven, jederzeit abänderbaren Entschließung desjenigen abhängen, der über die fraglichen Waren verfügungsberechtigt ist (vgl. BGHZ 34, 1, 7 - Mon Chérie).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …

    c) Damit kommt zugleich eine - grundsätzlich allerdings auch in der Revisionsinstanz mögliche - Beschränkung des Verbotsausspruchs auf die konkrete Verletzungsform (vgl. BGHZ 34, 1, 13 - Mon Chéri I; BGH GRUR 1963, 430, 431 - Erdener Treppchen) als das zumindest auch begehrte Klageziel ebenfalls nicht in Betracht.
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Der Bundesgerichtshof ist zwar in seiner Entscheidung vom 17. November I960 (BGHZ 34, 1,12 Mon Cheri I) noch davon ausgegangen, daß das Zeichen "Mon Cheri" der damaligen Beklagten in seinem Gesamteindruck von dem Wort "Cheri" beherrscht werde.

    Maß gebend für die Beurteilung des vorliegenden Rechtsstreits ist der Umstand, daß es sich ungeachtet der zwischen "Cheri" und "Mon Cheri" bestehenden Gemeinsamkeiten im Gesamteindruck (vgl. BGHZ 34, 1 ,12 - Mon Cheri' I) um zwei selbständige Warenzeichen handelt, wobei die Klägerin nach den Feststellungen des Berufungsgerichts durch ihre umfangreiche, diesbezügliche Werbung erreicht hat, daß der Verkehr ihr Warenzeichen "Mon Cheri" als zusammengehörige, einheitliche Wortverbindung auffaßt, inner halb deren der Zeichenbestandteil "Cheri" nicht mehr als allein kennzeichnend herausragt (oben Ziff. II, l).

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Das alles entspricht einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51]; 13, 88 [BGH 10.04.1954 - II ZR 314/53]; 22, 43 [BGH 17.10.1956 - V ZR 27/56]; 28, 297 [BGH 03.11.1958 - III ZR 139/57]; 34, 13 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59]; auch Kleinhoff DRiZ 1957, 225).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Eine Zweckbeschränkung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis allein bewirkt weder eine Beschränkung der Benutzbarkeit noch eine Einschränkung der Art nach (vgl BPatG BPatGE 22, 75 - Letrosin / Letraline; BlPMZ 1986, 226 - Magtoxin / Macocyn; BGH GRUR 1961, 181, 182 - Mon Cheri; GRUR 1975, 258, 259 - Importvermerk).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 118/12

    Umfang des Markenschutzes: Auswirkungen einer Teillöschung durch Teilverzicht

    An diesen schon unter Geltung des Warenzeichengesetzes maßgeblichen Maßstäben für die Bestimmung des Schutzumfangs einer Marke (vgl. RGZ 122, 207, 209 - Bergmännle; BGH, Urteil vom 17. November 1960 - I ZR 110/59, BGHZ 34, 1, 6 - Mon Chéri) hat sich durch das Markengesetz nichts geändert (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2002, 188, 189;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 14 Rn. 694;… Hacker in Ströbele, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rn. 78).
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 238/04

    "WM 2006" nur teilweise geschützt

    Eine Zweckbeschränkung im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis allein bewirkt weder eine Beschränkung der Benutzbarkeit noch eine Einschränkung der Art nach (vgl. BPatG BPatGE 22, 75 - LETROSIN/LETRALINE; BlPMZ 1986, 226 - MAGTOXIN/MACOCYN; BGH GRUR 1961, 181, 182 - MON CHERI; GRUR 1975, 258, 259 - IMPORTVERMERK).
  • BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61

    Rechtsweg in Warenzeichensachen

    Wenn auch das Wort "ungeachtet" nunmehr durch das in diesem Zusammenhang vielleicht nicht so klare Wort "trotz" ersetzt worden war, so ist doch die vom Reichsgericht zu den älteren Gesetzesfassungen ausgesprochene Rechtsmeinung mit vollem Recht als allein dem Gesetz entsprechend dann auch zu der neueren Gesetzesfassung sowohl vom Reichsgericht selbst (GRUR 1943, 89, 91) als auch vom Bundesgerichtshof (GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz - GRUR 1957, 499, 503 - Wipp - BGHZ 34, 1, 3 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] /4 - Mon Cheri -) und vom Schrifttum (…Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdn. 6 zu § 6 WZG;… Busse, Warenzeichengesetz 3. Aufl. § 6 Anm. 5;… Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 6. Kap. Rdn. 6;… Tetzner, Warenzeichengesetz § 6 Rdn. 11) weiterhin vertreten worden.

    Die Verteilung der Aufgaben auf das Patentamt und die ordentlichen Gerichte ist jedoch seit jeher sowohl für das Patent- und das Gebrauchsmusterrecht als auch insbesondere für das Warenzeichenrecht kennzeichnend (vgl. BGHZ 34, 1, 4 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] - Mon Cheri - und die Amtliche Begründung zum Sechsten Überleitungsgesetz B I "zu Nr. 27" 3 a "Rechtsbeschwerdeverfahren", abgedr.

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 1 U 125/04

    Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Vertreibers von Brandschutzartikeln/Baumarkts …

    Liegt, wie hier, bereits eine rechtswidrige Verletzung vor, so muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen (BGHZ 34, 1, 13 ; GR 57, 606, 608), wobei Verallgemeinerungen unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig angesehen werden.
  • BPatG, 10.01.2008 - 27 W (pat) 111/06

    Bernstein

    Sich allein auf Inhalt und/oder Zweckbestimmung der beanspruchten Waren beziehende Einschränkungen erschließen sich den Verbrauchern bei Verbindung von Marke und den hier maßgeblichen Waren nicht, zumal wenn diese kein tatsächlich vorhandenes, entsprechendes Merkmal aufweisen (…vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 114 ff. - POSTKANTOOR; BPatG BPatGE 22, 75 - LETROSIN / LETRALINE; BlPMZ 1986, 226 - MAGTOXIN / MACOCYN; Beschluss vom 18. Oktober 2006, Az.: 28 W (pat) 118/05 - GELBER FARBEIMER; BGH GRUR 1961, 181 - MON CHERI; GRUR 1975, 258 - IMPORTVERMERK).

    Entsprechendes haben das Bundespatentgericht zu eingeschränkten Abnehmerkreisen bzw. Warenfarben (BPatGE 22, 75 - LETROSIN/LETRALINE; BlPMZ 1986, 226 - MAGTOXIN/MACOCYN; Beschluss vom 18. Oktober 2006, Az: 28 W (pat) 118/05 - GELBER FARBEIMER) und der Bundesgerichtshof zu räumlichen Beschränkungen des Absatzgebietes entschieden (BGH GRUR 1961, 181 - MON CHERI; GRUR 1975, 258 - IMPORTVERMERK).

  • BGH, 12.12.1985 - I ZR 1/84

    "Fürstenberg"; Verkehrsgeltung bekannter europäischer …

  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer …

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 161/64

    Unterlassung einer Verwendung der Bezeichnung "Napoléon" für Schaumwein - …

  • BPatG, 20.04.2005 - 29 W (pat) 37/03
  • BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74

    Benutzung eines mit einem Importvermerk eingetragenen Warenzeichens durch den …

  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit …

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 6/66
  • BGH, 11.06.1965 - Ib ZR 56/63

    Wettbewerbsverstoß durch Eingriff in fremde Kennzeichnungsrechte - …

  • BPatG, 11.05.2005 - 29 W (pat) 145/03
  • BGH, 09.11.1979 - I ZR 162/77

    Begriff des genehmigungspflichtigen Fährbetriebes - Wasserrechtlicher Begriff der …

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des …

  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 5/67

    Warengleichartigkeit zwischen einem unter den Zeichen "Cerola" vertriebenen …

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 152/65

    Exportwarenzusatz innerhalb des Warengleichartigkeitsbereiches - Auffassung …

  • BGH, 07.06.1971 - I ZR 146/69

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung für Fahrräder eingetragener Warenzeichen …

  • BGH, 14.02.1968 - Ib ZB 5/66

    Anmeldung eines Wortzeichens - Widerspruch gegen die Eintragung eines Zeichens …

  • BPatG, 11.05.2005 - 29 W (pat) 37/03
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1961 - I ZR 110/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,538
BGH, 20.01.1961 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1961,538)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1961 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1961,538)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1961 - I ZR 110/59 (https://dejure.org/1961,538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 829
  • MDR 1961, 386
  • GRUR 1961, 283
  • BB 1961, 349
  • DB 1961, 435
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Auszug aus BGH, 20.01.1961 - I ZR 110/59
    Zwar kann das Gericht auch ohne Antrag die Einräumung einer Aufbrauchsfrist gewähren (BGH, GRUR 1960, 563, 567 - Alterswerbung/Sekt).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der …

    Der Beklagte muss substantiiert darlegen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Aufbrauchfrist vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1961 - I ZR 110/59, GRUR 1961, 283 f. - Mon Chéri II;… BGH, DAR 1969, 238, 240 [juris Rn. 41]; BGH…, Urteil vom 11. März 1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 420, 423 [juris Rn. 46] - BBC/DDC).
  • OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 79/02

    "Corn Pops Rice Pops"

    Hierfür hätte es eines substantiierten Sachvortrags der Beklagten bedurft, der ein Interesse an der Einräumung einer Aufbrauchsfrist erkennen lässt (BGH GRUR 1982, 420, 423 "BBC/DDC"; BGH GRUR 1961, 283, 284 "Mon Cherie II").
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 10 U 2/09

    Höhe des Vorenthaltungsschadens bei Mängeln einer Mietsache; Übernahme des …

    Zwar richtet sich bei Vorenthaltung einer Mietsache, deren Mietwert im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses gemindert war, auch der Mindestbetrag des Schadens, den der Vermieter gemäß § 546 a BGB zu fordern berechtigt ist, nach diesem geminderten Mietzins, weil dieser Betrag der im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses vereinbarte Mietzins war (BGH, Urt. v. 7.12.1960, BB 1961, 349 = DB 1961, 435 = LM § 557 BGB Nr. 3a = MDR 1961, 499 = NJW 1961, 916 = WarnRspr.
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80

    BBC/DDC

    Zwar bedarf es dafür nicht in Jedem Falle eines Antrags (BGH GRUR 1960, 563, 567 - Sektwerbung -), jedoch eines substantiierten Sachvortrags des Verletzers, der ein Interesse an der Einräumung einer Aufbrauchsfrist erkennen läßt (BGH GRUR 1961, 283, 284 - Mon Cherie II -).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

    Dagegen war die schon vor der mündlichen Revisionsverhandlung abgelaufene Aufbrauchsfrist, die das Berufungsgericht den Beklagten hinsichtlich des Unterlassungs- und Beseitigungsgebots bewilligt hat, auf den Antrag der Revision neu zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 1957, 491 - MHZ; GRUR 1960, 563, 567 - Alterswerbung/Sekt - GRUR 1961, 283, 284 - Mon Chérie II).
  • OLG Köln, 29.04.1983 - 6 U 201/82

    Voraussetzungen des Ausschließlichkeitsrechtes des § 16 Abs. 1 Gesetz gegen den …

    Zwar bedarf es nicht in jedem Fall eines Antrags (BGH GRUR 1960, 563, 567 - Sektwerbung), jedoch eines substantiierten Sachvortrags der Verletzers, der ein Interesse an der Einräumung einer Aufbrauchsfrist erkennen läßt (BGH GRUR 1961, 283, 284 - Mon Chérie II).
  • KG, 09.04.1976 - 5 U 731/76

    Bestimmung des Begriffes "Verfasser" bzgl. eines schriftlichen Werkes bei …

    Die Gewährung einer Aufbrauchsfrist ist auch ohne dahingehenden Antrag zulässig, da das tatsächliche Vorbringen des Antragsgegners jedenfalls sein Interesse an einer solchen Frist erkennen läßt (vgl. BGH GRUR 60, 563, 567; 61, 283).
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