Rechtsprechung
| BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 656c
Anwendbarkeit des Halbteilungsgrundsatzes bei Erklärung der Nutzung einer Immobilie als Einfamilienhaus durch den Erwerber bei Abschluss des Maklervertrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 656c
- rechtsportal.de
BGB § 656c
- rechtsportal.de
Zahlung einer Maklerprovision in der vereinbarten Höhe bei Abschluss eines Maklervertrags; Mehrfamilienhaus objektiv als nachzuweisendes oder zu vermittelndes Objekt zum Erwerbszeitpunkt; Richten des Erwerbszwecks auf eine beabsichtigte Nutzung des Objekts zu Wohnzwecken ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrfamilien- als Einfamilienhaus?
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zum Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer beim Erwerb eines Einfamilienhauses
- lto.de (Kurzinformation)
Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision: Ein Zweifamilienhaus ist kein Einfamilienhaus
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
BGH setzt Maßstab für Maklerprovision - Wenn das Zwei- zum Einfamilienhaus wird
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus? BGH entscheidet über Maklerprovision
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer beim Erwerb eines Einfamilienhauses
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Reichweite des Halbteilungsgrundsatzes beim Erwerb eines Einfamilienhauses
Besprechungen u.ä. (2)
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Maklerprovision bei Vermittlung eines Zweifamilienhauses: Voraussetzungen des § 656c BGB und Erwerbszweck als Einfamilienhaus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mehrfamilien- als Einfamilienhaus? (IMR 2026, 418)
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 29.08.2024 - 85 O 10/23
- KG, 24.04.2025 - 10 U 19/25
- BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Papierfundstellen
- NZM 2026, 702
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.03.2025 - I ZR 32/24
Maklerrechtliche Einordnung als Einfamilienhaus
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Der in § 656c BGB vorgesehene Halbteilungsgrundsatz gelangt in einem solchen Fall jedoch nur zur Anwendung, wenn der Kaufinteressent seine Absicht, das Objekt als Einfamilienhaus zu erwerben, dem Makler gegenüber spätestens bei Abschluss des Maklervertrags erkennbar gemacht hat (Festhaltung und Fortführung von BGH, Urteil vom 6. März 2025 - I ZR 32/24, BGHZ 243, 170 [juris Rn. 17]).Rn. 13 2. Zeitlich ist § 656c BGB anwendbar, weil es hierfür genügt, dass - wie im Streitfall - der Vertrag des Käufers mit dem Makler nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift am 23. Dezember 2020 geschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 6. März 2025 - I ZR 32/24, BGHZ 243, 170 [juris Rn. 8] mwN).
Der Gesetzgeber war der Auffassung, dass von einer vergleichbaren Zwangslage nicht auszugehen sei, wenn eine Gewerbeimmobilie oder ein an eine Vielzahl von Parteien vermietetes Wohnhaus Gegenstand des Kaufvertrags ist (BGHZ 243, 170 [juris Rn. 13];… vgl. BT-Drucks. 19/15827, S. 18).
Rn. 19 d) Der Bundesgerichtshof hat unter Berücksichtigung des Schutzzwecks dieser Regelungen für die Einordnung eines Objekts als Einfamilienhaus als entscheidend angesehen, dass der Erwerb des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Objekts bei Abschluss des Maklervertrags mit dem Erwerber für den Makler erkennbar vorrangig Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient (BGHZ 243, 170 [juris Rn. 17 f.]; BGH…, Beschluss vom 6. März 2025 - I ZR 61/24, NZM 2025, 707 [juris Rn. 2]).
Sofern dies nicht der Fall ist, ist es Sache des Erwerbers, den Wohnzweck dem Makler bei Abschluss des Maklervertrags erkennbar zu machen und dies im Prozess darzulegen und zu beweisen (BGHZ 243, 170 [juris Rn. 18 und 20]).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fallen auch Einfamilienhäuser mit einer (anderweitigen) gewerblichen Nutzungsmöglichkeit von gleichfalls nur untergeordneter Bedeutung in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften (BGHZ 243, 170 [juris Rn. 23]).
Von einer untergeordneten Bedeutung kann auszugehen sein, wenn die weitere Wohn- oder Gewerbeeinheit einen Anteil von etwa einem Fünftel der Gesamtfläche ausmacht (vgl. BGHZ 243, 170 [juris Rn. 24]).
Dies trifft etwa auf eine Doppelhaushälfte zu, die der Beherbergung der Mitglieder eines einzelnen Haushalts zu dienen bestimmt ist, kann aber auch den Erwerb eines Mehrfamilienhauses zur Nutzung als Einfamilienhaus erfassen (BGHZ 243, 170 [juris Rn. 18] mwN).
Ist der vom Erwerber verfolgte Wohnzweck bei Abschluss des Maklervertrags für den Makler erkennbar, wird der für beide Kaufvertragsparteien handelnde Makler zugleich in die Lage versetzt, zur Einhaltung der Erfordernisse des § 656c BGB gegebenenfalls den mit der Verkäuferseite abgeschlossenen Maklervertrag hinsichtlich der Provisionshöhe anzupassen (BGHZ 243, 170 [juris Rn. 18]).
Dies versetzt ihn in die Lage, mit dem Verkäufer einen neuen beziehungsweise einen weiteren Maklervertrag abzuschließen und darin die Provisionshöhe an die Erfordernisse des § 656c BGB anzupassen (BGHZ 243, 170 [juris Rn. 18]) oder aber - wenn dies nicht möglich sein sollte - den Abschluss eines Maklervertrags mit dem Kaufinteressenten abzulehnen.
- BGH, 21.03.2024 - I ZR 185/22
Anforderungen an Auskunftspflichten eines Maklers bei sukzessiver …
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Rn. 38 (aa) In Fällen, in denen eine Immobilie zum Verkauf steht, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit ein Einfamilienhaus darstellt, wird der Makler - um eine den Anforderungen des § 656c BGB genügende Provisionsvereinbarung mit beiden Parteien abzuschließen - gleichzeitig mit beiden Parteien des Hauptvertrags eine Provision in identischer Höhe oder sukzessive zunächst mit einer Partei des Hauptvertrags eine Provision in Höhe der Hälfte der intendierten Gesamtprovision und anschließend mit der anderen Partei eine Provision in Höhe der restlichen Hälfte vereinbaren (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. März 2024 - I ZR 185/22, BGHZ 240, 144 [juris Rn. 33 bis 36]). - BGH, 06.03.2025 - I ZR 138/24
Vereinbarung über den Maklerlohn
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Entsprechen die Vereinbarungen des Maklers mit beiden Kaufvertragsparteien diesen Anforderungen nicht, ist der jeweilige Maklervertrag nach § 656c Abs. 2 Satz 1 BGB unwirksam (zur Gesamtunwirksamkeit einer Vereinbarung, die gegen § 656d Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt, vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2025 - I ZR 138/24, NJW 2025, 1651 [juris Rn. 29 bis 32]).
- BGH, 23.02.2012 - I ZR 231/10
Dentallaborleistungen
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Dies stünde im Widerspruch zu dem allgemeinen Grundsatz, dass die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts anhand der im Zeitpunkt seiner Vornahme maßgeblichen Umstände beurteilt werden muss und grundsätzlich nicht durch nachträglich eingetretene Umstände wieder beseitigt werden kann (zum Bestehen eines zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts führenden gesetzlichen Verbots im Sinne von § 134 BGB im Zeitpunkt seiner Vornahme vgl. BGH…, Urteil vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, ZIP 2010, 433 [juris Rn. 18]; Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 231/10, GRUR 2012, 1050 [juris Rn. 21] = WRP 2012, 1226 - Dentallaborleistungen;… Staudinger/Fischinger/Hengstberger, BGB [2024], § 134 Rn. 80; zur in die Zukunft wirkenden Unwirksamkeit von vor Inkrafttreten eines gesetzlichen Verbots abgeschlossenen Verträgen vgl. BGH…, Urteil vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, BGHZ 154, 21 [juris Rn. 22]). - BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01
Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Dies stünde im Widerspruch zu dem allgemeinen Grundsatz, dass die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts anhand der im Zeitpunkt seiner Vornahme maßgeblichen Umstände beurteilt werden muss und grundsätzlich nicht durch nachträglich eingetretene Umstände wieder beseitigt werden kann (zum Bestehen eines zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts führenden gesetzlichen Verbots im Sinne von § 134 BGB im Zeitpunkt seiner Vornahme vgl. BGH…, Urteil vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, ZIP 2010, 433 [juris Rn. 18];… Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 231/10, GRUR 2012, 1050 [juris Rn. 21] = WRP 2012, 1226 - Dentallaborleistungen;… Staudinger/Fischinger/Hengstberger, BGB [2024], § 134 Rn. 80; zur in die Zukunft wirkenden Unwirksamkeit von vor Inkrafttreten eines gesetzlichen Verbots abgeschlossenen Verträgen vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, BGHZ 154, 21 [juris Rn. 22]). - BGH, 21.01.2010 - Xa ZR 175/07
Abschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften: Wirksamkeit eines Vertrages über die …
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Dies stünde im Widerspruch zu dem allgemeinen Grundsatz, dass die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts anhand der im Zeitpunkt seiner Vornahme maßgeblichen Umstände beurteilt werden muss und grundsätzlich nicht durch nachträglich eingetretene Umstände wieder beseitigt werden kann (zum Bestehen eines zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts führenden gesetzlichen Verbots im Sinne von § 134 BGB im Zeitpunkt seiner Vornahme vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - Xa ZR 175/07, ZIP 2010, 433 [juris Rn. 18];… Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 231/10, GRUR 2012, 1050 [juris Rn. 21] = WRP 2012, 1226 - Dentallaborleistungen;… Staudinger/Fischinger/Hengstberger, BGB [2024], § 134 Rn. 80; zur in die Zukunft wirkenden Unwirksamkeit von vor Inkrafttreten eines gesetzlichen Verbots abgeschlossenen Verträgen vgl. BGH…, Urteil vom 18. Februar 2003 - KVR 24/01, BGHZ 154, 21 [juris Rn. 22]). - BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15
Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen …
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Dies sei dann der Fall, wenn recht schnell bereits ein Vertragsabschluss anzunehmen sei - wie etwa bei der Anforderung eines Objektexposés durch den Kunden, der bereits ein ausdrückliches Provisionsverlangen des Maklers vorausgegangen sei (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - I ZR 30/15, NJW 2017, 1024 [juris Rn. 22] mwN; zur Möglichkeit eines konkludenten Abschlusses eines Maklervertrags nach Einführung des Textformerfordernisses des § 656a BGB vgl. BGH…, Urteil vom 11. März 2026 - I ZR 202/25, NZM 2026, 496 [juris Rn. 31]). - BGH, 11.03.2026 - I ZR 202/25
Konkludenter Vertragsschluss auch bei gesetzlicher Textform!
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Dies sei dann der Fall, wenn recht schnell bereits ein Vertragsabschluss anzunehmen sei - wie etwa bei der Anforderung eines Objektexposés durch den Kunden, der bereits ein ausdrückliches Provisionsverlangen des Maklers vorausgegangen sei (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - I ZR 30/15, NJW 2017, 1024 [juris Rn. 22] mwN; zur Möglichkeit eines konkludenten Abschlusses eines Maklervertrags nach Einführung des Textformerfordernisses des § 656a BGB vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2026 - I ZR 202/25, NZM 2026, 496 [juris Rn. 31]). - BGH, 06.03.2025 - I ZR 61/24
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 16.07.2026 - I ZR 111/25
Rn. 19 d) Der Bundesgerichtshof hat unter Berücksichtigung des Schutzzwecks dieser Regelungen für die Einordnung eines Objekts als Einfamilienhaus als entscheidend angesehen, dass der Erwerb des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Objekts bei Abschluss des Maklervertrags mit dem Erwerber für den Makler erkennbar vorrangig Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient (…BGHZ 243, 170 [juris Rn. 17 f.]; BGH, Beschluss vom 6. März 2025 - I ZR 61/24, NZM 2025, 707 [juris Rn. 2]).
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