Rechtsprechung
| BGH, 29.06.1973 - I ZR 120/72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Kontokorrentverhältnisses - Voraussetzungen für eine verbindliche Anerkennung eines Schlusssaldos - Notwendigkeit einer Schriftform bei einem aufgrund einer Abrechnung erteilten Anerkenntnisses - Rechtmäßigkeit der Auslegung von Schweigen im ...
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Stillschweigendes Anerkenntnis, stillschweigende Entgegennahme einer Abrechnung
Papierfundstellen
- DB 1973, 1842
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.02.1969 - II ZR 30/65
Verjährung einer der Kontokorrentbindung unterliegenden Forderung
Auszug aus BGH, 29.06.1973 - I ZR 120/72
Die Verjährung kontokorrentpflichtiger Forderungen kann gehemmt sein bis zum Ende des Kontokorrentverhältnisses bzw. bis zum Ende der Rechnungsperiode, in der sie in das Kontokorrent hätten eingestellt werden müssen (vgl. BGHZ 29, 24, 27; 51, 346, 349). - BGH, 19.12.1969 - I ZR 33/68
Klage auf Unzulässigkeitserklärgung einer Zwangsvollstreckung - Auflösung eines …
Auszug aus BGH, 29.06.1973 - I ZR 120/72
Voraussetzung hierfür ist, daß es dem schlüssig erklärten Willen der Vertragspartner entsprach, die gegenseitigen Ansprüche und Leistungen im Rahmen der laufenden Geschäftsverbindung nicht einzeln geltend zu machen, sondern in regelmäßigen Abständen zu verrechnen und durch Saldofeststellung und -anerkennung auf eine neue, vom bisherigen Schuldgrund losgelöste Grundlage zu stellen (BGH WM 1970, 184, 185). - BGH, 01.03.1972 - VIII ZR 190/70
Einfuhr und Vertrieb der Erzeugnisse eines schwedischen Unternehmens - Zahlung …
Auszug aus BGH, 29.06.1973 - I ZR 120/72
Denn Schweigen gilt auch im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit einer Bank nicht ohne weiteres als Zustimmung (BGH WM 1968, 214; vgl. ferner BGH NJW 1972, 820). - BGH, 18.01.1962 - II ZR 24/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 29.06.1973 - I ZR 120/72
Unabhängig davon, ob ein Kontokorrentverhältnis bestanden hat, haftet der Beklagte zu 1 für den von der Klägerin zum 31. Dezember 1969 errechneten Schlußsaldo, wenn er ihn als verbindlich anerkannt hat (BGH WM 1962, 346). - RG, 17.02.1919 - VI 286/18
Berechtigung zur Forderung von Zinseszinsen auf Grund eines Anerkenntnisses; …
Auszug aus BGH, 29.06.1973 - I ZR 120/72
Die Entscheidung RGZ 95, 18, 20 betrifft einen anderen Fall, nämlich Abschlagszahlungen auf einen Darlehenssaldo.
- BGH, 21.12.1981 - II ZR 270/79
Antrag auf Abschluss eines abstrakten Saldoanerkenntnisvertrags - Haftung für …
Unabhängig davon, ob eine Kontokorrentabrede bestanden hat, haftet die Beklagte gemäß § 781 BGB für diesen Saldo, wenn sie ihn als verbindlich anerkannt hat (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.73 - I ZR 120/72, WM 1973, 1014;… SenUrt. v. 18.1.62 - II ZR 24/61, WM 1962, 346).
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