Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2014 - I ZR 121/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- MIR - Medien Internet und Recht
Kartenwerke und Zeichenschlüssel - Zur Urheberschaft und zum Urheberrechtsschutz bei Stadtplänen und Landkarten
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verletzung urheberrechtlicher Verwertungsrechte an einem Online-Stadtplan: Urheberschaft an einem Stadtplan; Merkmale einer schöpferischen Eigentümlichkeit eines Stadtplans
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 7 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 7 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG
Verletzung urheberrechtlicher Verwertungsrechte an einem Online-Stadtplan: Urheberschaft an einem Stadtplan; Merkmale einer schöpferischen Eigentümlichkeit eines Stadtplans - Wolters Kluwer
Urheberschaft an bearbeitetem Kartenmaterial
- kanzlei.biz
Zum Urheberrechtsschutz von Landkarten
- online-und-recht.de
Verletzung urheberrechtlicher Verwertungsrechte an einem Online-Stadtplan: Urheberschaft an einem Stadtplan; Merkmale einer schöpferischen Eigentümlichkeit eines Stadtplans
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 16; UrhG § 19a; UrhG § 97
Urheberschaft an bearbeitetem Kartenmaterial - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Zum urheberrechtlichen Schutz von Stadtplänen
- internet-law.de (Kurzinformation)
Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Stadtplänen und Landkarten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Urheberrechtsschutz von Stadtplänen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Urheberrechtsschutz von Online-Stadtplänen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Urheberrechtliche Verwertungsrechte an einer Landkarte
- Jurion (Kurzinformation)
Individuelle kartographische Darstellung einer Landkarte kann Urheberrechtsschutz begründen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch Online-Stadtpläne sind urheberrechtlich geschützt
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Zum urheberrechtlichen Schutz von Stadtplänen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsschutz von Stadtplänen und Landkarten
- rechtambild.de (Kurzinformation und Auszüge)
Bloße Gehilfen sind keine Miturheber
- ra-herrle.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Urheberrechtsschutz von Online-Stadtplänen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberschutz für Landkarten und Stadtpläne
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Individuelle kartographische Darstellung einer Landkarte kann Urheberrechtsschutz begründen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 204 C 14/10
- LG Berlin, 30.04.2013 - 16 S 15/11
- BGH, 26.02.2014 - I ZR 121/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1195
- GRUR 2014, 772
- MIR 2014, Dok. 071
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.2005 - I ZR 227/02
Karten-Grundsubstanz
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - I ZR 121/13
Der an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter gebundene Hersteller von Karten kann deshalb nur dann Urheber sein, wenn ihm ein für die Erreichung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartografische Leistungen bleibt (BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - I ZR 227/02, GRUR 2005, 854, 856 = WRP 2005, 854 - Karten-Grundsubstanz).Die urheberrechtlich bedeutsamen schöpferischen Züge können insoweit in der Gesamtkonzeption liegen, mit der durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination von - meist bekannten - Methoden (z.B. bei der Generalisierung) und von Darstellungsmitteln (z.B. bei der Farbgebung, Beschriftung oder Symbolgebung) ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden ist (BGHZ 139, 68, 72 - Stadtplanwerk; BGH, GRUR 2005, 854, 856 - Karten-Grundsubstanz).
- BGH, 28.05.1998 - I ZR 81/96
Stadtplanwerk
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - I ZR 121/13
Zu den nach dieser Bestimmung geschützten Werken können auch Stadtpläne und Landkarten gehören, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt (BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - I ZR 81/96, BGHZ 139, 68, 71 - Stadtplanwerk).Die urheberrechtlich bedeutsamen schöpferischen Züge können insoweit in der Gesamtkonzeption liegen, mit der durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination von - meist bekannten - Methoden (z.B. bei der Generalisierung) und von Darstellungsmitteln (z.B. bei der Farbgebung, Beschriftung oder Symbolgebung) ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden ist (BGHZ 139, 68, 72 - Stadtplanwerk; BGH, GRUR 2005, 854, 856 - Karten-Grundsubstanz).
- BGH, 24.05.2007 - I ZR 130/04
Gedichttitelliste I
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - I ZR 121/13
Solange Gehilfen sich lediglich auf die nichtschöpferische mechanische Durchführung oder Ausgestaltung der Vorgabe des Urhebers halten und kein Spielraum für eine eigene individuelle schöpferische Gestaltung bleibt, sind sie keine Urheber (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 130/04, BGHZ 172, 268 Rn. 23 - Gedichttitelliste I;… Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 7 Rn. 8;… Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 7 Rn. 9;… Thum in Wandtke/Bullinger aaO § 7 Rn. 15). - BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - I ZR 121/13
Unklarheiten bestehen dagegen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, ZIP 2010, 985;… vgl. auch Saenger-Kayser/Koch, ZPO, 5. Aufl., § 543 Rn. 9).
- BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19
Bemessung der Vergütung einer Lizenz im Nachlizensierungsvertrag - …
Es hat zutreffend angenommen, dass die Kartenausschnitte urheberrechtlichen Schutz genießen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 121/13, GRUR 2014, 772 Rn. 16 mwN). - LG Hamburg, 14.01.2022 - 308 O 130/19
Adblocker - Urheberrechtliche Ansprüche beim Angebot eines sog. Adblockers - …
Zwar kann sich eine schutzfähige Gestaltung auch aus einer individuellen Zusammenstellung vorbekannter Elemente ergeben (vgl. BGH GRUR 2014, 772 Rn. 16 - Online-Stadtplan). - LG München I, 07.08.2023 - 42 O 7449/22
Paris Bar Version 1-3 - Streit um Urheberschaft zwischen freischaffendem Künstler …
Dieser Maßstab gilt auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - mehrere Personen an der Entstehung eines Werkes beteiligt sind (vgl. BGH GRUR 2014, 772 Rn. 9 - Online-Stadtplan;… Schricker/ Loewenheim/ Loewenheim/ Pfeifer, UrhG, 6. Auflage, § 7 Rn. 6).Rn. 91 Der an Vorgaben gebundene Handelnde kann damit (nur) Urheber sein, wenn ihm ein für die Erreichung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle Leistungen bleibt (vgl. BGH GRUR 2014, 772 Rn. 9 - Online-Stadtplan).
Halten sich Gehilfen lediglich an die nichtschöpferische mechanische Durchführung oder Ausgestaltung der Vorgabe des Urhebers und bleibt ihnen kein Spielraum für eine eigene individuelle schöpferische Gestaltung, sind sie keine Urheber (BGH GRUR 2014, 772 Rn. 9 - Online-Stadtplan;… Schricker/ Loewenheim/ Loewenheim/ Pfeifer, UrhG, 6. Auflage, § 7 Rn. 8).
- OLG Hamburg, 24.08.2023 - 5 U 20/22
Adblocker - Urheberrechtsverletzung im Internet: Nutzung eines Adblock-Plugins
Zwar kann sich eine schutzfähige Gestaltung auch aus einer individuellen Zusammenstellung vorbekannter Elemente ergeben (vgl. BGH GRUR 2014, 772, 773 Rn. 16 - Online-Stadtplan). - OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17
Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier: …
Kartenkacheln genießen auch Urheberrechtsschutz i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG (BGH, Urt. vom 26.02.2014, I ZR 121/13 …und Urt. v. 20.11.1986, I ZR 160/84 - Werbepläne ). - OLG München, 18.12.2025 - 29 U 3581/23
Tatsächliche Vermutung für (Mit-)Urheberschaft bei eigenhändiger Herstellung …
Sind mehrere Personen an der Entstehung des Werkes beteiligt, hängt die Schöpfereigenschaft davon ab, welche Person einen schöpferischen Beitrag gemäß § 2 Abs. 2 UrhG geleistet und welche Person lediglich einen nichtschöpferischen Gehilfenbeitrag geleistet hat (BGH GRUR 2014, 772 Rn. 9 - Online-Stadtplan unter Bezugnahme auf Thum, in: Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 7 Rn. 12 ff.;… Loewenheim in Schricker/Loewenheim, UrheberR, 4. Aufl., § 7 Rn. 6 ff.).Solange Gehilfen sich lediglich an die nichtschöpferische mechanische Durchführung oder Ausgestaltung der Vorgabe des Urhebers halten und kein Spielraum für eine eigene individuelle schöpferische Gestaltung bleibt, sind sie keine Urheber (BGH GRUR 2014, 772 Rn. 9 - Online-Stadtplan unter Bezugnahme auf GRUR 2007, 685 - Gedichttitelliste I;… Loewenheim in Schricker/Loewenheim, § 7 Rn. 8;… Schulze, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 7 Rn. 9;… Thum, in: Wandtke/Bullinger, § 7 Rn. 15).
- FG Düsseldorf, 04.05.2020 - 5 K 2912/17
Lieferung von Kunstgegenständen durch eine zwischen dem Künstler und dem …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hängt die Schöpfereigenschaft dann, wenn mehrere Personen an der Entstehung des Werkes beteiligt sind, davon ab, welche Person einen schöpferischen Beitrag gemäß § 2 Abs. 2 UrhG geleistet und welche Person lediglich einen nichtschöpferischen Gehilfenbeitrag geleistet hat (vgl. BGH-Beschluss vom 26.2.2014 I ZR 121/13, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht --GRUR-- 2014, 772).Solange Gehilfen sich lediglich auf die nichtschöpferische mechanische Durchführung oder Ausgestaltung der Vorgabe des Urhebers halten und kein Spielraum für eine eigene individuelle schöpferische Gestaltung bleibt, sind sie keine Urheber (vgl. BGH-Beschluss vom 26.2.2014 I ZR 121/13, GRUR 2014, 772 m.w.N.).
- LG München I, 20.10.2017 - 21 O 5904/14
Urheberrechtliche Schadensersatzansprüche betreffend die öffentliche …
Dass es sich bei den streitgegenständlichen Kartenausschnitten auch um urheberrechtlich geschützte Werke in Form von Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 UrhG handelt (vgl. hierzu u.a. auch BGH, Beschluss 26.02.2014, Az. I ZR 121/13; LG München I, Urteil vom 15.11.2006, Az. 21 O 506/06 - Kartografien) ist zwischen den Parteien jedenfalls unstreitig. - BGH, 06.07.2017 - I ZB 101/16
Prüfung des Vorliegens einer wirksamen Schiedsvereinbarung durch Auslegung der im …
Es handelt sich nicht um eine Rechtsfrage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 - NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3; Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 121/13, NJW-RR 2014, 1195 Rn. 8).
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