Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1960 - I ZR 121/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 510 (Ls.)
- MDR 1961, 205
- GRUR 1961, 278
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
"Stretchfolienumhüllung"; Kostenentscheidung nach Verzicht auf das Streitpatent …
Zwar ist in einigen Entscheidungen angenommen worden, daß im Regelfall nach Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent der Prozeßausgang im Sinne eines zu erwartenden Erfolgs der Nichtigkeitsklage nicht zweifelhaft erscheint (BGH, Beschl. v. 9.12.1960 - I ZR 121/59, GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 113/94, Bausch 1, 557 - Möbelscharnier; vgl. aber auch Sen.Beschl. v. 6.7.1967 - Ia ZR 88/64, Liedl 1967/68, 196, 200). - BPatG, 10.12.2015 - 2 Ni 39/13
Reit-/Pferdehalfter - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Reit-/Pferdehalfter" …
Zwar wird im Rahmen einer übereinstimmenden Erledigungserklärung vertreten, dass eine Selbstbeschränkung (bzw. ein Patentverzicht) darauf hindeute, dass die Klage insoweit zulässig und begründet gewesen wäre, sodass die entsprechenden Kosten dem Beklagten aufzuerlegen seien (…Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rd. 171, 174; vgl. BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192; 3, 53; 3, 172; 18, 50; 31, 191).Der BGH begründet dies damit, dass der Grundgedanke der auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielenden Vorschrift des § 91a ZPO nicht mit einer umfassenden Prüfung der Rechtslage vereinbar sei (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse).
Es solle vermieden werden, unübersichtliche Probleme einzig im Rahmen der Kostenentscheidung zu klären (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse; relativierend aber: BGH GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, wonach eine andere Kostenverteilung geboten sein könne, wenn die Annahme, dass das Streitpatent sich ohne das erledigende Ereignis nicht als patentfähig erwiesen hätte, nicht gerechtfertigt sei).
- BPatG, 08.11.2016 - 2 Ni 17/15
Erledigung einer Nichtigkeitsklage nach einem Verzicht auf ein Patent für das …
Verzichtet die Beklagte nach Rechtshängigkeit auf das Streitpatent, spricht dies in der Regel dafür, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte, weshalb der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden können (…Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rd. 173 f.; vgl. BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192; 3, 53; 3, 172; 18, 50).Der Grundgedanke der auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielenden Vorschrift des § 91a ZPO wäre bei einer derartigen Sachlage nämlich nicht mit einer umfassenden Prüfung der Rechtslage vereinbar (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse).
Es soll vielmehr vermieden werden, unübersichtliche Probleme einzig im Rahmen der Kostenentscheidung zu klären (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse).
- BPatG, 08.11.2016 - 2 Ni 18/15
Kostentragung nach dem erklärten Verzicht auf Ansprüche in einem auf die …
b) Verzichtet die Nichtigkeitsbeklagte nach Rechtshängigkeit auf das Streitpatent, spricht dies in der Regel dafür, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte, weshalb der Nichtigkeitsbeklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden können (…Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rd. 173 f.; vgl. BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192; 3, 53; 3, 172; 18, 50).Der Grundgedanke der auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielenden Vorschrift des § 91a ZPO wäre bei einer derartigen Sachlage nämlich nicht mit einer umfassenden Prüfung der Rechtslage vereinbar (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse).
Es soll vielmehr vermieden werden, unübersichtliche Probleme einzig im Rahmen der Kostenentscheidung zu klären (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse).
- BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95
"Drahtelektrode"; Anfechtung der Kostenentscheidung eines Nichtigkeitsurteils
Soweit die Beschwerdeführerin § 99 Abs. 2 ZPO heranziehen will, wonach ausnahmsweise gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt die sofortige Beschwerde stattfindet, wenn die Hauptsache durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt ist, übersieht sie, daß es nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung (RGZ 71, 440, 442; RGZ 86, 440, 441; BGH GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; BGH GRUR 1965, 231, 233 r. Sp. - Zierfalten) und Schrifttum (…Benkard, PatG GebrMG, 9. Aufl., § 22 PatG Rdn. 6, 46 u. § 84 PatG Rdn. 1;… Schulte, PatG, 5. Aufl., § 83 Rdn. 2;… Klauer-Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 38 PatG Rdn. 4; a.M. Schmieder, GRUR 1980, 74, 76 ff.) im Patentnichtigkeitsverfahren kein das Gericht bindendes Anerkenntnis des Beklagten im Sinne von § 307 Abs. 1 ZPO gibt. - BPatG, 03.06.2014 - 3 Ni 8/13
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsband und Verfahren zur Herstellung …
Rn. 83 Im Fall der Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent hat regelmäßig der Patentinhaber die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens zu tragen, da eine solche Vorgehensweise im Regelfall darauf schließen lässt, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte und sich der Patentinhaber durch sein Vorgehen in die Rolle der Unterlegenen begibt (st. Rspr. vgl. BGH, GRUR 61, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 82 Rdn. 41 m. w. N). - BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12
L-Arginin - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "L-Arginin" - zur …
Für die Kostentragungspflicht des Beklagten zu 1) ist davon auszugehen, dass im Fall der Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent sowie auf die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit regelmäßig der Patentinhaber die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens zu tragen hat, da eine solche Vorgehensweise im Regelfall darauf schließen lässt, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte und sich der Patentinhaber durch sein Vorgehen in die Rolle des Unterlegenen begibt (stRspr. vgl. BGH, GRUR 61, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192;… Busse, PatG, 7. Aufl., § 82 Rdn. 41 m. w. N.). - BPatG, 20.02.2018 - 2 Ni 18/16
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Interaktives Videosignalnavigationssystem für …
Der Grundgedanke der auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielenden Vorschrift des § 91a ZPO, die ein summarisches, zeit- und arbeitskraftsparendes Verfahren bezweckt, wäre nicht mit einer umfassenden Prüfung der Rechtslage vereinbar (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse). - BPatG, 01.07.2026 - 3 Ni 3/26 Dies lässt darauf schließen, dass sie in der Hauptsache unterlegen wäre und grundsätzlich die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte (st. Rspr., vgl. schon BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1960 - I ZR 121/59, GRUR 61, 278 ff.; BPatG, Beschluss vom 8. Juni 1990, 2 Ni 22/89; BPatG, Urteil vom 3. Juni 2014, 3 Ni 8/13).
- BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18 Im Falle der Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent hat regelmäßig der Patentinhaber die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, weil eine solche Vorgehensweise im Regelfall darauf schließen lässt, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte und der Patentinhaber sich durch sein Vorgehen in die Rolle des Untergebenen begibt (vgl. st. Rspr. BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192;… Busse/Keukenschrijver, 8. Aufl., § 82, Rn. 42 m.w.N.).
- BPatG, 01.12.2015 - 3 Ni 25/14
Kostenauferlegung in einem Nichtigkeitsverfahren bei Erledigung der Hauptsache …
- BPatG, 13.03.2017 - 2 Ni 8/15
Entscheidung über die Kosten des Patentstreits nach Erlöschen des Patents durch …
- BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 24/13
- BPatG, 23.01.2013 - 2 Ni 77/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Höhe des Streitwerts im …
- BPatG, 14.11.2012 - 3 Ni 16/12
- BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 22/13
- BPatG, 10.04.2014 - 2 Ni 46/12
Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Kostenauferlegung - kein Anerkenntnis im …
- BPatG, 21.06.2010 - 2 Ni 28/08
- BGH, 11.07.1995 - X ZR 113/94
- BGH, 11.07.1995 - X ZR 78/94
Nichtigkeitsklage gegen Inhaberin eines europäischen Patents - Entscheidung über …
- BPatG, 27.06.2012 - 3 Ni 29/10
- BPatG, 18.06.2012 - 3 Ni 31/10
- BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 88/64
Kostenfolge übereinstimmender Erledigterklärungen im Rahmen einer …
- BPatG, 19.05.2010 - 2 Ni 28/08
- BGH, 04.12.1968 - X ZR 3/66
Kostenentscheidung in einer Patentsache (Nichtigkeitsklage)
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