Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Rabattgesetz durch Teilnahme an einem Bonusring-System - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes bei Peisnachlass nicht unmittelbar vom Verkäufer und nicht direkt bei Vertragsabschluss - Erfordernis der Identität des Unternehmers mit dem Rabattgewährenden - ...
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Kurzfassungen/Presse
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RabattG § 1
"Bonusring"; Rabattgewährung unter Mitwirkung eines Dritten
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 424
- MDR 1990, 514
- GRUR 1993, 63
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 75/65
Preisnachlass im Einzelhandel für einen bestimmbaren Personenkreis - Abführung …
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Erweist es sich vielmehr, daß die Vergütung nur formal aus dem Vermögen des Dritten stammt und wirtschaftlich dem Verkäufer der Ware zuzurechnen ist, ist ein Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes gegeben (…vgl. BGH, Urt. v. 10.6.1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 498 - WIR-Rabatt; Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 60 Rdn. 41).Das Rabattgesetz will verhindern, daß Unternehmer die Rabattgewährung dazu mißbrauchen, durch übermäßige Nachlässe Käufer anzulocken, eine hierdurch bedingte überhöhte Preisgestaltung zu verschleiern und auf diese Weise zum Nachteil der Mitbewerber und letztlich der Verbraucher den Preiswettbewerb zu verzerren (…vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 - BSW I; Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II;… Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203, 204 - Buchbeteiligungszertifikate;… Urt. v. 7.5.1976 - I ZR 27/75, GRUR 1977, 264, 265 - Miniaturgolf).
Für die rabattrechtliche Beurteilung des Zusammenwirkens eines Dritten mit dem Verkaufsunternehmer ist eine Unterscheidung danach, ob der Dritte der "Verkäuferseite" oder der "Käuferseite" zuzurechnen ist, grundsätzlich ohne Belang (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II; Seydel in Anm. zu BGH BSW I, GRUR 1967, 374, 375; Prölls DB 1967, 1355, 1356 f.) [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; denn auch in letzterem Fall kann ein gemeinsames Zusammenwirken der zwischengeschalteten Organisation mit dem Verkaufsunternehmen gegeben sein, das darauf ausgerichtet ist, dem Kunden einen Teil des Kaufpreises unmittelbar gut zu bringen (…v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 60 Rdn. 41 [S. 1211];… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 1 RabattG Rdn. 57, 58;… Prölls aaO).
Unabhängig davon, daß auch die wirtschaftliche Zurechnung der Leistung eines am Zustandekommen des Kaufvertrags beteiligten Dritten zugunsten einer bestimmten Käufergruppe einen unzulässigen Preisnachlaß im Sinne des § 1 Abs. 2 RabattG darstellen kann (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 268 - BSW II;… Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 164/80, GRUR 1983, 682, 684 - Fach-Tonband-Kassetten), verwehren es die Feststellungen im Streitfall, den bestimmungsgemäß an den Käufer auszuzahlenden Bonus-Geldbetrag als eine Provision des Bonusrings zu verstehen.
- BGH, 10.06.1960 - I ZR 86/58
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Einer gesonderten Begründung der zulässigerweise (vgl. BGH, Urt. v. 10.6.1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 497 - WIR-Rabatt) als einzelne Zuwiderhandlungen verfolgten Tatbestände des "Ankündigens" und des "Gewährens" von unzulässigen Preisnachlässen bedurfte es sonach nicht.Erweist es sich vielmehr, daß die Vergütung nur formal aus dem Vermögen des Dritten stammt und wirtschaftlich dem Verkäufer der Ware zuzurechnen ist, ist ein Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes gegeben (vgl. BGH, Urt. v. 10.6.1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 498 - WIR-Rabatt;… Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 60 Rdn. 41).
Der Dritte kann auch dann in rabattrechtlich maßgeblicher Weise mit dem Unternehmer zusammenwirken, wenn kein Auftragsverhältnis in einem rechtlichen Sinne besteht (BGH, Urt. v. 10.6.1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 498 - WIR-Rabatt; Prölls, DB 1967, 1355, 1357, 1358) [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66].
- BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 10/66
Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes - Formelle Rechtsnorm - …
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Der Dritte kann auch dann in rabattrechtlich maßgeblicher Weise mit dem Unternehmer zusammenwirken, wenn kein Auftragsverhältnis in einem rechtlichen Sinne besteht (…BGH, Urt. v. 10.6.1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 498 - WIR-Rabatt; Prölls, DB 1967, 1355, 1357, 1358) [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66].Für die rabattrechtliche Beurteilung des Zusammenwirkens eines Dritten mit dem Verkaufsunternehmer ist eine Unterscheidung danach, ob der Dritte der "Verkäuferseite" oder der "Käuferseite" zuzurechnen ist, grundsätzlich ohne Belang (…vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II; Seydel in Anm. zu BGH BSW I, GRUR 1967, 374, 375; Prölls DB 1967, 1355, 1356 f.) [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; denn auch in letzterem Fall kann ein gemeinsames Zusammenwirken der zwischengeschalteten Organisation mit dem Verkaufsunternehmen gegeben sein, das darauf ausgerichtet ist, dem Kunden einen Teil des Kaufpreises unmittelbar gut zu bringen (…v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 60 Rdn. 41 [S. 1211];… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 1 RabattG Rdn. 57, 58;… Prölls aaO).
- BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 147/64
Vorliegen von Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Nichtidentität von …
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Das Rabattgesetz will verhindern, daß Unternehmer die Rabattgewährung dazu mißbrauchen, durch übermäßige Nachlässe Käufer anzulocken, eine hierdurch bedingte überhöhte Preisgestaltung zu verschleiern und auf diese Weise zum Nachteil der Mitbewerber und letztlich der Verbraucher den Preiswettbewerb zu verzerren (vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 - BSW I;… Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II;… Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203, 204 - Buchbeteiligungszertifikate;… Urt. v. 7.5.1976 - I ZR 27/75, GRUR 1977, 264, 265 - Miniaturgolf).Der vom Berufungsgericht unter Bezug auf die Senatsentscheidung "BSW-I" (Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 f.) vertretenen Ansicht, die Auszahlung des Bonus-Geldbetrages sei deshalb rabattrechtlich unbedenklich, weil der auszahlende Bonusring der Käuferseite näherstehe als dem Verkaufsunternehmen, kann nicht beigetreten werden.
- BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Auf die von den Beteiligten für den Preisnachlaß getroffene Wortwahl kommt es für die rabattrechtliche Beurteilung nicht an (BGH, Urt. v. 27.11.1963 - Ib ZR 60/62, GRUR 1964, 274, 275 - Möbelrabatt). - BGH, 07.05.1976 - I ZR 27/75
Gewährung von Sonderrabatten beim Verkauf von gesamten Miniaturgolfanlagen - …
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Das Rabattgesetz will verhindern, daß Unternehmer die Rabattgewährung dazu mißbrauchen, durch übermäßige Nachlässe Käufer anzulocken, eine hierdurch bedingte überhöhte Preisgestaltung zu verschleiern und auf diese Weise zum Nachteil der Mitbewerber und letztlich der Verbraucher den Preiswettbewerb zu verzerren (…vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 - BSW I;… Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II;… Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203, 204 - Buchbeteiligungszertifikate; Urt. v. 7.5.1976 - I ZR 27/75, GRUR 1977, 264, 265 - Miniaturgolf). - BGH, 30.06.1983 - I ZR 164/80
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Verstoß gegen das Rabattverbot aufgrund eines …
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Unabhängig davon, daß auch die wirtschaftliche Zurechnung der Leistung eines am Zustandekommen des Kaufvertrags beteiligten Dritten zugunsten einer bestimmten Käufergruppe einen unzulässigen Preisnachlaß im Sinne des § 1 Abs. 2 RabattG darstellen kann (…vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 268 - BSW II; Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 164/80, GRUR 1983, 682, 684 - Fach-Tonband-Kassetten), verwehren es die Feststellungen im Streitfall, den bestimmungsgemäß an den Käufer auszuzahlenden Bonus-Geldbetrag als eine Provision des Bonusrings zu verstehen. - BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73
Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses - …
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Das Rabattgesetz will verhindern, daß Unternehmer die Rabattgewährung dazu mißbrauchen, durch übermäßige Nachlässe Käufer anzulocken, eine hierdurch bedingte überhöhte Preisgestaltung zu verschleiern und auf diese Weise zum Nachteil der Mitbewerber und letztlich der Verbraucher den Preiswettbewerb zu verzerren (…vgl. BGH, Urt. v. 2.12.1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 - BSW I;… Urt. v. 20.12.1967 - Ib ZR 75/65, GRUR 1968, 266, 267 - BSW II; Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 111/73, GRUR 1975, 203, 204 - Buchbeteiligungszertifikate;… Urt. v. 7.5.1976 - I ZR 27/75, GRUR 1977, 264, 265 - Miniaturgolf). - BGH, 12.03.1965 - KZR 4/64
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Preisbindungsvereinbarung nach Inkrafttreten …
Auszug aus BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88
Es ist deshalb aus Rechtsgründen verwehrt, den Bonusbetrag als verdiente Provision dem Vermögen von Bonusring zuzuordnen und die Auszahlung des Bonusgeldbetrages als freiwillige Beteiligung an einer von Bonusring erbrachten Leistung einzustufen (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.3.1965 - KZR 4/64, GRUR 1965, 616, 619 - Esslinger Wolle).
- BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93
Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß
Zur Frage der Rabattrechtswidrigkeit des Zusammenwirkens eines Kundenvermittlers mit Einzelhändlern, das - der Fallgestaltung des Urteils "Bonusring" (WRP 1990, 286) im wesentlichen vergleichbar - die Besonderheit aufweist, daß der Vermittler Rückvergütungen in Höhe von 10 % des Kaufpreises an Käufer leistet, die sich mit der Verwertung persönlicher und sonstiger Daten des jeweiligen Kaufgeschäfts einverstanden erklärt haben, und daß der Vermittler diese Daten in Form von Marketing-Informationen an die mit ihm verbundenen Einzelhändler weiterzuleiten verpflichtet ist.«.a) Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, steht der Anwendung des Rabattgesetzes nicht entgegen, daß der Letztverbraucher den unzulässigen Nachlaß auf den Preis nicht unmittelbar von seinem Vertragspartner und nicht sofort bei Abschluß des Vertrags erhält (BGH, Urt. v. 26.10.1989 - I ZR 13/88, GRUR 1993, 63, 64 = WRP 1990, 286 - Bonusring m.w.N.).
Als Provision verdient kann nur der Betrag angesehen werden, der dem Vermögen des Vermittlers als Entgelt für seine Leistungen tatsächlich zufließen soll (vgl. BGH aaO., GRUR 1993, 63, 65 - Bonusring).
- OLG Köln, 14.07.1995 - 6 U 32/95
BONUS-KARTE
Erweist es sich vielmehr, daß die Vergütung nur formal aus dem Vermögen des Dritten stammt und wirtschaftlich dem Verkäufer - hier den Antragsgegnern - zuzurechnen ist, ist ein Preisnachlaß im Sinne des Rabattgesetzes gegeben (BGH WRP 1990, 286, 287 - , Bonusring"; BGH GRUR 1960, 495, 498 - ,WIR-Rabatt"; BGH GRUR 1968, 266, 267 - ,BSW II").Wird durch die Einschaltung eines Dritten in die wirtschaftliche Abwicklung und Abrechnung dem Letztverbraucher eine Rückvergütung zugeführt, so kommt es für die rabattrechtliche Beurteilung darauf an, ob nach dem übereinstimmenden, nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektivierten Verständnis der Beteiligten die dem Letztverbraucher zugeflossene Vergütung vom Verkäufer als Nachlaß auf den Vertragspreis angekündigt und/oder gewährt wird (BGH WRP 1990, 286, 287 - ,Bonusring").
Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich für die rabattrechtliche Beurteilung des Zusammenwirkens eines Dritten mit dem Verkaufsunternehmen ohne Belang, ob der Dritte der ,Verkäuferseite" oder der ,Käuferseite" zuzurechnen ist; denn auch im letzten Fall kann ein gemeinsames Zusammenwirken der zwischengeschalteten Organisation mit dem Verkaufsunternehmen gegeben sein, das darauf ausgerichtet ist, dem Kunden einen Teil des Kaufpreises unmittelbar gutzubringen (BGH WRP 1990, 286, 287 - ,Bonusring" m.w.N.).
- BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90
Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung
Für diese Form zugabewidrigen Verhaltens, die selbständig neben den anderen vom Gesetz genannten Tatbeständen des Anbietens und des Ankündigens steht (…BGH, Urt. v. 20.5.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 562 Eintritt in Kundenbestellung;… für das Rabattrecht: BGH, Urt. v. 10.6.1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 497 - WIR-Rabatt; Urt. v. 26.10.1989 - I ZR 13/88, WRP 1990, 286 Bonusring), ist eine Verletzungshandlung nicht festgestellt.
- OLG Köln, 07.05.1999 - 6 U 113/98
Bausparverträge; Abschlußgebühr; Rabattverstoß
Es verfolgt das Ziel, der anlockenden Wirkung einer Gewährung von Sonderpreisen entgegenzutreten, Auswüchse im Rabattwesen zu bekämpfen und den Preisnachlaß als Mittel des Wettbewerbs auf ein angemessenes Maß zu beschränken (BGH GRUR 1968, 226, 227 - "BSW II" - BGH GRUR 1959, 329, 331 - "Teilzahlungskauf" - BGH GRUR 1960, 495, 498 - "WIR-Rabatt" - BGH GRUR 1993, 63, 64 - "Bonusring" - m.w.N. aus der Rechtsprechung).Das Tatbestandsmerkmal "Waren des täglichen Bedarfs" im Sinne des § 1 Abs. 1 RabattG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH GRUR 1977, 264, 265 -"Miniaturgolf" und BGH GRUR 1993, 63, 64 - "Bonusring" - m.w.N. aus der Rechtsprechung) wegen des vorumschriebenen Gesetzeszweckes weit auszulegen.
- KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen …
Leitet als Folge der Verletzung dieser Pflicht der Berechtigte gerichtliche Schritte ein, die sich entweder als von Anfang an oder mindestens von einem Zeitpunkt vor Eintritt der Rechtshängigkeit an als unbegründet erweisen, so ist der Verletzer aus dem Gesichtspunkt des Verzuges ( § 286 Abs. 1 BGB ) zum Schadensersatz in Höhe der dadurch bei dem Berechtigten angefallenen Kosten, also in der Regel in Höhe der gerichtlichen Verfahrensgebühr und die anwaltliche Prozeßgebühr auf Seiten des Klägers oder Antragstellers nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, verpflichtet (vgl. hierzu aus jüngster Zeit BGH WRP 1990, 286 "Antwortpflicht des Abgemahnten" oder auch die übersichtliche Darstellung im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 1989, I ZR 62/88 "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"; Senatsurteil vom 1. März 1990, 25 U 5346/89, mit umfangreichen weiteren Nachweisen sowie Senatsurteil vom 26. März 1990, 25 U 6050/89).Allem dem entspricht es schließlich, daß auch der Bundesgerichtshof in mehreren Fällen vergleichbarer Art es als zulässig angesehen hat, daß der Kläger nach "Erledigung" der (ursprünglichen) Hauptsache zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit seine Klage von der (bestimmten) Leistungsklage auf die Feststellungsklage dahin, daß der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe umstellte (BGH WM 1981, 232/233 f; 385/387; WRP 1990, 286).
- BGH, 11.11.1993 - I ZR 225/91
Werbeagent - Unzulässige Preisabsprache
Es sollen vielmehr im Interesse der Vermeidung verschleierter Preisgestaltung (BGH, Urt. v. 26.10.1989 - I ZR 13/88, GRUR 1993, 63, 64 = WRP 1990, 286 - Bonusring) bestimmte Erscheinungsformen der Preisgestaltung durch den Verkäufer unterbunden werden. - BGH, 23.03.1995 - I ZR 221/92
2 für 1-Vorteil - Barzahlungsnachlaß
Damit will das Rabattgesetz verhindern, daß Unternehmer die Rabattgewährung dazu mißbrauchen, durch übermäßige Nachlässe Käufer anzulocken, eine hierdurch bedingte überhöhte Preisgestaltung zu verschleiern und auf diese Weise zum Nachteil der Mitbewerber und letztlich der Verbraucher den Preiswettbewerb zu verzerren (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1989 - I ZR 13/88, WRP 1990, 286, 287 - Bonusring). - BGH, 27.06.1991 - I ZR 279/89
Goldene Kundenkarte - Kaufpreisstundung; Barzahlungsnachlaß
Eine nur formale Betrachtung würde dem Sinn und Zweck des Rabattgesetzes nicht gerecht, wonach es zu verhindern gilt, daß Verkaufsunternehmen die Einrichtung des Rabatts dazu mißbrauchen, eine überhöhte Preisgestaltung zu verschleiern, durch übermäßige, wirtschaftlich nicht vertretbare Nachlässe Käufer anzulocken und auf diese Weise zum Nachteil auch der Mitbewerber den Preiswettbewerb zu verzerren (…BGH, Urt. v. 7.05.1976 - I ZR 27/75, GRUR 1977, 264, 265 - Miniaturgolf, vgl. auch BGH, Urt. v. 24.02.1959 I ZR 54/58, GRUR 1959, 329, 330 - Teilzahlungskauf I; BGH, Urt. v. 26.10.1989 - I ZR 13/88, WRP 1990, 286, 287 - Bonusring). - BFH, 20.12.1990 - V R 68/85
Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von sogenannten Verwaltungskostenbeiträgen …
Zwar liegt es, wie auch das FG meint, nahe, daß der Kläger allein den Zweck hatte, Kunden für die Vertragsgesellschaften zu beschaffen, und dabei nach Art eines Rabattvereins wirkte (vgl. BGH-Urteil vom 26. Oktober 1989 I ZR 13/88, NJW 1990, 424, mit Nachweisen).
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