Rechtsprechung
| BGH, 17.09.1971 - I ZR 142/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- wikisource.org
UWG § 1
Formulare - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1972, 211
- GRUR 1972, 127
- BB 1972, 893
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
Reprint
Auszug aus BGH, 17.09.1971 - I ZR 142/69
[8] Ein wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen die unmittelbare Übernahme einer fremden Leistung, für die ein Sonderschutzrecht nicht besteht, kommt vor allem in Betracht, wenn die Übernahme deshalb als anstößig empfunden wird, weil der Übernehmende wegen der Ersparnis eigener Aufwendungen einen so erheblichen geschäftlichen Vorsprung vor dem anderen erreicht - der für seine Leistung zwangsläufig erhebliche Mühen und Kosten aufwenden mußte -, daß bei allgemeiner Anerkennung der Rechtmäßigkeit einer solchen Leistungsübernahme der auch im Allgemeininteresse liegende Anreiz zur Entwicklung fortschrittlicher Leistungen genommen werden würde (BGHZ 51, 41 - Reprint). - BGH, 27.11.1959 - I ZR 24/58
Simili-Schmuck
Auszug aus BGH, 17.09.1971 - I ZR 142/69
Es hat hierzu unter Bezugnahme auf das Similischmuck-Urteil (BGH in GRUR 1960, 244) ausgeführt, der vorliegende Sachverhalt liege anders als die Fälle, in denen die Sittenwidrigkeit in der Vielzahl der Anlehnungen erblickt werde.
- BGH, 06.02.1986 - I ZR 98/84
"Notenstichbilder"; Urheberrechtsfähigkeit von Noten gemeinfreier Musikwerke
Da die betreffenden Musikwerke inzwischen gemeinfrei sind und auch für die Notenstichbilder kein Sonderrechtsschutz geltend gemacht wird, ist die fotomechanische Übernahme der Notenbilder nur dann als eine wettbewerbswidrige Ausnutzung fremder Leistung anzusehen, wenn unlauterkeitsbegründende Umstände hinzutreten (BGHZ 51, 41, 45 ff. - Reprint; BGH, Urt. v. 17.9.1971 - I ZR 142/69 = GRUR 1972, 127 f. - Formulare). - BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75 Dabei handelt es sich um die Aneignung eines fremden, schutzwürdigen Arbeitsergebnisses mittels eines meist technischen Vervielfältigungsverfahrens, um das Erzeugnis unter Ersparung eigener Kosten und ohne jede eigene Verbesserung oder Zutat in unveränderter Form auf den Markt zu bringen (…vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Band I Wettbewerbsrecht, 11. Aufl. 1974, § 1 UWG Nr. 463; BGHZ 51, 41 - Reprint; BGH in GRUR 1972 S. 127 - Formulare; BGH in WRP 1976, 370 - Oval-Puderdose).
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