Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1952 - I ZR 147/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Eigentumsnotstandes - Rechtmäßigkeit der Rettungsmaßnahmen eines in schweren Seegang geratenen Frachters - Haftung im Falle von Zusammenstößen von Schiffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 6, 102
- NJW 1952, 1132
- MDR 1952, 481
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- RG, 29.04.1926 - I 174/25
Kabelbeschädigung durch ein Kriegsschiff
Auszug aus BGH, 13.05.1952 - I ZR 147/51
Das Reichsgericht (RGZ 113, 301 ff [303]) hat bereits ausgeführt, wenn einem Führer eines Torpedoboots die Weisung erteilt werde, ein festgefahrenes Fährschiff abzuschleppen, so liege darin zugleich die Weisung, bei Ausübung seiner Obliegenheit alles zu tun, was zur Erhaltung und Rettung des Schiffes und seiner Mannschaft erforderlich werde, und darunter fielen auch Notstandsmaßnahmen. - BGH, 18.01.1952 - I ZR 87/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1952 - I ZR 147/51
Unter solchen sind aber nur die auf einen rechtlichen Erfolg gerichteten privaten Willenserklärungen zu verstehen, bei denen die Wirkung entsprechend dem auf sie gerichteten und geäußerten Parteiwillen eintritt (BGH NJW 1952, 417 und Lehmann Allgemeiner Teil zum BGB 5. Aufl § 20 zu V 1 b S 95).
- BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83
Notstand bei verkehrsbedingtem Ausweichen auf die Gegenfahrbahn
Eine solche mindestens bedingt vorsätzliche Einwirkung auf die Sache hat die Rechtsprechung für die Haftung aus § 904 Satz 2 BGB stets verlangt (RGZ 88, 211, 213 ff.; 113, 301, 302; BGHZ 6, 102, 107; OLG Stuttgart OLG Rspr. 20, 404 f.). - BFH, 04.03.1982 - V R 107/79
Zur Frage, in welchen Fällen mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung durch Rechnung …
Dem Aussteller der Abrechnung fehlt hier ein auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges gerichteter (rechtsgeschäftlicher) Erklärungswille (vgl. RGZ 157, 228, 233; BGHZ 6, 102, 105). - AG Halle/Saale, 03.12.2009 - 93 C 2078/09
Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür
Ersatzpflichtig nach § 904 Satz 2 BGB ist nicht der Begünstigte - das wäre hier die Beklagte -, sondern der Einwirkende (RGZ 113, 301ff., 303; 156, 187ff., 190; BGHZ 6, 102ff., 105; LM § 904 BGB Nr. 2; BayObLGZ 2002, 35-46;… Palandt-Bassenge Rn. 5;… Soergel/Baur BGB 12. Aufl. Rn. 23;… Erman/Hagen/Lorenz Rn. 8 jeweils zu § 904; a.A. LG Essen NZM 1999, 95;… Staudinger/Seiler Rn. 34 ff.;… MünchKomm/Säcker Rn. 17 jeweils zu § 904).
- BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99
Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze - …
Ersatzpflichtig nach § 904 Satz 2 BGB ist, wie das Oberlandesgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht der Begünstigte - das wäre hier der Beklagte -, sondern der Einwirkende, also hier die Gemeinde, deren öffentlichrechtliche Einrichtung die eingreifende Feuerwehr ist (RGZ 113, 301/303; 156, 187/190; BGHZ 6, 102/105; LM § 904 BGB Nr. 2; Palandt/Bassenge Rn. 5; Soergel/Baur BGB 12. Aufl. Rn. 23; Erman/Hagen/Lorenz Rn. 8 jeweils zu § 904; a.A. LG Essen NZM 1999, 95; Staudinger/Seiler Rn. 34 ff.;. - OLG Nürnberg, 20.05.1999 - 8 U 2317/98
Beschädigung von auf dem Nachbargrundstück lagernden Sachen durch Löscharbeiten …
Schuldner der durch diese Vorschrift bestimmten Ersatzpflicht für den Schaden ist nicht der Begünstigte der Einwirkung (der Beklagte), sondern derjenige, welcher die Einwirkung vornimmt (BGHZ 6, 102, 105). - BGH, 19.05.1958 - II ZR 83/57
Reederhaftung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.11.1955 - I ZR 219/53
Verjährung im Binnenschiffahrtsrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67
Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur …
Die Haftungsbeschränkung hat jedoch zur Folge, daß der Klägerin, soweit ihr Anspruch auf Aufwendungsersatz begründet ist, ein gesetzliches Pfandrecht an MS "Sugambria" und der Fracht, die aus der Reise herrührt, auf welcher die beiden Anker verloren gegangen sind, einzuräumen ist, auch wenn dadurch ein neues, in § 102 BSchG nicht vorgesehenes Schiffsgläubigerrecht gewährt wird (BGHZ 6, 102, 108 [BGH 13.05.1952 - I ZR 147/51]; 19, 82, 84) [BGH 18.11.1955 - I ZR 219/53]. - OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 24 U 38/02
Keine Anwendung der einjährigen Verjährung gem. § 117 BinnSchG auf das Verhältnis …
- BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69
Verfrachterhaftung
So hat es z, B. der erkennende Senat für geboten erachtet, den an sich streng geschlossenen Kreis der Schiffsgläubigerrechte des § 754 HGB um ein weiteres zu vermehren (BGHZ 6, 102). - BGH, 12.12.1957 - II ZR 88/57
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1969 - III ZR 216/66
Kollision eines Motorschiffs mit einem Tankschleppkahn auf einer …
- BGH, 23.10.1953 - V ZR 37/52
Rechtsmittel
- BGH, 27.03.1958 - II ZR 339/56
Rechtsmittel
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