Rechtsprechung
| BGH, 25.02.1958 - I ZR 15/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1958, 459
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53
Patentlizenz und Dekartellierung
Auszug aus BGH, 25.02.1958 - I ZR 15/57
Stelle man die unbestrittene Tatsache der Offenkundigkeit der Konstruktion in den Vordergrund, so sei aus den in der Entscheidung BGHZ 17, 41 (Kokillenguß) dargelegten Gründen der Vertrag Anlage 4, der die Wettbewerbsbeschränkung enthalte, in vollem Umfange nichtig und mit ihm gemäß § 139 BGB auch der Vertrag Anlage 3. Das Berufungsgericht meint jedoch, bei einer solchen Betrachtungsweise werde außer acht gelassen, daß der Beklagte sich nicht einfach einem Wettbewerbsverbot bezüglich einer offenkundigen Vorrichtung unterworfen, sondern der Klägerin gegen Entgelt Konstruktionsunterlagen überlassen habe, die ihr anderen Konkurrenten gegenüber einen mindestens zeitlichen Vorsprung verschaffen sollten.
- BGH, 23.11.1961 - KZR 5/60
Marktabreden zwischen bestimmten Unternehmen und Großhandelsvertretern bezüglich …
Die Beurteilung der Absprache als nichtig steht im übrigen in Einklang mit dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, daß Absprachen, deren alleiniger und unmittelbarer Zweck in der Ausschaltung des Wettbewerbs liegt, schlechthin unwirksam sind (BGHSt 9, 114, 118; BGHZ 13, 33, 41 [BGH 16.03.1954 - I ZR 179/52] ; 16, 296, 302 [BGH 15.02.1955 - I ZR 86/53] ; 19, 72, 81 [BGH 18.11.1955 - I ZR 176/53] ; BGH GRUR 1958, 459, 460; 487, 489; BGH WuWE Nr. 331;… vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 7. Aufl., S. 625, Rdn. 6, 7). - BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 116/63
Abschluss eines Bierlieferungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - …
Soweit es dabei auf die Auslegung der in der ehemaligen französischen Besatzungszone geltenden Vorschriften ankommen sollte, wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß diese Regelung sich nur im Wortlaut von den in der amerikanischen und britischen Zone erlassenen Vorschriften des MRGes Nr. 56 und der MRVO Nr. 78 unterschied und alle diese Vorschriften in ihren Grundlagen als übereinstimmendes Recht anzusehen waren (BGH GRUR 1958, 459, 460 - Gewindeschneid = Automat;… vgl. Baumbach = Hefermehl, Wettb. u. Warenzeichenrecht, 7. Aufl. S. 623). - BGH, 25.03.1958 - I ZR 45/57
Rechtsmittel
Nach dieser Vorschrift sind Abreden, deren ausschließlicher Zweck es ist, den Wettbewerb auszuschließen oder zu beschränken, schlechthin unzulässig (BGHZ 16, 296, 302) [BGH 15.02.1955 - I ZR 86/53] , während eine Abmachung, die - wie im vorliegenden Fall - andere Zwecke verfolgt, nur dann gegen die Vorschrift verstößt, wenn sie sich tatsächlich wettbewerbsbeschränkend auswirkt (BGH vom 25. Februar 1958 - I ZR 15/57 - Mutterngewindeschneidautomaten).
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