Rechtsprechung
| BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1954, 346
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- RG, 08.07.1905 - I 534/04
Inwieweit ist die Entscheidung des Patentamts, durch welche die Eintragung eines …
Auszug aus BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52
Das Gericht ist im Rahmen einer solchen negativen Feststellungsklage nicht an die Entscheidung des Patentamtes über die Zeichenübereinstimmung gebunden (Bestätigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RG MuW 1929, 111 f; RGZ 97, 90 [91]; 61, 214 [216] gegen Reimer GRUR 1932, 345 [355 ff]).Da ein Benutzungsrecht für eine Warenkennzeichnung auch dann gegeben sein kann, wenn das Patentamt wegen Zeichenübereinstimmung die Eintragung versagt, andererseits die Benutzung eines Warenzeichens auch im Falle seiner Eintragung eine Schadensersatzpflicht des jüngeren Zeicheninhabers gegenüber dem älteren auslösen kann (RGZ 118, 76 [79]; RG GRUR 1934, 360 [364]; JW 1937; 1905 [1907]), hat das Reichsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für die negative Feststellung, daß ein angedrohter Abwehranspruch gegen die Benutzung des Zeichens nicht bestehe, auch dann anerkannt, wenn der angebliche Verletzer das fragliche Zeichen beim Patentamt angemeldet hatte und ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, worden war (RG in MuW 1929, 111 f; RGZ 97, 90 [91]; 61, 214 [216]).
- RG, 04.11.1919 - II 129/19
Vorratszeichen.
Auszug aus BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52
Das Gericht ist im Rahmen einer solchen negativen Feststellungsklage nicht an die Entscheidung des Patentamtes über die Zeichenübereinstimmung gebunden (Bestätigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts in RG MuW 1929, 111 f; RGZ 97, 90 [91]; 61, 214 [216] gegen Reimer GRUR 1932, 345 [355 ff]).Da ein Benutzungsrecht für eine Warenkennzeichnung auch dann gegeben sein kann, wenn das Patentamt wegen Zeichenübereinstimmung die Eintragung versagt, andererseits die Benutzung eines Warenzeichens auch im Falle seiner Eintragung eine Schadensersatzpflicht des jüngeren Zeicheninhabers gegenüber dem älteren auslösen kann (RGZ 118, 76 [79]; RG GRUR 1934, 360 [364]; JW 1937; 1905 [1907]), hat das Reichsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für die negative Feststellung, daß ein angedrohter Abwehranspruch gegen die Benutzung des Zeichens nicht bestehe, auch dann anerkannt, wenn der angebliche Verletzer das fragliche Zeichen beim Patentamt angemeldet hatte und ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, worden war (RG in MuW 1929, 111 f; RGZ 97, 90 [91]; 61, 214 [216]).
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53
Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …
Auszug aus BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52
Der Umstand, daß das Berufungsgericht über das Untersagungsrecht, dessen sich die Beklagte berühmt, nicht sachlich entschieden hat, sondern die Berufung lediglich wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses abgewiesen hat, würde einer Entscheidung des Revisionsgerichts in der Sache selbst nicht zwingend entgegenstehen (vgl. Urteil des II. Zivilsenats vom 24. Februar 1954 - II ZR 3/53 -). - RG, 20.09.1927 - II 409/26
Warenzeichenrecht. Territorialität. Internationale Registrierung
Auszug aus BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52
Da ein Benutzungsrecht für eine Warenkennzeichnung auch dann gegeben sein kann, wenn das Patentamt wegen Zeichenübereinstimmung die Eintragung versagt, andererseits die Benutzung eines Warenzeichens auch im Falle seiner Eintragung eine Schadensersatzpflicht des jüngeren Zeicheninhabers gegenüber dem älteren auslösen kann (RGZ 118, 76 [79]; RG GRUR 1934, 360 [364]; JW 1937; 1905 [1907]), hat das Reichsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für die negative Feststellung, daß ein angedrohter Abwehranspruch gegen die Benutzung des Zeichens nicht bestehe, auch dann anerkannt, wenn der angebliche Verletzer das fragliche Zeichen beim Patentamt angemeldet hatte und ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, worden war (RG in MuW 1929, 111 f; RGZ 97, 90 [91]; 61, 214 [216]). - RG, 19.06.1925 - II 381/24
Warenzeichenrecht; Unlauterer Wettbewerb
Auszug aus BGH, 30.03.1954 - I ZR 153/52
Diese Rechtsauffassung des Berufungsgerichts steht im Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach das Warenzeichenrecht nur ein Bestandteil des allgemeinen Wettbewerbsrechtes ist und die ordentlichen Gerichte in einem Rechtsstreit, der die Benutzung einer Warenkennzeichnung zum Gegenstand hat, nicht an die Entscheidung des Patentamtes über die Zeichenübereinstimmung gebunden sind, die Frage der Verwechslungsgefahr vielmehr selbständig zu prüfen haben (RGZ 111, 192; RG MuW 1923, 159 f; JW 1926, 566; JW 1931, 408; GRUR 1926, 77 [79], 1931, 154 [155];… Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 2. Aufl. S. 89 = 3. Aufl. S. 55; Hagens, Warenzeichenrecht Anm. 2 zu § 6 WZG; Baumbach, Anm. 2 H zu § 6 WZG).
- BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82
Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines …
Auch die Zulässigkeit der Feststellungsklage ist nicht zu bezweifeln, weil sich die Beklagte des im Feststellungsantrag genannten Unterlassungsanspruchs berühmt und der Kläger nicht auf die Verbreitung des Kalenderblatts verzichten will (Senatsurteil vom 13. Juli 1971 - VI ZR 275/69 = LM ZPO § 256 Nr. 99; BGH, Urteil vom 30. März 1954 - I ZR 153/52 = GRUR 1954, 346, 347). - BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach …
Das folgt aus dem Grundsatz, daß der Verletzungsrichter die Frage nach der Verwechslungsgefahr in vollem Umfange selbständig beurteilen muß (BGH GRUR 1954, 346 - Strahlenkranz). - BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 46/62 Doch ist sie in der Regel eng mit Tatfragen verknüpft und insoweit einer Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen (BGH GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz).
- BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57
Rechtsmittel
Unter diesen Umständen muß es bei der ständigen Rechtsprechung verbleiben, die das Reichsgericht bereits in RGZ 118, 76, 78, 79 aufgenommen und später stets befolgt hat (RG GRUR 1934, 364; vgl. auch BGH GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz), nach der eine vorgängige Löschung des Gegenzeichens grundsätzlich nicht Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch des alten Zeicheninhabers bildet. - BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61
Rechtsweg in Warenzeichensachen
Wenn auch das Wort "ungeachtet" nunmehr durch das in diesem Zusammenhang vielleicht nicht so klare Wort "trotz" ersetzt worden war, so ist doch die vom Reichsgericht zu den älteren Gesetzesfassungen ausgesprochene Rechtsmeinung mit vollem Recht als allein dem Gesetz entsprechend dann auch zu der neueren Gesetzesfassung sowohl vom Reichsgericht selbst (GRUR 1943, 89, 91) als auch vom Bundesgerichtshof (GRUR 1954, 346, 347 - Strahlenkranz - GRUR 1957, 499, 503 - Wipp - BGHZ 34, 1, 3 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59] /4 - Mon Cheri -) und vom Schrifttum (…Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 8. Aufl. Rdn. 6 zu § 6 WZG;… Busse, Warenzeichengesetz 3. Aufl. § 6 Anm. 5;… Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 6. Kap. Rdn. 6;… Tetzner, Warenzeichengesetz § 6 Rdn. 11) weiterhin vertreten worden. - BGH, 18.02.1958 - I ZR 29/57
Rechtsmittel
In der Regel werden die für die Zulässigkeit einer Unterlassungsklage seitens des Verletzten im Falle der Anmeldung eines verwechslungsfähigen Warenzeichens sprechenden Gründe (vgl. Urteil des Senats vom 30. März 1954 GRUR 1954, 346 - Strahlenkranz; Burhenne GRUR 1954, 74) auch dann für Bejahung des Rechtsschutzinteresses sprechen, wenn es sich um eine auf Rücknahme der Anmeldung gerichtete Klage handelt und eine solche Klage lediglich dasselbe Ziel verfolgt, das auch mit dem Widerspruch erreicht werden kann. - BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65
Übereinstimmung des Zeichens "Stute" mit dem zweiten Widerspruchszeichen "Hengst" …
Anders als die positive Feststellung der Zeichenübereinstimmung (vgl. dazu BGHZ 37, 107 - Germataler Sprudel) bindet jedoch die negative Feststellung der Nichtübereinstimmung die Gerichte nicht in anderen Verfahren (…vgl. Busse, 3. Aufl. Anm. 5 zu § 6 und Anm. 3 zu § 11 WZG; v. Gramm, Anm. 2 zu § 6 und Anm. 13 zu § 11 WZG; vgl. auch BGH GRUR 1957, 499, 502 f - Wipp; für den Fall eines Rechtsstreites über die Benutzung eines Zeichens BGH GRUR 1954, 346 - Strahlenkranz) und hindert daher nicht, daß der Widersprechende in einem gerichtlichen Verfahren, wie z.B. der zeichen- oder außerzeichenrechtlichen Löschungsklage weiterhin Rechte aus den im Widerspruchsverfahren erfolglos gebliebenen Zeichen herleiten kann.
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