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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1952 - I ZR 155/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1097
BGH, 11.07.1952 - I ZR 155/51 (https://dejure.org/1952,1097)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1952 - I ZR 155/51 (https://dejure.org/1952,1097)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 (https://dejure.org/1952,1097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1952, 717
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Der erkennende Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen an der Rechtsprechung des Reichsgerichts festgehalten, wonach die Wiederholungsgefahr, wenn der Antrag auf Klagabweisung mit der Begründung aufrechterhalten wird, die als verletzend beanstandete Handlung sei berechtigt, selbst dann nicht ausgeräumt werde, wenn der Beklagte im Verlauf des Rechtsstreits das Versprechen ablegt, sich der beanstandeten Handlung in Zukunft zu enthalten ( BGHZ 1, 241 [248]; I ZR 40/50 - Urteil vom 5. März 1951 - in NJW 1951, 521 [BGH 05.03.1951 - I ZR 40/50] ; - I ZR 155/51 - Urteil vom 11. Juli 1952).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auch bei Wettbewerbsverstoßen sind Ausnahmefälle möglich, in denen die Wiederholungsgefahr ohne Übernahme einer derartigen Verpflichtung beseitigt werden kann (…BGH a.a.O. und Urteile vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 = LM UWG § 3 Nr. 8; vom 3. Juni 1976 - X ZR 57/73 = GRUR 1976, 579, 582/583 und vom 25. Februar 1977 - I ZR 165/75 = GRUR 1977, 543, 547).
  • BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52

    Rechtsmittel

    Indessen hat der Senat auch in einem dieses Gebiet betreffenden Streitfall ausgesprochen, daß besondere Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (Urt. vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 - Lindenmaier-Möhring Nachschl. UWG § 3 Nr. 8).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Als weiterer Rechtsgrundsatz war zu beachten, daß sich ein Verletzer nicht durch den bloßen Hinweis auf die tatsächliche Einstellung seiner früheren Wettbewerbswidrigkeit entlasten kann, solange er seine Unterlassungspflicht als solche nicht anerkennt (BGH vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 = LM (Nr. 8) § 3 UWG).
  • BGH, 17.01.1956 - I ZR 98/54

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht war zu einer solchen Folgerung um so mehr berechtigt, als der Beklagte seine Unterlassungspflicht im Verlaufe des Rechtsstreits niemals anerkannt, sondern auf seinem auch auf das sachliche Recht gestützten Abweisungsantrag bestanden hat (Urteil vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 - L-M zu § 3 UnlWG Nr. 8).
  • BGH, 19.06.1956 - I ZR 144/54

    Rechtsmittel

    Das schließt aber nicht aus, daß andere Tatumstände eine Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen erscheinen lassen können, namentlich dann, wenn der Abweisungsantrag nur auf das Nichtvorliegen der Wiederholungsgefahr gestützt wird (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 - LM UnlWG § 3 (8) ).
  • BGH, 27.09.1955 - I ZR 3/54

    Rechtsmittel

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. Juli 1952 - I ZR 155/51 - Lindenmaier-Möhring § 3 UnlWG Nr. 8), daß eine Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht schon durch die Einstellung der tatsächlichen Rechtsverletzung ausgeschlossen wird, solange der Verletzter auf der materiellen Abweisung des Unterlassungsanspruchs beharrt.
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