Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1980 - I ZR 159/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umwandlung des Einzelhandelsunternehmens in eine GmbH & Co KG - Eintragung der damit zusammenhängenden Vorgänge in das Handelsregister - Rechtsmissbrauch der Berufung auf eine Haftungsbeschränkung - Unterrichtung des Vertragspartners von der Geschäftsumwandlung - ...
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Kurzfassungen/Presse
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HGB § 15 Abs. 2 S. 1
Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung auf die Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH & Co. KG; Hinweispflicht bei konkreten Vertragsverhandlungen oder ständiger Geschäftsverbindung
Papierfundstellen
- ZIP 1981, 403
- WM 1981, 238
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72
Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - I ZR 159/78
Denn da der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG rechtlich nicht verpflichtet ist, im Namen der Vertretenen zu zeichnen (BGHZ 62, 216, 229), spricht es nicht ohne weiteres gegen den Beklagten, daß er es unterlassen hat, auf seine Vertreterstellung als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der KG besonders hinzuweisen.Zwar kommt ein Vertrag, bei dem der eine Teil für den anderen erkennbar im Namen einer Firma auftritt, auch dann mit dem Inhaber dieser Firma zustande, wenn für den Vertragspartner nicht zu erkennen ist, daß nicht der Handelnde selbst der Firmeninhaber ist (BGHZ 62, 216, 219-221; BB 1976, 1479, 1480).
- BGH, 08.05.1972 - II ZR 170/69
Geltendmachung einer Kaufpreisforderung - Inanspruchnahme eines persönlich …
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - I ZR 159/78
Ohne Aufklärung insoweit lassen sich die noch im Streit befindlichen Zahlungsansprüche der Klägerin auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsscheinhaftung (BGH NJW 1972, 1418 = BB 1972, 1159; BB 1976, 1479, 1480; 1978, 1025, 1026) nicht abschließend beurteilen.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber die Berufung auf eine Haftungsbeschränkung, die sich aus der Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine KG und der Eintragung dieses Vorgangs in das Handelsregister ergibt (§ 15 Abs. 2 HGB), regelmäßig rechtsmißbräuchlich, wenn die Geschäftsumwandlung dem anderen Teil nicht zur Kenntnis gebracht wird, obwohl konkrete Vertragsverhandlungen laufen oder - wie es zwischen den Parteien der Fall war - eine ständige Geschäftsverbindung besteht (BGH NJW 1972, 1418 = BB 1972, 1159; BB 1976, 1479, 1480; 1978, 1025, 1026).
- BGH, 06.10.1977 - II ZR 4/77
Verringerung des Streitgegenstandes durch Zahlung eines Teils der Urteilssumme …
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - I ZR 159/78
Ohne Aufklärung insoweit lassen sich die noch im Streit befindlichen Zahlungsansprüche der Klägerin auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsscheinhaftung (BGH NJW 1972, 1418 = BB 1972, 1159; BB 1976, 1479, 1480; 1978, 1025, 1026) nicht abschließend beurteilen.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber die Berufung auf eine Haftungsbeschränkung, die sich aus der Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine KG und der Eintragung dieses Vorgangs in das Handelsregister ergibt (§ 15 Abs. 2 HGB), regelmäßig rechtsmißbräuchlich, wenn die Geschäftsumwandlung dem anderen Teil nicht zur Kenntnis gebracht wird, obwohl konkrete Vertragsverhandlungen laufen oder - wie es zwischen den Parteien der Fall war - eine ständige Geschäftsverbindung besteht (BGH NJW 1972, 1418 = BB 1972, 1159; BB 1976, 1479, 1480; 1978, 1025, 1026).
- BGH, 29.01.1979 - II ZR 148/77
Genehmigungsfiktion in den AGB der Sparkassen bei Tageskontoauszügen
Auszug aus BGH, 28.11.1980 - I ZR 159/78
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt die Unterlassung rechtzeitiger Erinnerung gegen Tageskontoauszüge, aus denen der Kontoinhaber erkennen kann, daß das Geldinstitut Überweisungen zu Lasten seines Kontos ohne Auftrag ausgeführt hat, nicht als rechtsgeschäftliche Genehmigung dieser Geschäftsbesorgungen; sie führt für sich allein - im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts - auch nicht zu einer Umkehr der Beweislast und zum Ausschluß bekannter Einwendungen (BGH NJW 1979, 1164, 1165 = DB 1979, 882, 883).
- BGH, 06.04.1987 - II ZR 101/86
Rechtsfolgen der für den Geschäftspartner nicht erkennbaren Umwandlung einer …
Im vorliegenden Falle kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats noch hinzu, daß es rechtsmißbräuchlich ist, sich auf eine Haftungsbeschränkung zu berufen, wenn sie während einer festen Geschäftsverbindung erfolgt, ohne daß der Geschäftspartner auf die Änderung hingewiesen wird (…vgl. Sen. Urt. v. 8. Mai 1972 - II ZR 170/69, WM 1972, 822; v. 8. Juli 1976 - II ZR 211/74, WM 1976, 1084, 1085; v. 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77, WM 1977, 1405, 1406; BGH, Urt. v. 28. November 1980 - I ZR 159/78, WM 1981, 238, 239). - OLG Köln, 07.04.2010 - 13 U 57/09
Anforderungen an einen Rechnungsabschluss im Kontokorrentverhältnis
Ein solcher "Tagessaldo" ist ein reiner "Postensaldo", der den Überblick und die Zinsberechnung erleichtern soll, und mit dem die Bank lediglich zu erkennen gibt, dass ihrer Pflicht zur Einstellung aller Forderungen in das Kontokorrent nachgekommen ist (s. BGH NJW 1985, 3010, 3011; WM 1979, 417; WM 1981, 238; KG ZIP 2009, 279 = WM 2009, 545, Tz. 18;… Bunte, in: AGB-Banken und Sonderbedingungen, 2. Aufl. 2009 Nr. 7 AGB-Banken Rdn. 164;… ders. in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch 3. Aufl. § 12 Rdn. 7;… Schimansky, ebenda, § 47 Rdn. 82;… Schwintowski/Schäfer, Bankrecht, 2. Aufl. 2004 § 7 Rdn. 78).
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