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| BGH, 09.12.1952 - I ZR 16/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 464 (Ls.)
- DB 1953, 188
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.12.1952 - I ZR 30/52
Rückgriff im Wiedergutmachungsverfahren
Auszug aus BGH, 09.12.1952 - I ZR 16/52
Rückgriffsansprüche nach Art. 47 REG (AmZ) können nur im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden (vgl. zu Art. 39 REG (BrZ) I ZR 30/52 v. 12.12.52).Der Senat hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1952 - I ZR 30/52 - die Gründe dargelegt, weshalb in der Britischen Zone die Rückgriffsansprüche (Art. 39 REG Brit Zone) nur im ordentlichen Rechtsweg verfolgt werden können.
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 50/53
Vergleich über Rückerstattungsanspruch
Wenn in Art. 47 Abs. 1 AREG von den Rückgriffsansprüchen gegen "jeden mittelbaren" Rechtsvorgänger die Rede ist, so besteht, wie dem Berufungsgericht zuzustimmen ist, in Rechtsprechung und Schrifttum die einhellige Ansicht, dass es sich hierbei um einen redaktionellen Fehler handle und an Stelle der Worte "jeden mittelbaren" die Worte "seinen unmittelbaren" gesetzt werden müssen (BGH Urteil vom 9. Dezember 1952 - I ZR 16/52 - Nachschlagewerk des BGH zu Art. 47 AREG; Küster in SJZ 1948, 535 mit eingehender Begründung; Godin z Art. 47 AREG Anm. 3; Harmening-Hartenstein-Osthoff-Falk Rückerstattungsgesetz für die brit. Zone (BREG) Anm. I; Kabuschok-Weißstein z Art. 39 BREG Anm. 1; Weißstein in: Weitere praktische Fragen der Rückerstattung Teil I S 84 [86]; Goetze z Art. 47 AREG Anm. 2). - BGH, 13.11.1974 - V ZB 11/74
Erforderlichkeit der Voraussehbarkeit der Bestimmung des Erbbauzinses - Sinn und …
Offen bleiben mag, ob sich das nicht schon aus der Parallelbehandlung der einzelnen Leistungen der Reallast mit Hypothekenzinsen ergibt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO, § 1107 BGB), bei denen die Eintragung eines vor der Eintragung liegenden Zinsbeginns für zulässig gehalten wird (vgl. RGZ 136, 232, 235; KG DNotZ 1933, 429; OLG Stuttgart NJW 1953, 464;… Palandt/Degenhart, BGB 33. Aufl. § 1115 Anm. 5 a cc), oder ob dem entgegensteht, daß die Hypothekenzinsen Nebenleistung, die einzelnen Reallastleistungen aber Hauptleistung sind (vgl. Wirth, WürttNotV 1953, 212). - BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58
Rechtsmittel
Anders ist jedoch die Rechtslage, wenn ein Auftrag zur Geschäftsbesorgung, d.h. zum Erwerbe eines Vermögensgegenstandes im Auftrage und für Rechnung des Rückerstattungspflichtigen, gegeben und angenommen worden ist, und zwar gleichgültig, ob der Beauftragte dieses Geschäft zunächst im eigenen Namen oder sogleich auf den Samen des Geschäftsherrn abschließen sollte und abgeschlossen hat (Urteil des BGH, I. ZS vom 9. Dezember 1952 - I ZR 16/52 - LM Nr. 1 zu Art. 47 REGAmZ; RGZ 54, 75, 78 f). - BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57
Rechtsmittel
Demgemäß hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 9. Dezember 1952 - I ZR 16/52 - (LM Nr. 1 zu Art. 47 REG (AmZ) = NJW 1953, 464) entschieden, daß unter dem Begriff des Rechtsvorgängers nicht nur der Verkäufer zu verstehen sei, der die Sache als Eigentümer besessen und verkauft habe, Rechtsvorgänger sei auch, wer die Sache nur schuldrechtlich gekauft und schuldrechtlich weiterverkauft habe. - BGH, 23.10.1957 - IV ZR 140/57
Rechtsmittel
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits in dem Erkenntnis vom 9. Dezember 1952 - I ZR 16/52 (LM Nr. 1 zu Art. 47 REG (AmZ) = NJW 1953, 464) - ausgeführt, unmittelbarer Rechtsvorgänger im Sinne des Art. 47 REG (AmZ) sei nicht nur derjenige, der die (verkaufte) Sache als Eigentümer besessen und verkauft habe, sondern auch, wer die Sache nur schuldrechtlich gekauft und schuldrechtlich weiterverkauft habe.
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