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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1956 - I ZR 18/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4084
BGH, 13.07.1956 - I ZR 18/55 (https://dejure.org/1956,4084)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1956 - I ZR 18/55 (https://dejure.org/1956,4084)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1956 - I ZR 18/55 (https://dejure.org/1956,4084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1956 - I ZR 18/55
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 171, 321 [326], BGH GRUR 1953, 252 [254]) kommt für die gegenseitigen Ansprüche bei verwechslungsfähigen Firmenbezeichnungen dem zeitlichen Vorrang dann keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn sie längere Zeit unbeanstandet nebeneinander geführt worden sind Hat die jüngere Firma durch einen langjährigen befugten Gebrauch ihres Namens einen wertvollen Besitzstand erworben, so gewährt auch die Priorität eines Warenzeichens oder eines Firmennamens einer Partei nicht die Befugnis, in diesen redlich erworbenen Besitzstand einzudringen.
  • RG, 31.08.1943 - II 26/43

    1. Zum Erfordernis der deutlichen Unterscheidbarkeit der Firmen im Sinne des § 30 …

    Auszug aus BGH, 13.07.1956 - I ZR 18/55
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 171, 321 [326], BGH GRUR 1953, 252 [254]) kommt für die gegenseitigen Ansprüche bei verwechslungsfähigen Firmenbezeichnungen dem zeitlichen Vorrang dann keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wenn sie längere Zeit unbeanstandet nebeneinander geführt worden sind Hat die jüngere Firma durch einen langjährigen befugten Gebrauch ihres Namens einen wertvollen Besitzstand erworben, so gewährt auch die Priorität eines Warenzeichens oder eines Firmennamens einer Partei nicht die Befugnis, in diesen redlich erworbenen Besitzstand einzudringen.
  • BGH, 06.10.1955 - II ZR 202/54

    Rechtsmittel

    Aus diesem besonderen Sachverhalt durfte das Berufungsgericht folgern, daß der Kaufvertrag damit zustande gekommen war (vgl. Urt. d. I. Zivilsenats des BGH v. 17.9.1954 - I ZR 18/55 - LM § 150 BGB Nr. 3 = MDR 1954, 733 = BB 1954, 882).
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