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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1984 - I ZR 200/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1552
BGH, 22.02.1984 - I ZR 200/81 (https://dejure.org/1984,1552)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1984 - I ZR 200/81 (https://dejure.org/1984,1552)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - I ZR 200/81 (https://dejure.org/1984,1552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Herstellung von Video-Geräten - Video-Geräte als Mittel der Vervielfältigung fremder Urheberwerke - Einordnung des Beklagten als "Hersteller" i.S.d. Urhebergesetzes (UrhG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 53 Abs. 5
    Begriff des Herstellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2291 (Ls.)
  • MDR 1984, 1002
  • GRUR 1984, 518
  • DB 1984, 2088
  • afp 1984, 178
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - I ZR 200/81
    Die Entstehungsgeschichte des § 53 Abs. 5 UrhG zeigt, daß der Gesetzgeber für die als Ausgleich für die in § 53 Abs. 1 UrhG festgelegte Vervielfältigungsfreiheit in der Privatsphäre gewährte Vergütungspflicht aus der Reihe der möglichen Zahlungspflichtigen (Endverbraucher - Händler - Hersteller) bewußt den Gerätehersteller ausgewählt hat (vgl. dazu auch BVerfGE 31, 255 ff [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66]).
  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem …

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - I ZR 200/81
    Die schließlich in das Urheberrechtsgesetz aufgenommene Lösung, den Gerätehersteller haften zu lassen, geht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1964 (BGHZ 42, 118, 133 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 4/63] - Personalausweise) zurück, in der ein unmittelbarer Anspruch des Urhebers gegen den tatsächlichen Hersteller der Geräte bejaht und überdies vor allem damit begründet ist, daß in der Herstellung der Geräte zumindest eine Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung durch die Gerätebenutzer zu sehen sei.
  • OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 60/22

    Keine urheberrechtlichen Gerätevergütung für Cloud-Dienstleistungen

    Rn. 92 Hersteller ist, wer die Geräte tatsächlich produziert hat (BGH, Urteil vom 22.02.1984 - I ZR 200/81 GRUR 1984, 518, beck-online), wobei nur eine Herstellung im Bundesgebiet der Vergütungspflicht unterliegt.
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 96/83

    Begriff des Herstellers von Tonaufzeichnungsgeräten; Begriff des …

    Ein inländisches Unternehmen, das Tonaufzeichnungsgeräte von einem ausländischen Unternehmen produzieren läßt, wird nicht dadurch zum Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG, daß es die Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I).

    Der Senat hat inzwischen durch Urteil vom 22. Februar 1984 - I ZR 200/81 - (GRUR 1984, 518 ff. -Herstellerbegriff) entschieden, daß Hersteller im Sinne dieser Vorschrift derjenige ist, der das Gerät tatsächlich produziert hat.

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 58/83

    Begriff des Herstellers

    Der Senat hat inzwischen durch Urteil vom 22. Februar 1984 - I ZR 200/81 - (GRUR 1984, 518 ff. -Herstellerbegriff) entschieden, daß Hersteller im Sinne dieser Vorschrift derjenige ist, der das Gerät tatsächlich produziert hat.

    Der Gesetzgeber hat aus der Reihe der möglichen Zahlungspflichtigen (Endverbraucher - Händler - Hersteller) bewußt den Gerätehersteller ausgewählt, um dem Urheber einen auf einfache und praktikable Weise durchsetzbaren Anspruch gegen einen Schuldner zu schaffen, der leicht zu ermitteln ist (vgl. BGH GRUR 1984, 518, 519 - Herstellerbegriff I).

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 64/83

    Verpflichtung zur Auskunft über Veräußerungserlöse

    Wie der Senat inzwischen entschieden hat, ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich hergestellt hat; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH Urt. v. 22.02.1984, I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff. - Herstellerbegriff I - und die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 29.11.1984 in den Sachen I ZR 58/83 und I ZR 96/83).

    Wie der Senat ausgeführt hat (…aaO), ist vom Gesetzgeber aus der Reihe der möglichen Zahlungspflichtigen (Endverbraucher - Händler - Hersteller) bewußt der Gerätehersteller ausgewählt worden, um dem Urheber einen auf einfache und praktikable Weise durchsetzbaren Anspruch gegen einen Schuldner zu schaffen, der leicht zu ermitteln ist (vgl. BGH GRUR 1984, 518, 519 - Herstellerbegriff I).

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 162/83

    "Herstellervergütung"; Bemessung der Vergütung; Beurteilung der relevanten …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert hat; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I;… Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Gesetzgeber hat aus der Reihe der möglichen Zahlungspflichtigen (Endverbraucher-Händler-Hersteller) bewußt den Gerätehersteller ausgewählt, um dem Urheber einen auf einfache und praktikable Weise durchsetzbaren Anspruch gegen einen Schuldner zu verschaffen, der leicht zu ermitteln ist (vgl. BGH GRUR 1984, 518, 519 - Herstellerbegriff I).

  • OLG München, 15.03.2024 - 8 Sch 58/22

    Streitwertfestsetzung, Auskunftserteilung, Richtlinienkonforme Auslegung, …

    Hersteller ist, wer die Geräte tatsächlich produziert hat (BGH, Urteil vom 22.02.1984 - I ZR 200/81 GRUR 1984, 518, beck-online), wobei nur eine Herstellung im Bundesgebiet der Vergütungspflicht unterliegt.
  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 59/83

    Inländisches Vertriebsunternehmen als Hersteller ausländischer Produkte - …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert hat; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I;… Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Gesetzgeber hat aus der Reihe der möglichen Zahlungspflichtigen (Endverbraucher - Händler - Hersteller) bewußt den Gerätehersteller ausgewählt, um dem Urheber einen auf einfache und praktikable Weise durchsetzbaren Anspruch gegen einen Schuldner zu verschaffen, der leicht zu ermitteln ist (vgl. BGH GRUR 1984, 518, 519 - Herstellerbegriff I).

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 165/83

    Voraussetzungen der Herstellerhaftung - Behandlung als Hersteller wegen der …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert hat; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I;… Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Gesetzgeber hat aus der Reihe der möglichen Zahlungspflichtigen (Endverbraucher - Händler - Hersteller) bewußt den Gerätehersteller ausgewählt, um dem Urheber einen auf einfache und praktikable Weise durchsetzbaren Anspruch gegen einen Schuldner zu verschaffen, der leicht zu ermitteln ist (vgl. BGH GRUR 1984, 518, 519 - Herstellerbegriff I).

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 97/83

    Aktivlegitimation einer Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung von …

    Der Senat hat inzwischen durch Urteil vom 22. Februar 1984 - I ZR 200/81 - (GRUR 1984, 518 ff. -Herstellerbegriff) entschieden, daß Hersteller im Sinne dieser Vorschrift derjenige ist, der das Gerät tatsächlich produziert hat.

    Der Gesetzgeber hat aus der Reihe der möglichen Zahlungspflichtigen (Endverbraucher - Händler - Hersteller) bewußt den Gerätehersteller ausgewählt, um dem Urheber einen auf einfache und praktikable Weise durchsetzbaren Anspruch gegen einen Schuldner zu schaffen, der leicht zu ermitteln ist (vgl. BGH GRUR 1984, 518, 519 - Herstellerbegriff I).

  • OLG Köln, 19.05.2000 - 6 U 55/99

    Herstellereigenschaft und Alleinvertriebsberechtigung bei Produktion im Ausland - …

    Hersteller ist grundsätzlich nur, wer die Ware oder gewerbliche Leistung im eigenen Namen als rechtlich selbständiger Unternehmer tatsächlich schafft oder bewirkt (…vgl. Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Auflage,§ 15 Rdn. 3 m.w.N.; vgl. auch BGH GRUR 1985, 287/288 - Herstellerbegriff IV"- und 284/285 -"Herstellerbegriff III; ders. GRUR 1985, 280/282 -"Herstellerbegriff II"- und GRUR 1984, 518/519 - "Herstellerbegriff I"- jeweils zum urheberrechtlichen Herstellerbegriff).
  • OLG München, 16.12.2025 - 38 Sch 29/24

    Vergütungspflicht, Herstellerbegriff, Vergleichsmarkt, Angemessene Vergütung, …

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83

    Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) - …

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 93/83

    Prozessführungsbefugnis von Verwertungsgesellschaften hinsichtlich der …

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