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| BGH, 22.02.1957 - I ZR 205/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1957, 363
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Werbung durch Massenverteilung von Warenproben
Auszug aus BGH, 22.02.1957 - I ZR 205/55
Der Senat hat bereits in dem Rechtsstreit I ZR 68/56, der zwischen denselben Parteien geschwebt hat, im Urteil vom 22. Februar 1957 zu der Frage Stellung genommen, ob Massenverteilungen von Waschmitteln an alle oder nahezu alle Haushaltungen eines in Bearbeitung genommenen örtlichen Bezirks zulässig sind, soweit es sich um bereits auf dem Markt eingeführte und bekannte Waren handelt und die Abgabe ohne Prüfung des Probewunsches oder der Probebedingungen stattfindet.
- BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
Rechtsmittel
Bei anderen Schenkaktionen, bei denen das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Hauptgeschäft eindeutig fehlte, ist sogar die Anwendung der Zugabeverordnung als zu fernliegend gar nicht erst erörtert worden (BGHZ 23, 365 - "Suwa;" BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; BGH in GRUR 1957, 600 - "Westfalen-Blatt").Der Senat hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in den Entscheidungen BGHZ 23, 365 - "Suwa"; BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; GRUR 1957, 600 - "Westfalenblatt", weiterentwickelt.
- BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66
Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern
Vielmehr ist seine wettbewerbsrechtliche Beurteilung bislang von Umfang, Intensität und Wirkung dieser Maßnahme abhängig gemacht worden (vgl. etwa RG GRUR 1936, 810 - Diamantine; 1938, 207 - Persil; RGZ 160, 385 - Lockenwickler; BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1957, 363 - Sunil; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1959, 31 - Feuerzeug; GRUR 1959, 544 - Modenschau; BGHZ 43, 278 - Kleenex; GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1968, 649 - Aschenbecher;… vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 9. Aufl., Anm. 91 ff zu § 1 UWG). - BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63
Kleenex
Der Sunil-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die einen anders gearteten Fall betrifft (GRUR 1957, 363, 364), ist nicht zu entnehmen, daß sie auch für Fälle der hier gegebenen Art keine Ausnahme von dem in der Suwa-Entscheidung entwickelten Grundsatz gelten lassen wolle.
- BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat sich mit der Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der unentgeltlichen Abgabe von Waren zu Werbe- und Probezwecken grundsätzlich in seinen Urteilen I ZR 68/56 (zum Abdruck in der Entscheidungssammlung) und I ZR 205/55 (zur Veröffentlichung bestimmt) vom 22. Februar 1957 befaßt und ausgeführt, solche Warenabgaben (es handelte sich dort um Waschmittel) seien nicht schon wegen ihrer Unentgeltlichkeit unzulässig; unstatthaft würden sie allerdings dann, wenn dadurch der Bestand des Wettbewerbs gefährdet werde, indem dem Mitbewerber infolge des Umfanges der Werbeaktion für einen nicht unerheblichen Zeitraum schlechthin die Möglichkeit genommen würde, noch weiterhin am Wettbewerb teilzunehmen. - OLG Köln, 19.10.1998 - 6 U 41/97
Warenprobe; Erprobungszweck; Naßrasierer
Rn. 55 Zwar kann eine derartige Marktstörung im Fall der massenweisen Verteilung von Originalware - und eine solche gelangte entgegen der Ansicht der Beklagten im vorliegenden Fall, in welchem der Rasierapparat sowie die diesem beigegebene Systemklinge der in den handelsüblichen Packung angebotenen Funktionseinheit exakt entsprachen, zur Verteilung - dann anzunehmen sein, wenn die Aktion für sich allein genommen oder in Verbindung mit zu erwartenden nachahmenden Werbeaktionen von Mitbewerbern zu einer Marktverstopfung führen, die bestimmten, in aller Regel weniger kapitalkräftigen Mitbewerbern die Möglichkeit nimmt, ihre Leistung auf dem Markt zur Geltung zu bringen bzw. am Wettbewerb teilzunehmen ( vgl. BGH GRUR 1957, 363 -"Sunil"-;… BGHZ 23, 365/371/375 -"Suwa" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 856 zu § 1 UWG;… Köhler/Piper, a.a.O., Rdn. 199 zu § 1 UWG - jeweils m.w.N. ). - BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63
Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer …
Diese Erwägung gilt an sich auch für eine Werbung, die - wie im Streitfalle - der Einführung einer vom Hersteller neu auf den Markt gebrachten Warensorte dient (BGH GRUR 1957, 363 - Sunil).
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