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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1962 - I ZR 22/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2652
BGH, 23.03.1962 - I ZR 22/61 (https://dejure.org/1962,2652)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1962 - I ZR 22/61 (https://dejure.org/1962,2652)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1962 - I ZR 22/61 (https://dejure.org/1962,2652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - I ZR 22/61
    Da alle diese Gesichtspunkte nicht behandelt sind und somit nicht mit Sicherheit zu ersehen ist, ob eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat, kann das angefochtene Urteil nicht aufrechterhalten werden (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] .
  • BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50

    Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - I ZR 22/61
    Es bedarf auch keines besonderen Eingehens auf die im angefochtenen Urteil nicht eindeutig beantwortete Frage, ob das Berufungsgericht durch die von ihm verwerteten Beweisanzeichen in Verbindung mit zusätzlichen eigenen Erwägungen den vollen Beweis für die streitige Behauptung des Klägers und damit für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr als erbracht ansieht oder ob es etwa nach den Regeln über den Beweis des ersten Anscheins einen typischen Geschehensablauf annimmt, der nach der Lebenserfahrung rückschauend mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die näher behandelten Veröffentlichungen auf persönliche Mitteilungen der Beklagten an die Berichterstatter zurückgehen (vgl. hierzu u.a. die Entscheidungen des erkennenden Senats in BGHZ 2, 1, 5 [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50] und LM Nr. 1 zu § 1 PatG).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51

    Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - I ZR 22/61
    Das gleiche müßte in erhöhtem Maße gelten, wenn das Berufungsgericht nur den Beweis des ersten Anscheins als erbracht angesehen haben sollte; denn in einem solchen Falle obliegt dem Beweisgegner nicht die Führung eines den Hauptbeweis entkräftenden Gegenbeweises, es genügt vielmehr, daß er die Annahme eines bestimmten typischen Geschehensablaufs und die daraus sich ergebenden tatsächlichen Feststellungen dadurch erschüttert, daß er die ernstlich bestehende Möglichkeit eines vom gewöhnlichen Verlauf abweichenden, nicht - typischen Geschehensganges darlegt (BGHZ 6, 169, 171 [BGH 23.05.1952 - I ZR 163/51] ;… vgl. auch Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 114 III 3 d).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1962 - I ZR 22/61
    Sollte das Berufungsgericht von der Auffassung ausgegangen sein, der beweispflichtige Kläger habe für seine Sachdarstellung bereits den vollen Beweis erbracht und dieser Beweis würde durch den angebotenen Gegenbeweis keinesfalls mehr entkräftet werden können, so hätten die hierfür maßgebenden Erwägungen eingehend dargelegt werden müssen, denn in der Regel kann dem Gegner der beweispflichtigen Partei die Führung eines substantiiert angetretenen Gegenbeweises nicht mit der - das Beweisergebnis vorwegnehmenden - Begründung abgeschnitten werden, daß die Ergebnislosigkeit vorauszusehen oder das Gegenteil bereits unwiderlegbar erwiesen sei (vgl. BGH NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] ).
  • BGH, 29.03.1977 - VI ZR 52/76

    Verkehrsunfall eines aus dem Urlaub zurückkehrenden Soldaten

    D ie s h a t d e r B u n d e s g e ric h ts h o f schon immer f ü r D ie n s t u n f ä l l e von Beamten e n ts c h ie d e n ( s . BGHZ 6, 3 f f nach § 124 DBG; U r t. v . 9 . J u l i 1962 - I I I ZR 22/61 LM BBG § 151 N r. 1 nach § 151 BBG, § 81 BRRG und U rt. v . 12. März 1974 aaO n ach § 170 N ie d e r s .Beamteng e s e t z ) .
  • BGH, 13.04.1962 - I ZR 163/60

    Rechtsmittel

    Der Streitfall ist insoweit nicht anders zu beurteilen als der Fall, den die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. März 1962 (I ZR 22/61) zum Gegenstand hatte und in dem ein Hundezuchtverein, der wie der Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits über die Mitgliedschaft im VDH der PCI angeschlossen ist, Kläger war und die erhobenen Ansprüche ausdrücklich auf Wettbewerbsrecht gestützt und seine Klagebefugnis aus § 13 Abs. 1 UWG hergeleitet hatte.
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