Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85 |
BTX-Werbung
§ 1 UWG, Unlauterkeit der unaufgeforderten Werbung über den BTX-Mitteilungsdienst (Hinweis: entspricht heute "Email-Spamming") unter Berücksichtigung der besonderen technischen Gegebenheiten von BTX
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrige Belästigung - Werbung - Btx-Mitteilungsdienst
- uni-karlsruhe.de
Btx-Werbung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur wettbewerbswidrigen Belästigung durch Werbung im Btx-Mitteilungsdienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Btx-Werbung -
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.01.1984 - 15 O 654/83
- KG, 24.09.1985 - 5 U 1516/84
- BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85
Papierfundstellen
- BGHZ 103, 203
- NJW 1988, 1670
- NJW-RR 1988, 933 (Ls.)
- ZIP 1988, 671
- MDR 1988, 555
- GRUR 1988, 614
- GRUR 1988, 616
- BB 1988, 787
- DB 1988, 1793
- ZUM 1988, 465
- afp 1988, 129
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68
Fernsprechwerbung
Auszug aus BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstößt ein Verhalten im Wettbewerb nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber widerspricht, sondern auch dann, wenn die in Frage stehende wettbewerbliche Maßnahme von der Allgemeinheit, insbesondere von den durch die Werbemaßnahme angesprochenen Verkehrskreisen, mißbilligt und als untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG soll auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 59, 317, 319 [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telexwerbung; vgl. auch BGHZ 54, 188, 189 - Fernsprechwerbung m. w. Nachw.).Es liegt daher nahe, daß jedenfalls Teile der Werbewirtschaft sich ihrer bei zunehmender Btx-Verbreitung ebenso zunehmend bedienen werden und daß dann auch solche Mitbewerber, die selbst einer solchen Werbemethode nicht zuneigen, sich aus Wettbewerbsgründen zu ihrer Nachahmung gezwungen sehen können (vgl. BGHZ 54, 188, 192 - Fernsprechwerbung m. w. Nachw.).
- BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71
Fernschreibwerbung
Auszug aus BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstößt ein Verhalten im Wettbewerb nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber widerspricht, sondern auch dann, wenn die in Frage stehende wettbewerbliche Maßnahme von der Allgemeinheit, insbesondere von den durch die Werbemaßnahme angesprochenen Verkehrskreisen, mißbilligt und als untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG soll auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 59, 317, 319 [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telexwerbung; vgl. auch BGHZ 54, 188, 189 - Fernsprechwerbung m. w. Nachw.).Desgleichen entstehen für ihn auch nicht die Kosten und der sonstige Aufwand, wie sie der Bundesgerichtshof als wesentlich für die von einer Telexwerbung ausgehende Belästigung angesehen hat (BGHZ 59, 317, 320 f. [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telexwerbung).
- BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
Grabsteinaufträge I
Auszug aus BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85
e) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Werbeart aber auch schon dann als unlauter zu beurteilen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung und zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führt (BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex; Urt. vom 1. Februar 1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge m. w. Nachw.). - BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63
Kleenex
Auszug aus BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85
e) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Werbeart aber auch schon dann als unlauter zu beurteilen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung und zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führt (BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex;… Urt. vom 1. Februar 1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge m. w. Nachw.).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Denn ohne Einschränkungen der E-Mail-Werbung ist aufgrund ihrer Vorteilhaftigkeit für den Werbenden mit einem Nachahmungseffekt bei denjenigen Mitbewerbern zu rechnen, die bislang nicht mittels E-Mail geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen jedoch hierzu gezwungen sehen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch: BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung). - BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93
Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit
Sittenwidrig (bzw. wettbewerbswidrig) im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und nach herrschender Meinung ein Wettbewerbsverhalten, das dem Anstandsgefühl der beteiligten Verkehrskreise widerspricht oder von der Allgemeinheit mißbilligt und für untragbar angesehen wird (vgl. BGHZ 15, 356, 364 f. - Progressive Kundenwerbung; BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Anzeigenblatt; BGHZ 54, 188, 191 - Fernsprechwerbung; BGHZ 56, 18, 19 [BGH 12.03.1971 - I ZR 119/69] - Grabsteinaufträge II; BGH, Urt. v. 3.2.1988 - I ZR 222/85, GRUR 1988, 614, 615 = WRP 1988, 352 - Btx-Werbung;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 18 Rdn. 7;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Einl. UWG Rdn. 66;… GroßkommUWG/Schünemann, Einl. D Rdn. 10). - BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02
Ansprechen in der Öffentlichkeit II
Hinzu kommt die gerade bei einer Werbemaßnahme dieser Art naheliegende Gefahr, daß zahlreiche Anbieter sie anwenden würden, falls sie als wettbewerbsrechtlich zulässig beurteilt würde, und sich dann auch solche Mitbewerber, die selbst an sich dieser Art von Werbung nicht zuneigen, aus Wettbewerbsgründen zu einer Nachahmung gezwungen sehen können (vgl. BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung; BGH GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).
- LG Frankenthal, 10.07.2018 - 6 O 322/17
WRP - Zusendung von E-Mail-Werbung: Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts; …
Denn das Versenden von Werbe-E-Mails ist für den Werbenden ungleich billiger als das Versenden von Werbung per Post, so dass dem Werbemedium E-Mail als solchem die Gefahr der Ausuferung innewohnt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch: BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung; BGH GRUR 1996, 208, 209 - Telefax-Werbung; BGH…, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 81/01 -, Rn. 34, juris). - BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01
Ansprechen in der Öffentlichkeit
Das Gewicht dieses Eingriffs ergibt sich - wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend dargelegt hat - nicht so sehr aus der einzelnen beanstandeten Werbemaßnahme, sondern aus der Gefahr, daß im Falle ihrer Zulassung zahlreiche Anbieter von dieser Werbemethode Gebrauch machen und daß dann auch solche Mitbewerber, die selbst dieser Art von Werbung nicht zuneigen, sich aus Wettbewerbsgründen zu ihrer Nachahmung gezwungen sehen können (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung). - BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch Urteil vom 3. Februar 1988 (I ZR 222/85, GRUR 1988, 614 = WRP 1988, 522 - Btx-Werbung) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. - BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Zur Btx-Werbung hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es im Blick auf die mit einem solchen System begründete Gefahr der Überhäufung mit Werbung zu einer unzumutbaren und damit wettbewerbswidrigen Belästigung der Teilnehmer kommen könne (BGHZ 103, 203, 208 - Btx-Werbung).Es liegt deshalb die Annahme nahe, daß sich Träger der Werbewirtschaft bei zunehmender Verbreitung von Telefax-Geräten dieses Mitteilungssystems zunehmend bedienen werden, und daß dann auch solche Mitbewerber, die auf diesem Weg bislang nicht geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen zu einer Nachahmung veranlaßt sehen können (vgl. BGHZ 54, 188, 192 - Fernsprechwerbung m.w.N.; BGHZ 103, 203, 208 - Btx-Werbung).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch eine Werbeart dann als unlauter zu beurteilen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer nach § 1 UWG unzulässigen Belästigung führt (BGHZ 103, 203, 209 - Btx-Werbung m.w.N.).
- OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte …
Zum einen hat der Kl. zwei Mails erhalten ... Zum anderen stellt angesichts der allgemeinen (also nicht nur von der Bekl. ausgehenden) Gefahr des Ausuferns und des Überhandnehmens von E-Mail-Werbeschreiben bereits das erstmalige unerwünschte Zusenden einen relevanten Eingriff dar; dies hat etwa für das Kommunikationsmedium "Btx-Mitteilungsdienst" der BGH (NJW 1988, 1670, 1671 r. Sp. unten) bzw. für den Telefaxbereich das OLG München (NJW-RR 1994, 1054, 1055 r. Sp. oben) entschieden und entspricht i.Ü. - BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90
Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung
Diese differenzierende Betrachtungsweise hat in der Rechtsprechung des Senats zur Telefonwerbung einerseits (vgl. BGHZ 54, 188, 190 - Telefonwerbung I;… Urt. v. 8.6. 1989 - I ZR 178/87, GRUR 1989, 753, 754 - Telefonwerbung II;… Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 55/88, GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III), andererseits zur Telex- und BTX-Werbung (BGHZ 59, 317, 322 [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telex-Werbung; BGHZ 103, 203, 206 - BTX-Werbung) sowie zur Briefwerbung (BGHZ 60, 296, 300 - Briefwerbung;… Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 53/90, NJW 1992, 1109, 1110 - Postwurfsendung) ihren Niederschlag gefunden. - BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87
Telefonwerbung II
Ein Verhalten im Wettbewerb verstößt nicht allein dann gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber des betreffenden Gewerbezweigs widerspricht, sondern auch dann, wenn die Werbemaßnahme von der Allgemeinheit, die Verbraucher eingeschlossen, mißbilligt und für untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG soll nicht nur die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen, sondern auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Anzeigenblatt; BGHZ 54, 188, 190 - Telefonwerbung; BGHZ 59, 317, 322 [BGH 06.10.1972 - I ZR 54/71] - Telex-Werbung; BGHZ 103, 203, 206 - BTX-Werbung). - LG Traunstein, 14.10.1997 - 2 HKO 3755/97
Wettbewerbswidriges Verhalten durch unverlangtes Versenden von Werbematerial an …
- BGH, 08.11.1989 - I ZR 55/88
"Telefonwerbung III"; Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen
- KG, 20.06.2002 - 10 U 54/02
Ansprüche des Inhabers eines elektronischen Briefkastens wegen unverlangter …
- KG, 08.01.2002 - 5 U 6727/00
Unerwünschte eMail-Werbung
- LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03
Zusendung von Werbe-E-Mails
- LG Frankenthal, 26.09.2017 - 6 O 25/17
Unterlassungsanspruch: Störerhaftung im Bereich der Online-Werbung
- LG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 O 384/03
- LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
SPAM.
- BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
- LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02
E-Cards
- OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95
Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws …
- OLG Hamm, 17.05.1990 - 4 U 22/90
Werbefaxe - wettbewerbswidrig
- LG Berlin, 26.09.2005 - 16 O 718/05
Haftung des admin-c für unverlangte E-Mail-Werbung
- OLG Hamburg, 02.10.2003 - 5 U 25/03
Unterlassungsansprüche bei unaufgeforderter Zusendung von Fax-Werbesendungen
- OLG Hamm, 26.04.1990 - 4 U 34/90
Telefaxwerbung; Telefaxwerbung gegenüber gewerblichen Unternehmen ; …
- AG Bochum, 25.02.2004 - 44 C 640/03
Unaufgefordert
- OLG Hamm, 27.09.1990 - 4 U 87/90
Zulässige Scheibenwischer-Werbung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".