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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,225
BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93 (https://dejure.org/1995,225)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1995 - I ZR 255/93 (https://dejure.org/1995,225)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - I ZR 255/93 (https://dejure.org/1995,225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Telefax - Werbung - Wettbewerbswidrigkeit

  • ladisch.de

    Telefax-Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Telefax-Werbung"; Unaufgeforderte Übersendung von Telefax-Schreiben zu Werbezwecken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung per Telefax - Unerwünschte Reklame zu verschicken, ist auch dann unzulässig, wenn sie an Unternehmen adressiert ist

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Telefaxwerbung, Werbeschreiben an Gewerbetreibende per Telefax

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit von Telefaxwerbung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Telefaxwerbung unzulässig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 1 UWG
    Wettbewerbsrecht, unzulässige Telefax-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden

Sonstiges

  • heise.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Da Fax-Spammer kaum zu greifen sind, geraten die Teledienstleister ins Visier der Gegner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 660
  • MDR 1996, 381
  • GRUR 1996, 208
  • WM 1996, 216
  • BB 1996, 131
  • DB 1996, 573
  • afp 1996, 135
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85

    Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Zur Btx-Werbung hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es im Blick auf die mit einem solchen System begründete Gefahr der Überhäufung mit Werbung zu einer unzumutbaren und damit wettbewerbswidrigen Belästigung der Teilnehmer kommen könne (BGHZ 103, 203, 208 - Btx-Werbung).

    Es liegt deshalb die Annahme nahe, daß sich Träger der Werbewirtschaft bei zunehmender Verbreitung von Telefax-Geräten dieses Mitteilungssystems zunehmend bedienen werden, und daß dann auch solche Mitbewerber, die auf diesem Weg bislang nicht geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen zu einer Nachahmung veranlaßt sehen können (vgl. BGHZ 54, 188, 192 - Fernsprechwerbung m.w.N.; BGHZ 103, 203, 208 - Btx-Werbung).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch eine Werbeart dann als unlauter zu beurteilen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer nach § 1 UWG unzulässigen Belästigung führt (BGHZ 103, 203, 209 - Btx-Werbung m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 30.05.1990 - 4 U 196/89

    Anspruch eines Hausmeisters auf Weiterwohnen in bisheriger Wohnung nach Kündigung …

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht (ebenso LG Hamburg NJW-RR 1989, 487; OLG Hamm GRUR 1990, 689 und NJW-RR 1991, 160; KG WRP 1992, 652; OLG Stuttgart WRP 1995, 254) auch die vorliegend angegriffene Telefax-Werbung zutreffend für unzulässig erachtet (§ 1 UWG).

    Es kommt hinzu, daß infolge des jederzeitigen Zugangs der Mitteilungen anders als bei Postsendungen eine Arbeitsunterbrechung stattfindet (OLG Hamm GRUR 1990, 689).

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Antrag und Urteilsausspruch sind nicht deshalb unbestimmt, weil der Verbotsbereich in der Weise umschrieben worden ist, daß aus ihm die Fälle herausfallen, in denen ein Einverständnis des Empfängers vorliegt oder zu vermuten ist (vgl. BGHZ 113, 282 - Telefonwerbung IV).

    Ein solcher kann regelmäßig nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Anzurufende ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat oder wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran vom Anrufer vermutet werden kann (BGHZ 113, 282, 285 - Telefonwerbung IV).

  • BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71

    Fernschreibwerbung

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Telex-Werbung wettbewerbswidrig, wenn kein sachlicher, in der Interessensphäre der Adressaten liegender Grund besteht, ein Angebot über Fernschreiben zu übermitteln (BGHZ 59, 317, 319 - Telex-Werbung).

    Ebenso wie bei der Benutzung von Telex-Geräten (vgl. BGHZ 59, 317, 320 - Telex-Werbung) dient auch das Telefax-System dazu, den anfallenden Schriftverkehr zu rationalisieren, Geschäftspartner schnell und zuverlässig zu erreichen und für Mitteilungen ohne Verzögerung erreichbar zu sein, ohne auf einen schriftlichen Beleg über die jeweilige Mitteilung verzichten zu müssen.

  • OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94

    Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht (ebenso LG Hamburg NJW-RR 1989, 487; OLG Hamm GRUR 1990, 689 und NJW-RR 1991, 160; KG WRP 1992, 652; OLG Stuttgart WRP 1995, 254) auch die vorliegend angegriffene Telefax-Werbung zutreffend für unzulässig erachtet (§ 1 UWG).

    Die Werbung mittels Telefax-Schreiben führt, wie die vorstehenden Erörterungen ergeben, zu einer erheblichen wettbewerbswidrigen Belästigung der beworbenen Teilnehmer des Wirtschaftsverkehrs und begründen die Gefahr, daß andere Unternehmen die Werbemethode übernehmen, um im Wettbewerb nicht benachteiligt zu sein (…vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122, 124 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker; OLG Stuttgart WRP 1995, 254, 255).

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Die Werbung mittels Telefax-Schreiben führt, wie die vorstehenden Erörterungen ergeben, zu einer erheblichen wettbewerbswidrigen Belästigung der beworbenen Teilnehmer des Wirtschaftsverkehrs und begründen die Gefahr, daß andere Unternehmen die Werbemethode übernehmen, um im Wettbewerb nicht benachteiligt zu sein (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122, 124 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker; OLG Stuttgart WRP 1995, 254, 255).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68

    Fernsprechwerbung

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Es liegt deshalb die Annahme nahe, daß sich Träger der Werbewirtschaft bei zunehmender Verbreitung von Telefax-Geräten dieses Mitteilungssystems zunehmend bedienen werden, und daß dann auch solche Mitbewerber, die auf diesem Weg bislang nicht geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen zu einer Nachahmung veranlaßt sehen können (vgl. BGHZ 54, 188, 192 - Fernsprechwerbung m.w.N.; BGHZ 103, 203, 208 - Btx-Werbung).
  • OLG Hamm, 26.04.1990 - 4 U 34/90

    Telefaxwerbung; Telefaxwerbung gegenüber gewerblichen Unternehmen ; …

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht (ebenso LG Hamburg NJW-RR 1989, 487; OLG Hamm GRUR 1990, 689 und NJW-RR 1991, 160; KG WRP 1992, 652; OLG Stuttgart WRP 1995, 254) auch die vorliegend angegriffene Telefax-Werbung zutreffend für unzulässig erachtet (§ 1 UWG).
  • KG, 17.03.1992 - 5 U 2417/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht (ebenso LG Hamburg NJW-RR 1989, 487; OLG Hamm GRUR 1990, 689 und NJW-RR 1991, 160; KG WRP 1992, 652; OLG Stuttgart WRP 1995, 254) auch die vorliegend angegriffene Telefax-Werbung zutreffend für unzulässig erachtet (§ 1 UWG).
  • LG Hamburg, 10.08.1988 - 15 O 250/88

    Telefaxwerbung

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
    Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht (ebenso LG Hamburg NJW-RR 1989, 487; OLG Hamm GRUR 1990, 689 und NJW-RR 1991, 160; KG WRP 1992, 652; OLG Stuttgart WRP 1995, 254) auch die vorliegend angegriffene Telefax-Werbung zutreffend für unzulässig erachtet (§ 1 UWG).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Entsprechende Grundsätze gelten für die Werbung durch Telefaxschreiben (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208, 209 = WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung).

    Eine Werbeart ist aber auch dann als unlauter anzusehen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und zu einer daraus folgenden unzumutbaren Belästigung führt (vgl. BGH GRUR 1996, 208, 209 - Telefax-Werbung).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05

    Suchmaschineneintrag

    Entsprechende Werbemaßnahmen sind deshalb, auch wenn die Belästigung im Einzelfall gering sein kann, als unzumutbare Belästigung und damit als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208, 209 = WRP 1996, 74 - Telefaxwerbung I;… Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517, 518 f. = WRP 2004, 731 - E-Mail-Werbung).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 75/06

    Faxanfrage im Autohandel

    Es kommt aber wie nach früherem Recht (…vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1994 - I ZR 189/92, GRUR 1995, 220 - Telefonwerbung V; Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208, 209 = WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung) weiterhin auch eine konkludente Einwilligung in Betracht (OLG Bamberg GRUR 2007, 167; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820;… MünchKomm.UWG/Leible, § 7 Rdn. 161;… Koch in Ullmann jurisPK-UWG, § 7 Rdn. 221).

    Die Angabe der Telefax-Nummer in einer Werbeanzeige bringt aber das konkludente Einverständnis des Unternehmens zum Ausdruck, Anfragen potentieller Kunden auf diesem Gerät zu empfangen (vgl. BGH GRUR 1996, 208, 209 f. - Telefax-Werbung).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 197/05

    FC Troschenreuth

    Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Internetseite eines Unternehmens bringt zwar dessen konkludentes Einverständnis damit zum Ausdruck, Anfragen potentieller Kunden zu dem üblichen Waren- und Dienstleistungsangebot des Unternehmens unter dieser Adresse zu empfangen (vgl. zur Angabe von Telefaxnummern BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208, 209 f. = WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung;… Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 75/06 - Faxanfrage im Autohandel).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung I).

    Sie ist nur zulässig, wenn der Adressat ausdrücklich oder konkludent eingewilligt hat oder wenn der Absender das Einverständnis aufgrund konkreter Umstände vermuten durfte (BGH, Urt. v. 25.10.1995 - I ZR 255/93, GRUR 1996, 208, 209 = WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung I;… vgl. ferner BGH, Urt. v. 5.2.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520, 521 = WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag;… Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 81/01, GRUR 2004, 517, 518 = WRP 2004, 731 - E-Mail-Werbung).

  • LG Frankenthal, 10.07.2018 - 6 O 322/17

    WRP - Zusendung von E-Mail-Werbung: Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts; …

    Denn das Versenden von Werbe-E-Mails ist für den Werbenden ungleich billiger als das Versenden von Werbung per Post, so dass dem Werbemedium E-Mail als solchem die Gefahr der Ausuferung innewohnt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch: BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung; BGH GRUR 1996, 208, 209 - Telefax-Werbung; BGH…, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 81/01 -, Rn. 34, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf  …

    Dem steht nicht entgegen, dass sein Hauptantrag zum Zeitpunkt der Klageerhebung nach der damals geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung) zulässig war.
  • LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03

    Geschäftsbeziehung; Gewerbetreibender; konkludentes Einverständnis; …

    Rn. 4 Das Amtsgericht hat der Klage mit Urteil vom 17.01.2003 stattgegeben, weil es das Telefax-Schreiben der Beklagten unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 660) als wettbewerbswidrig i.S. von § 1 UWG ansieht.

    Rn. 7 Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG ist, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefax-Schreiben zu richten, wenn dieser nicht ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist oder sein Einverständnis damit vom Absender anhand konkreter Umstände, z.B. einer bestehenden Geschäftsbeziehung, vermutet werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208;… Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 69b m.w.N.).

    Auch wenn inzwischen technisch die Möglichkeit besteht, die eingehenden Telefax-Schreiben zunächst auf einen PC zu leiten und dort am Bildschirm zu entscheiden, ob ein Ausdruck erfolgen soll, und die modernen Telefax-Geräte sowie die heute zur automatisierten Versendung von Telefax-Schreiben eingesetzten Computer über einen automatischen Wahlwiederholungsmodus verfügen, der erst nach zehnmaligem Absendeversuch eine Übersendung abbricht, nimmt jede unaufgeforderte Telefax-Werbung - wie auch immer sie in den Geschäftsgang geleitet wird - Arbeits- und Zeitaufwand in Anspruch, der nicht selten - insbesondere dann, wenn sich das Telefax-Schreiben nicht sogleich als Werbung erkennen lässt - mehr als nur unerheblich sein wird, und stellt damit sowie im Hinblick auf die Gefahr eines immer weiteren Umsichgreifens dieser Werbeart eine wettbewerbsrechtlich nicht zu billigende Störung des Betriebsablaufs dar (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661).

    Werbeanzeigen richten sich in der Regel ausschließlich an die eigenen (potentiellen) Kunden und nicht an Personen, die - wie die Beklagte - ihrerseits Werbung treiben wollen (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661).

  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 2 Ss 39/03

    Sachbeschädigung durch unaufgeforderte Übersendung von Telefax-Werbung

    In der zivilrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Telefax-Werbung wettbewerbswidrig ist, wenn hierfür kein sachlicher, in der Interessensphäre des Adressaten liegender Grund besteht (vgl. BGH NJW 1996, 660).
  • OLG Hamm, 18.01.2005 - 4 U 126/04

    Telefaxwerbung ist außerhalb einer Kundenbeziehung ohne Einwilligung des …

    a) Die beanstandete Telefaxwerbung verstieß im September 2003 nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen § 1 UWG a.F. (vgl. BGH GRUR 1996, 208, 210 -Telefax-Werbung; BGH GRUR 2004, 517, 518 -E-Mail-Werbung), weil den Beklagten eine ausdrückliche Einwilligung der Firma M nicht vorlag und auch keine besonderen Umstände gegeben waren, auf Grund derer die Beklagten auf ein mutmaßliches Einverständnis der Adressatin schließen konnten.
  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangter …

  • LG Düsseldorf, 27.03.2002 - 12 O 48/02

    Benutzung von sachfremde Keywords kann unlauter sein

  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05

    Streitwert bei Fax-Spamming

  • OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05

    Anspruch gegen ein Marktforschungsunternehmen auf Unterlassung angeblich …

  • AGH Bayern, 10.11.2014 - BayAGH II - 6/14

    Rechtsanwalt, Betrug, E-Card, Abmahnung, Vertragsstrafe, Ausübung der …

  • OLG Hamm, 22.05.2007 - 27 W 58/06

    Unaufgeforderte Übersendung von Werbung per Telefax

  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95

    Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen eines auf Sonderaufbauten für Lkws …

  • AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05

    Wettbewerbswidrigkeit eMail berufsbezogen

  • LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02

    Zulässigkeit von E-Mail-Werbung; Unaufgeforderte Zusendung von E-Mail-Werbung an …

  • LG Berlin, 13.10.1998 - 16 O 320/98

    E-Mail-Werbung

  • OLG Düsseldorf, 12.06.1997 - 2 U 13/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Kontaktaufnahme zu einem Gewerbetreibenden …

  • LG Karlsruhe, 26.03.2003 - 14 O 9/03

    Wettbewerbsverstoß: GbR-Gesellschafter als Störer einer unerlaubten …

  • LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03

    Zusendung von Werbe-E-Mails

  • LG Frankenthal, 26.09.2017 - 6 O 25/17

    Unterlassungsanspruch: Störerhaftung im Bereich der Online-Werbung

  • OLG Hamburg, 29.04.2004 - 3 U 204/03

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Netzbetreiber - Klagebefugnis

  • OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Zwecke der …

  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 3 O 422/01

    Betreiben unaufgeforderter Telefax-Werbung; Informationspflichten bei Werbung …

  • AG Frankfurt/Main, 01.02.2002 - 32 C 2106/01

    Unverlangte Telefax-Werbung

  • LG Traunstein, 14.10.1997 - 2 HKO 3755/97

    Wettbewerbswidriges Verhalten durch unverlangtes Versenden von Werbematerial an …

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.02.2011 - 207 C 61/11

    Streitwert für Fax-Spam beträgt 7.500,00 EUR

  • OLG Hamburg, 02.10.2003 - 5 U 25/03

    Unterlassungsansprüche bei unaufgeforderter Zusendung von Fax-Werbesendungen

  • OLG Karlsruhe, 27.03.1996 - 6 U 163/95

    Werbesendungen im Anwaltsfach

  • LG Leipzig, 05.04.2005 - 5 O 512/05

    Untersagung des unaufgeforderten Versandes von Telefaxschreiben werbenden Inhalts …

  • OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 W 213/01

    Faxwerbung - einstweilige Verfügung hiergegen

  • AG Hamburg-Barmbek, 22.04.2003 - 816 C 6/03

    Telefax-Werbung

  • LG Berlin, 04.03.2003 - 15 O 573/02

    Telefaxwerbung - bei Gewerbebetrieb und Begriff der Werbung

  • LG Bochum, 11.12.2001 - 9 S 249/01

    Telefaxwerbung

  • LG Karlsruhe, 25.08.2004 - 14 O 95/04

    Telefax-Spam wettbewerbswidrig

  • AG Hannover, 11.07.2002 - 526 C 10323/02

    Unzulässigkeit unverlangt zugesandter Telefax-Werbung

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