Rechtsprechung
| BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Erwerb eines Computerprogramms - Nichtberechtigter Veräußerer - Auftrag zur Einspeicherung - Mittäterschaft - Vervielfältigung - Sicherungsübereignungsvertrag
- JurPC-Archiv
Eigentumsübertragung an einem Computerprogramm
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG §§ 16, 34, 97
"Holzhandelsprogramm"; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gegen den nichtberechtigten Veräußerer eines Computerprogramms - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1216
- MDR 1994, 462
- GRUR 1994, 363
- WM 1994, 1170
- BB 1994, 2
- DB 1994, 1180
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83
Inkasso-Programm
Auszug aus BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91
Es wurde häufig davon gesprochen, das Programm "gehöre" einer Partei bzw. sie sei "Eigentümerin" (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 52/83, GRUR 1985, 1041, 1044 - Inkasso-Programm, insoweit nicht in BGHZ 94, 276 ff. [BGH 09.05.1985 - I ZR 52/83]). - BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89
Betriebssystem
Auszug aus BGH, 20.01.1994 - I ZR 267/91
Der Senat hat jedoch bislang die Frage offengelassen, ob die im Rahmen der Programmbenutzung erfolgende Programmeingabe und -verarbeitung eine Vervielfältigung erforderlich macht (vgl. BGHZ 112, 264, 278 - Betriebssystem).
- BGH, 03.02.2011 - I ZR 129/08
UsedSoft
Das Vervielfältigungsrecht erfasst zwar nicht jeden technischen Kopiervorgang (vgl. BGHZ 112, 264, 277 f. - Betriebssystem; BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - I ZR 267/91, GRUR 1994, 363, 364 f. = WRP 1994, 299 - Holzhandelsprogramm). - LG München I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06
Softwarehersteller dürfen nicht-übertragbare Lizenzen erteilen - Ausnahme für …
Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der im Übrigen auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (offengelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm). - LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05
Der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen kann gegen das Urheberrecht …
Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (Offengelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm).
- OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 11 U 45/05
eBay-Account; eBay; Account; Mitgliedskonto; Internet; Inhaber; Haftung
Insoweit kommen vielmehr allein die Regeln des § 830 BGB über Täterschaft und Teilnahme zur Anwendung (BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm; BGHZ 158, 236, 253 - Internet-Versteigerung). - OLG Jena, 10.12.2003 - 2 W 658/03
Störerhaftung bei der Veröffentlichung fremder Lichtbilder im Internet
Diese zumindest als Beteiligung an einer Urheberrechtsverletzung zu qualifizierende Handlung der Beklagten ist adäquat kausal für die Urheberrechtsverletzung und reicht aus, damit (auch) die Beklagte nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm;… Wild in: Schricker, Urhebergesetz, 2. Auflage, § 97 Rn. 35).Ausreichend vielmehr ist, dass die Beklagte der Fa. H den Zugriff auf das Bildmaterial, hinsichtlich dessen die Nutzungsrechte beim Kläger lagen, zum Zwecke der Veröffentlichung eröffnet hat (vgl. ähnlich: BGH GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm).
- LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11
Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines …
Die Kammer vermag auch der durch die Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung BGH GRUR 1994, 363 nichts für eine verschuldensabhängige Haftung des Beklagten unter dem Gesichtspunkt von Täterschaft und Teilnahme zu entnehmen. - LG Mannheim, 22.12.2009 - 2 O 37/09
Anspruch des Lizenznehmers auf Erteilung der Zustimmung zur Übertragung von 29 …
Die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prüft unabhängig vom zugrunde liegenden Vertragstypus betreffend die Softwareüberlassung die zur Nutzung gekaufter Software erforderlichen Nutzungsrechte anhand des Urheberrechts (vgl. BGH GRUR 1994, 363 -Holzhandelsprogramm-, BGH GRUR 2005, 860 - Fash 2000 -). - OLG Nürnberg, 09.09.2025 - 3 U 158/25
Urteilsveröffentlichung wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes durch …
auch im Bereich von Computerprogrammen, wo die Ausgabe des Programms auf dem Bildschirm unter Benutzung von Software nur eine unkörperliche Wiedergabe darstellt (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1990 - I ZR 139/89, GRUR 1991, 449 (453); BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - I ZR 267/91, GRUR 1994, 363 (364 f.) - Holzhandelsprogramm). - LG München I, 13.03.2008 - 7 O 16829/07
Urheberrechtsverletzung: Vertrieb von Modchips zur Umgehung technischer …
Dies ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut, der im Übrigen auch vorübergehende Vervielfältigungen erfasst, nicht eindeutig, ergibt sich jedoch aus einer wertenden Auslegung des Gesetzestextes (offen gelassen in BGH GRUR 1991, 449, 453 - Betriebssystem; GRUR 1994, 363, 365 - Holzhandelsprogramm). - LG Mannheim, 11.09.1998 - 7 O 142/98
Benutzung der Software keine Vervielfältigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Berlin, 29.09.1998 - 16 O 446/98
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