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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,951
BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58 (https://dejure.org/1959,951)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1959 - I ZR 27/58 (https://dejure.org/1959,951)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1959 - I ZR 27/58 (https://dejure.org/1959,951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 523
  • MDR 1960, 376
  • GRUR 1960, 256
  • DB 1960, 206
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58
    Die Beklagte wird nicht dadurch entlastet, daß die Rechtslage vom Landgericht und Oberlandesgericht abweichend beurteilt worden ist; denn diese Beurteilung beruht darauf, daß die Vorinstanzen Umstände nicht berücksichtigt haben, deren Bedeutung für die Beklagte selbst als geschäftserfahrenes Unternehmen von vorneherein außer Frage stand (vgl. BGH GRUR 1956, 123; BGH v. 8. Mai 1959 - I ZR 16/58 - Fußballstiefel, insoweit in GRUR 1959, 423 nicht abgedruckt).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58
    Da der Anspruch auf Auskunfterteilung und Rechnungslegung zur Vorbereitung sowohl des Schadensersatz- als auch des Bereicherungsanspruchs dient, rechtfertigt er sich hiernach allein schon aus der Tatsache, daß die Beklagte das Muster der Klägerin nachgebildet hat (vgl. BGH GRUR 1955, 492, 501 - Magnettonband; BGHZ 5, 116, 123) [BGH 12.02.1952 - I ZR 115/51] .
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58
    Da der Anspruch auf Auskunfterteilung und Rechnungslegung zur Vorbereitung sowohl des Schadensersatz- als auch des Bereicherungsanspruchs dient, rechtfertigt er sich hiernach allein schon aus der Tatsache, daß die Beklagte das Muster der Klägerin nachgebildet hat (vgl. BGH GRUR 1955, 492, 501 - Magnettonband; BGHZ 5, 116, 123) [BGH 12.02.1952 - I ZR 115/51] .
  • BGH, 10.06.1958 - I ZR 111/57

    Tonmöbel

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - I ZR 27/58
    Da die Klägerin ihren hiernach bestehenden Schadensersatzanspruch zur Zeit noch nicht ziffernmäßig berechnen kann, hat sie zur Klärung der Rechtslage und zur Unterbrechung der Verjährung (§ 14 GeschmMG i.V.m. § 33 Abs. 1 d.Ges. v. 11. Juni 1870) ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Schadenersatzpflicht (§ 256 ZPO; BGH GRUR 1958, 613, 614 - Tonmöbel).
  • OLG Hamburg, 11.05.2023 - 5 U 119/21

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters: erhöhte Gestaltungsfreiheit und …

    Der letztgenannte Auskunftsanspruch tritt als Hilfsanspruch zum Schadensersatzanspruch neben die Auskunftsverpflichtung gemäß § 46 DesignG (BGH GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica; vgl. auch BGH GRUR 1960, 256, 259 f. - Chérie).

    Voraussetzung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung ist, dass die Entstehung eines Schadens wahrscheinlich ist, d.h. denkbar und möglich erscheint (BGH GRUR 2001, 849, 850 - Remailing-Angebot m.w.N.; vgl. auch BGH GRUR 1960, 256, 259 - Chérie).

    Daher unterliegt die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keinem ernsthaften Zweifel (vgl. BGH GRUR 1960, 256, 259 - Chérie).

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des …

    Im übrigen wäre auch zu prüfen gewesen, ob und inwieweit der hinsichtlich des Modells "BMW M 1" geltend gemachte Auskunftsanspruch als Anspruch zur Vorbereitung eines Bereicherungsanspruchs begründet sein kann (vgl. BGHZ 5, 116, 123 f. - Parkstraße 13; BGH, Urt. v. 18.12.1959 - I ZR 27/58, GRUR 1960, 256, 259 - Cherie;… v. Gamm aaO. § 14 a Rdn. 37, 39;… Eichmann/v. Falckenstein aaO. § 14 a Rdn. 15).
  • LG Hamburg, 21.09.2021 - 310 O 176/20

    Ansprüche wegen einer rechtswidrigen Nachbildung eines …

    Dieser Auskunftsanspruch tritt als Hilfsanspruch zum Schadensersatzanspruch neben die Auskunftsverpflichtung gemäß § 46 DesignG (BGH GRUR 1980, 227 (232) - Monumenta Germaniae Historica; vgl. auch BGH GRUR 1960, 256 (259 f.) - Chérie).

    Rn. 136 Voraussetzung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung ist, dass die Entstehung eines Schadens wahrscheinlich ist, d.h. denkbar und möglich erscheint (BGH GRUR 2001, 849 (850) - Remailing-Angebot m.w.N.; vgl. auch BGH GRUR 1960, 256 (259) - Chérie).

    Daher unterliegt die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keinem ernsthaften Zweifel (vgl. BGH GRUR 1960, 256 (259) - Chérie).

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Der Bundesgerichtshof hatte bislang keine zwingende Veranlassung, zu der umstrittenen Frage Stellung zu nehmen, welcher Neuheitsbegriff für das Geschmacksmustergesetz maßgebend ist (BGH GRUR 1960, 256, 257 - Chérie; 1958, 509, 510 - Schlafzimmermodell).

    Ob das Muster den erforderlichen schöpferischen Gehalt auf weist, ist objektiv auf Grund der auf dem betreffenden Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeit in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen zu ermitteln (EGH GRUR 1960, 256, 258 - Chérie; 1965, 198, 200 - Küchenmaschine).

  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Welcher schöpferische Gehalt im einzelnen erreicht weren muß, um einen Geschmacksmusterschutz zubilligen zu können, bestimmt sich dabei nach den auf dem betreffenen Gebiet geleisteten geschmacklichen Vorarbeiten in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen (BGH in GRUR 1960, 256, 258 Chérie-Musikwecker; 1969, 90, 95 - Rüschenhaube).

    Das besagt jedoch noch nichts Abschließendes darüber, ob dem Modell eine für den Geschmacksmusterschutz hinreichende Eigentümlichkeit zukommt; die erforderliche Eigentümlichkeit kann einem Modell selbst dann fehlen, wenn dafür Formelemente benutzt werden, die bislang bei gleichartigen Erzeugnissen noch nicht anzutreffen waren (BGH in GRUR 1960, 256, 258 Chérie-Musikwecker).

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades ist - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen vorzunehmen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1959 - I ZR 27/58, GRUR 1960, 256, 258 - Cherie;… Urt. v. 3.6.1977 - I ZR 83/76, GRUR 1978, 168, 169 - Haushaltsschneidemaschine I;… Urt. v. 19.12.1979 - I ZR 130/77, GRUR 1980, 235, 236 - Play-family;… Urt. v. 1.10.1980 - I ZR 111/78, GRUR 1981.269, 270 - Haushaltsschneidemaschine II).
  • BGH, 09.03.1962 - I ZR 89/60

    Rechtsmittel

    Bei dem von ihm vorgenommen Vergleich dieser Formen mit dem Klagemuster ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats von dem jeweiligen Gesamteindruck ausgegangen (BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmer; GRUR 1960, 256, 257 - Chérie).

    Das Berufungsgericht hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmer; GRUR 1960, 256, 259 - Chérie; 395, 396 - Dekorationsgitter) geprüft, ob bei zusammenfassender Berücksichtigung der gesamten geschmacklichen Vorarbeit, die auf dem Gebiete der Pendelherstellung geleistet worden war, das Erzeugnis der Klägerin noch als Ergebnis einer individuellen schöpferischen Leistung gewertet werden könne, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters hinausgehe.

    Das Berufungsgericht hat dabei zutreffend beachtet, daß die Anforderungen an den schöpferischen Gehalt der Leistung nicht überspannt werden dürfen, sondern daß anders als bei der Beurteilung eines Erzeugnisses als Kunstwerk im Sinne des Kunstschutzes für die Schutzfähigkeit eines Geschmacksmusters schon ein geringeres Maß an Eigenart genügt (BGH GRUR 1958, 509, 510 - Schlafzimmer; GRUR 1960, 256, 259 - Chérie).

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Bei Mustern, die ihrer Art nach eine besondere, sich nicht ohne weiteres anbietende Gestaltung aufweisen, wird es deshalb zumeist die Urteilsfindung in Verletzungsprozessen erleichtern, wenn vor der Abhandlung der Frage nach der Eigentümlichkeit das als neuheitsschädlich entgegengehaltene Vergleichsmaterial geprüft wird (RG GRUR 1941, 319; BGH GRUR 1960, 256, 257 r.Sp. - Chérie).
  • AG Düsseldorf, 07.02.2013 - 57 C 9913/12

    Zahlung der Lizenzgebühr und des Kontrollkostenzuschlags für eine musikalische …

    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - Chérie-Musikwecker; BGH GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten) kann von der beklagten Partei verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte, das heißt über die obligatorischen Rechte hinausgehend, gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
  • AG Düsseldorf, 07.08.2018 - 13 C 72/18

    Urheberrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen Anbietens eines Computerspiels im …

    Mit dem Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1960, 256, 260 - Chérie-Musikwecker; BGH GRUR 1960, 606, 608 - Eisrevue II; BGH GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten) kann von der beklagten Partei verlangt werden, dass sie sich über die Nutzung der unkörperlichen Rechte gegebenenfalls durch Einholung versierten Rechtsrates die entsprechende Gewissheit verschafft.
  • AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06

    Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

  • AG Düsseldorf, 07.12.2011 - 57 C 9013/09

    Urheberrechtsverletzung durch Vervielfältigung und Verbreitung eines Lichtbildes …

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

  • LG Hamburg, 18.07.2008 - 308 O 491/07

    Urhebeber- und Geschmacksmusterrecht: Anforderungen an die Muster- und …

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich …

  • LG Düsseldorf, 18.04.2007 - 14c O 78/06

    Anspruch auf Unterlassung der fotografischen Wiedergabe von mit Textildesign …

  • BGH, 02.11.1973 - I ZR 13/72

    Benutzung der Bezeichnung "Kunststoffurnier" beim Vertrieb von Möbeln - …

  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 120/68

    Geschmacksmusterschutz für Schlafzimmermöbel - Neuheit und Eigentümlichkeit des …

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 5/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 51/60

    Rechtsmittel

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