Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einordnung von Verpackungsmaterial als handelsübliches Zubehör - Kopplungsangebote als unzulässige Vorspannangebote - Anforderungen an Scheinentgelt bei geringem Kaufpreis - Anforderungen an unzulässige Erschwerung des Preisvergleichs durch Bildung eines Gesamtpreises - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1977, 119
- GRUR 1977, 38
- DB 1976, 2104
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74
Anbieten und Vertreiben von Kaffee in einer Plastikschüssel, die im Haushalt als …
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75
Eine gleiche Schale als Verpackungsmittel für Kaffee war Gegenstand des Rechtsstreits in der Parallelsache I ZR 85/74.Denn dann fehlt es an einem den Anschein des Verschleierungszweckes verdrängenden anderen einsichtigen Grund zur Forderung und Bemessung eines Entgelts, Die Beklagte hat schließlich, wie in dem Parallelverfahren I ZR 85/74 - Plastikschüssel - unstreitig, zu einem anderen Zeitpunkt die gleiche Schale, ebenso wie hier als Verpackungsmittel verwendet, ohne dafür etwas zu berechnen.
- BGH, 23.01.1974 - I ZR 14/73
Verpackungsmittel als "Zugabe" - Zulässigkeit von im Warenverkehr verwendete …
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75
Umfang, Art und Auswirkung eines Zweitnutzens gehören allerdings, wie in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, zu den Umständen, die im Rahmen einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalles von Bedeutung sein können (vgl. die Zusammenstellung in BGH GRUR 1975, 199, 200 re.Sp. - Senfhenkelglas m.w.N.).Denn dies gilt nur, wenn der Verkehr nicht den Eindruck gewinnt, daß es sich bei der Schale um eine selbständige Ware handelt, die einen ausgeprägten besonderen Verwendungszweck hat (BGH GRUR 1975, 199, 200 - Senfhenkelglas).
- BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53
Zugabeverordnung. Reisemarken
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75
Dagegen wendet sich die Revision jedoch mit Erfolg, Maßgeblich ist insoweit, ob die Werbung dahin aufgefaßt wird, es werde neben einer Hauptware eine Nebenware unentgeltlich oder zu einem Scheinentgelt bzw. zur Verschleierung der Zugabe zu einem Gesamtpreis angekündigt, wofür auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise abzustellen ist (vgl. BGHZ 11, 274, 276 - Orbis-Reisemarken; GRUR 1972, 611, 612 - Cognak-Portionierer).
- BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59
Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das jedenfalls zu verneinen, wenn beide Waren dabei wertgerecht kalkuliert sind (…BGH a.a.O. S. 418 li. Sp.), wobei jedenfalls der Verkehrswert (…BGH a.a.O. S, 416), aber auch der Einstandspreis nebst einem angemessenen Aufschlag (BGHZ 34, 264, 268 - Einpfennig-Süßwaren), unter besonderen Umständen aber auch ein darunter liegender Preis die Annahme eines Scheinentgelts ausschließt (vgl. BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungspreis). - BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63
Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das jedenfalls zu verneinen, wenn beide Waren dabei wertgerecht kalkuliert sind (…BGH a.a.O. S. 418 li. Sp.), wobei jedenfalls der Verkehrswert (…BGH a.a.O. S, 416), aber auch der Einstandspreis nebst einem angemessenen Aufschlag (BGHZ 34, 264, 268 - Einpfennig-Süßwaren), unter besonderen Umständen aber auch ein darunter liegender Preis die Annahme eines Scheinentgelts ausschließt (vgl. BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungspreis). - BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75
Selbst wenn demgegenüber die Schaufensterwerbung den Kaffeepreis mit 7, 90 DM herausstellt und sich danach der Einzelpreis von 0, 35 DM für die Schale errechnen läßt, ist zugaberechtlich davon auszugehen, daß jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs nur den Gesamtpreis zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH GRUR 1962, 415, 418 - r.Sp. - Glockenpackung). - BGH, 24.03.1972 - I ZR 130/70
Gesondert berechnete Gegenleistung zur gekauften Ware - Leistungsaustausch des …
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75
Dagegen wendet sich die Revision jedoch mit Erfolg, Maßgeblich ist insoweit, ob die Werbung dahin aufgefaßt wird, es werde neben einer Hauptware eine Nebenware unentgeltlich oder zu einem Scheinentgelt bzw. zur Verschleierung der Zugabe zu einem Gesamtpreis angekündigt, wofür auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise abzustellen ist (vgl. BGHZ 11, 274, 276 - Orbis-Reisemarken; GRUR 1972, 611, 612 - Cognak-Portionierer). - BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - I ZR 31/75
Der Begriff der Handelsüblichkeit deckt nicht nur eine bereits bestehende Übung, sondern umfaßt auch Fortentwicklungen, sofern diese sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (st.Rechtspr. des BGH z.B. BGH GRUR 1969, 299, 300 - Probierpaket; BGH GRUR 1974, 509, 511 - Wagenwaschplatz).
- BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 203/86
Auslegung und Zulässigkeit einzelner Klauseln von im Möbelhandel verwendeten AGB
Darüber hinaus hat sich in Auslegung der Vorschriften der §§ 25 Abs. 3 HGB, 1 Abs. 2 d ZugabeVO, 9 Nr. 1 Rabatte und § 9 AußenwirtschaftsG die Begriffsbestimmung durchgesetzt, nach der handelsüblich nur dasjenige ist, was sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheit hält (BGH Urteile vom 13. März 1964 - Ib ZR 117/62 = NJW 1964, 1274 unter II 2 a und vom 30. Juni 1976 - I ZR 31/75 = GRUR 1977, 38;… Ratz in: Großkomm, zum HGB, 3. Aufl., § 346 Rdn. 73 f;… Schlegelberger/Hefermehl a.a.O. § 346 Rdn. 5). - BGH, 30.06.1976 - I ZR 85/74
Anbieten und Vertreiben von Kaffee in einer Plastikschüssel, die im Haushalt als …
Daß in der Parallelsache I ZR 31/75 eine solche Werbung für gleichartige Schalen vorgetragen worden ist, kann im Streitfall schon deshalb nicht verwertet werden, weil die Prozesse offenbar unterschiedliche Zeiträume und Aktionen betreffen. - OLG Hamburg, 13.07.2000 - 3 U 27/00
Zulässigkeit eines Bonus-Punkte-Systems eines Stromanbieters
Stets ist die Annahme eines Scheinentgelts ausgeschlossen, wenn die Nebenleistung zum Marktwert oder zum Einstandspreis nebst angemessenem Aufschlag angeboten wird (BGH GRUR 1977, 38 - Grüne Salatschale). - OLG Düsseldorf, 12.01.1984 - 6 U 81/83
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Möbelhändler; Änderungsvorbehaltsklausel; Farb- …
Nach der Rechtspr. des BGH ist "handelsüblich" i. S. der ZugabeVO alles, was sich nach allg. Auffassungs der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernüftiger kaufmännischer Gepflogenheiten hält (vgl. BGH NJW 1964, 127; GRUR 1977, 38, 40 ..).
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