Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1990 - I ZR 31/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Immbolienanzeige - Maklerprovision bei Vertragsschluß - Finanz- und Vermögensberater - Vergütungszahlung eines Dritten - Irreführung bei fehlendem Hinweis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Hinweispflicht auf Maklerprovision in einer Immobilienanzeige - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Der makelnde Finanzberater (IBR 1991, 310)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Der makelnde Finanzberater (IBR 1991, 418)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 561
- MDR 1991, 616
- GRUR 1991, 324
- VersR 1991, 773
- WM 1991, 473
- BB 1991, 379
- DB 1991, 803
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Wettbewerbsverein IV
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - I ZR 31/89
Diese Ausführungen waren bereits - nach Beiziehung der vorliegenden Akten zum Verfahren I ZR 56/89 - Gegenstand der Prüfung durch den erkennenden Senat, der sie mit Urteil vom 5. Oktober 1989 (I ZR 56/89, GRUR 1990, 282 = WRP 1990, 255 - Wettbewerbsverein IV) gebilligt hat. - BGH, 16.11.1989 - I ZR 107/87
RDM
Auszug aus BGH, 13.12.1990 - I ZR 31/89
Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, daß es irreführend ist, wenn in einer Immobilienanzeige die Tatsache nicht zum Ausdruck kommt, daß bei Vertragsschluß eine (Makler-)Provision zu zahlen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.1989 - I ZR 107/87, GRUR 1990, 377 - RDM).
- BGH, 22.04.1993 - I ZR 75/91
Makler-Privatangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
b) Vorliegend handelt es sich auch nicht um einen der Irreführungsfälle, in denen mit dem Immobilienangebot über die Provisionspflicht des (potentiellen) Erwerbers getäuscht wird (…vgl. BGH, Urt. v. 16.11.1989 - I ZR 107/87, GRUR 1990, 377 = WRP 1990, 409 - RDM; Urt. v. 13.12.1990 - I ZR 31/89, GRUR 1991, 324, 325 [BGH 13.12.1990 - I ZR 31/89] = WRP 1991, 236 - Finanz- und Vermögensberater). - BGH, 03.06.1993 - I ZR 147/91
Provisionsfreies Maklerangebot - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Da die Beklagte Provision nicht erhob, bedurfte es aus diesem Grund derartiger Angaben nicht (…vgl. BGH, Urt. v. 16.11.1989 - I ZR 107/87, GRUR 1990, 377 = WRP 1990, 409 - RDM; Urt. v. 13.12.1990 - I ZR 31/89, GRUR 1991, 324, 325 [BGH 13.12.1990 - I ZR 31/89] = WRP 1991, 236 - Finanz- und Vermögensberater). - OLG Bremen, 13.08.1992 - 2 U 20/92
Anforderungen an die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ; Voraussetzungen für …
Die Anzeige der Beklagten vom 19.1.1991 enthielt unabhängig davon, ob ihr gewerblicher Charakter zu erkennen war, i.S.v. § 3 UWG eine irreführende Angabe über die Preisbemessung, weil sie jedenfalls nicht erkennen ließ, daß es sich um die Anzeige eines Immobilienmaklers handelte und daß deshalb zusätzlich zu dem genannten Preis für den Käufer auch noch die Maklergebühr anfallen sollte (vgl. BGH NJW-RR 1990, 423 und 1991, 561). - OLG Stuttgart, 26.04.1996 - 2 U 199/95
Das nicht hinreichende Offenlegen der Provisionspflicht für ein beworbenes …
Hierdurch können beim Kunden falsche Vorstellungen über den Gesamtpreis, den ihn das Objekt letztlich kostet und an dem er deshalb bei einer solchen Anzeige interessiert ist, geweckt und er durch den niedriger erscheinenden Preis geneigter gemacht werden, sich mit dem Angebot näher zu befassen und Kontakt mit dem Werbenden aufzunehmen, was er ansonsten möglicherweise unterlassen hätte (Senatsbeschluß vom 30.03.1995 - 2 W 20/95; BGH GRUR 1990, 377 - RDM; BGH GRUR 1991, 324 - Finanz- und Vermögensberater). - KG, 20.03.1995 - 25 U 5467/94
Bewerbung von Lebensmitteln unter Hinweis auf die Eingung der Linderung oder …
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