Rechtsprechung
| BGH, 29.01.1952 - I ZR 33/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 13.03.1923 - III 344/22
Mängelrüge
Auszug aus BGH, 29.01.1952 - I ZR 33/51
Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 96, 175 ff; 106, 359 ff mit Nachweisen) überzeugend dargelegt. - RG, 10.06.1921 - III 514/20
Übergang von der Erfüllungsklage zur Schadensersatzklage
Auszug aus BGH, 29.01.1952 - I ZR 33/51
Mit Recht geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 102, 262 ff mit Nachweisen) davon aus, daß die Erfüllungsverweigerung eindeutig feststehen müsse. - RG, 08.07.1919 - III 37/19
Untersuchung der Ware im Zementhandel.
Auszug aus BGH, 29.01.1952 - I ZR 33/51
Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 96, 175 ff; 106, 359 ff mit Nachweisen) überzeugend dargelegt.
- BGH, 18.03.1952 - I ZR 77/51 Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1952 (I ZR 33/51) im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 96, 175 ff; 106, 359 ff mit Nachweisen) und der auch im Schrifttum allgemein vertretenen Ansicht (Heinichen in RGRKomm z. HGB § 377 Anm. 12, S 116; Hoeniger in Düringer-Hachenburg § 377 HGB Anm 15 S 330) folgendes ausgeführt: Eine "Untersuchungspflicht" in dem Sinne, daß deren Verletzung wie ein Anerkenntnis der Vertragsmäßigkeit der Ware wirke, legt § 377 HGB dem Käufer nicht auf.
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