Rechtsprechung
| BGH, 02.06.1959 - I ZR 38/58 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61
Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung
Die Rechtsprechung hat eine entsprechende Fassung der vom Beklagten abzugebenden Erklärung gebilligt, wenn zwar nicht die Unwahrheit des Vorwurfs positiv feststeht, andererseits aber die Beweisaufnahme für einen objektiven Beurteiler keine ernstliche Anhaltspunkte für die Richtigkeit des Vorwurfs ergeben hat (RG JW 1939, 234 [238]; BGH I ZR 38/58 vom 12. Januar 1960 = LM BGB § 1004 Nr. 49 = NJW 1960, 672). - BGH, 03.03.1970 - VI ZR 115/68
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld - Antrag auf Abtrennung der …
Die Rechtsprechung billigt allerdings eine solche eingeschränkte Fassung der abzugebenden Erklärung dann, wenn zwar nicht die Unwahrheit des Vorwurfs positiv feststeht, andererseits aber die Beweisaufnahme für einen objektiven Beurteiler keine ernstlichen Anhaltspunkte für die Wahrheit des Vorwurfs ergeben hat (BGHZ 37, 187 m.w.N.; BGH Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 38/58 = a.a.O.; Urteil vom 11. Januar 1966 - VI ZR 221/63 = LM GG Art. 5 Nr. 22 = NJW 1966, 647 [BGH 11.01.1966 - VI ZR 221/63] ;… Hubmann a.a.O.; Reinicke MDR 1962, 977).
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