Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1959 - I ZR 41/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 2209
- MDR 1960, 27
- GRUR 1960, 93
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.04.1991 - II ZR 259/90
Firmenrechtliche Unzulässigkeit einer zulässig geführten und wettbewerbsrechtlich …
Derartige besondere Geschäftsbezeichnungen können - auch wenn sie nicht schon als Bestandteil der unverkürzten Firma des Unternehmensträgers an deren Schutz teilhaben - jedenfalls unter der Voraussetzung, daß sie überhaupt Namensfunktion haben und Verkehrsgeltung in dem Sinne besitzen, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil des Verkehrs in ihnen die Bezeichnung bestimmter Unternehmen erblickt, nach § 16 Abs. 1 UWG einen eigenen selbständigen wettbewerbsrechtlichen Schutz neben der Firma erwerben (vgl. BGHZ 4, 167; 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52]; 15, 107, 109;… Urt. v. 15. Juni 1956 - I ZR 149/54, GRUR 157, 87 f - Meisterbrand; v. 11. Juli 1958 - I ZR 85/57, GRUR 1959, 25 26 f - Triumph; v. 25. September 1959 - I ZR 41/59, GRUR 1960, 93 f - Martinsberg). - OLG Stuttgart, 20.11.1992 - 2 U 224/91
Namensstreits durch "ungeschützte" Konkurrenzsituation von Unternehmen infolge …
Die Geschäftsbezeichnung findet insbesondere in der Werbung Verwendung, daneben aber auch im Geschäftsverkehr mit Kunden und anderen Personen, soweit es nicht unmittelbar um Vertragsabschlüsse, die Eintragung im Handelsregister und andere rechtsgeschäftliche Erklärungen geht (…vgl. Heymann/Emmerich, HGB, § 17 Rdnr. 12; vgl. Bußmann, Anmerkung zu BGH GRUR 1960, 93, 94 -Martinsberg). - BGH, 19.12.1960 - I ZR 57/59
Unternehmenskennzeichnungen der SBZ
Die daraus gezogene Folgerung, daß der Bestandteil bei Anwendung der für inländische Firmen geltenden Grundsätze durch die bloße Ingebrauchnahme ohne Verkehrsgeltung Schutz genieße, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 11, 214 - KfA; BGH GRUR 1954, 331 - Altpa; BGH GRUR 1954, 457 - Irus; BGHZ 24, 239, 240 - Tabu I; BGH GRUR 1959, 484 - Condux; BGH GRUR 1960, 93, 94 - Martinsberg). - BGH, 13.12.1968 - I ZR 91/61
Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Firmenbezeichnungen bei Reisebüros - …
So ist sowohl in dem KfA-Urteil (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] ) als auch in späteren Entscheidungen (z.B. GRUR 1960, 93 - Martinsberg) stets anerkannt worden, daß auch bloße Bestandteile von Firmen auf Grund der §§ 16 Abs. 1 UWG, 12 BGB geschützt sein können. - BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59 In einem solchen Pallo ist der Schutz des Bestandteils aufgrund des § 16 Abs. 1 UWG nicht von dem Vorliegen einer Verkehrsgeltung abhängig zu machen (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1957, 428, 429 - Bücherdienst; s. auch BGH in GRUR 1960, 93 - llartinsberg).
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