Rechtsprechung
| BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungsschutz beim Betrieb von Lagergeschäften und Güterumschlag - Umfang der Obhutspflichten und Sorgfaltspflichten aus einem Kaivertrag - Beweislast bei Unmöglichkeit der Lieferung infolge Verlustes von Gütern - Beweislastregelung in der Betriebsordnung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1192
- MDR 1973, 741
- VersR 1973, 822
- DB 1973, 1341
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59
Freizeichnung bei Versicherungsschutz
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
Wenn die Beklagte, wie sie geltend macht, für die Aufbewahrung von Gütern in den Lagerschuppen eine geringere Vergütung fordert als für die Einlagerung in Lagerhäusern, so ist das noch keine Rechtfertigung für unbillige Bedingungen (vgl. BGHZ 22, 90, 98; 33, 216, 219).Dieser Gesichtspunkt kann nur unter besonderen Umständen, die hier nicht vorliegen, eine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BGHZ 33, 216, 219).
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
Die in den Kaischuppen lagernden Güter befinden sich nach alledem jedenfalls in ihrem Gefahrenkreis und Verantwortungsbereich, was allein die Anwendung der Beweislastregel des § 282 BGB rechtfertigt (vgl. BGHZ 8, 239, 241). - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
Dies folgt schon aus § 282 BGB, (vgl. BGHZ 3, 162, 174).
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
Wenn die Beklagte, wie sie geltend macht, für die Aufbewahrung von Gütern in den Lagerschuppen eine geringere Vergütung fordert als für die Einlagerung in Lagerhäusern, so ist das noch keine Rechtfertigung für unbillige Bedingungen (vgl. BGHZ 22, 90, 98; 33, 216, 219). - BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70
Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
In einem anderen von der Revision angezogenen Falle, in dem der Bundesgerichtshof die Haftung eines Warenhausunternehmens für die Beschädigung eines Personenkraftwagens in der Tiefgarage dieses Unternehmens verneinte (BGH NJW 1972, 150 ff), lagen besondere Umstände vor, die den Schluß zuließen, daß die Benutzer der Tiefgarage keinen lückenlosen Schutz ihrer dort untergestellten Fahrzeuge gegen Beschädigungen durch andere Benutzer der Garage erwarten konnten (…aaO S. 152). - BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62
Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
Aus dieser Erwägung hat der Bundesgerichtshof Allgemeine Lagerbedingungen insoweit für unwirksam erklärt, als sie dem Einlagerer die Beweislast dafür aufbürdeten, daß eine Beschädigung des in der Obhut des Lagerhalters stehenden Gutes vom Lagerhalter oder seinen Beauftragten verschuldet sei, und statt dieser Beweislastregelung die §§ 390 Abs. 1, 417 Abs. 1 HGB angewandt (BGHZ 41, 151, 155 f). - BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 133/66
Eintrittspflicht des Inhabers eines bewachten Parkplatzes für den Verlust von …
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
Der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall, daß Handelsware aus einem auf einem bewachten Parkplatz abgestellten Personenkraftwagen entwendet wurde (BGH NJW 1968, 1718 ff), ist damit nicht vergleichbar. - BGH, 19.02.1971 - I ZR 133/69
Erstreckung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen für Vertragsverhältnisse auf …
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
In einem anderen Falle, der Allgemeine Bedingungen der Hafenschiffahrt betraf, wurde beanstandet, daß sich Frachtführer von der ihnen die Entlastungspflicht auferlegenden gesetzlichen Beweislastregelung des § 58 BinSchG freigezeichnet hatten (BGH LM Nr. 30 Allg.Geschäftsbedingungen; vgl. ferner zur Betriebsordnung für die öffentlichen Kaianlagen in Hamburg Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1971 in VersR 1971, 617). - RG, 15.11.1920 - I 133/20
Rechtsgültigkeit Gothaischer Kaufgewerkschaften
Auszug aus BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72
Soweit die Revision geltend macht, das Berufungsgericht habe zu Unrecht einen Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben angenommen, rügt sie hingegen die Verletzung allgemeiner, nicht nur im Bereich des Berufungsgerichts geltender Rechtssätze, was zulässig ist (vgl. RGZ 100, 210, 211; BGH NJW 1954, 1081; BGH LM Nr. 1 zu Berl.Altbaumieten-VO).
- BGH, 23.02.1984 - VII ZR 274/82
Inhaltskontrolle einzelner Klauseln der "Einheitsbedingungen für …
Dies gilt insbesondere für den Nachweis des Verschuldens bei objektiver Pflichtverletzung des Auftragnehmers (vgl. BGHZ 41, 151, 155 [BGH 17.02.1964 - II ZR 98/62]; BGH NJW 1973, 1192, 1193 [BGH 28.03.1973 - I ZR 41/72];… Ulmer/Brandner/Hensen aaO, § 11 Nr. 15 Rdn. 4, 10 bis 12, 19;… Löwe/von Westphalen/Trinkner aaO, § 11 Nr. 15 Rdn. 2, 20 bis 24, 39/40;… Kötz in MünchKomm, AGBG, § 11 Rdn. 158;… Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., AGBG, § 11 Anm. 15 c;… Staudinger/Schlosser, BGB, 12. Aufl., AGBG, § 11 Nr. 15 Rdn. 15). - BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75
Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB
Verdanken Vorschriften des dispositiven Rechts ihre Entstehung nicht nur Zweckmäßigkeitserwägungen, sondern einem aus der Natur der Sache sich ergebenden Gerechtigkeitsgebot, so bedarf es zur Wirksamkeit einer von ihnen abweichenden Regelung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen gewichtiger Gründe, wenn die betreffende Klausel das Gerechtigkeitsgebot, wie es aus der Leitbildfunktion des dispositiven Rechts ersichtlich ist, in Frage stellt und gleichwohl mit Recht und Billigkeit vereinbar sein soll (BGHZ 54, 106, 109/110; 63, 256, 259; NJW 1973, 1192, 1193). - BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85
Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr
In ständiger Rechtsprechung - auch schon vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes - hat der Bundesgerichtshof auch und vor allem für den kaufmännischen Verkehr ausgesprochen, daß es nicht als angemessen und zumutbar angesehen werden könne, wenn dem Auftraggeber im Rahmen der Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Beweis für Umstände übertragen werde, die im Verantwortungsbereich des Verwenders lägen (BGHZ 41, 151, 155; BGH Urt. vom 28. März 1973 - I ZR 41/72, NJW 1973, 1192, 1193;… BGH Urt. vom 23. Februar 1984 - VII ZR 274/82, NJW 1985, 3016, 3017;… vgl. auch Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz 5. Aufl. § 11 Nr. 15 Rdn. 13 m. w. Nachw.).
- BGH, 03.11.1994 - I ZR 151/92
Haftung des Spediteurs für das Abhandenkommen überlassener Ware - …
Früher zu beurteilende Klauselwerke (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.1973 - I ZR 41/72, NJW 1973, 1192 betreffend die Betriebsordnung der Bremer Lagerhausgesellschaft und nicht veröffentlichter Nichtannahmebeschl. v. 11.07.1991 - I ZR 290/90 bezüglich des Urteils des OLG Hamburg vom 11.07.1991, VersR 1992, 984, betreffend die Hamburger Lagerbedingungen) unterscheiden sich ebenso wie die übrigen Bestimmungen, auf die sich das Berufungsgericht bezogen hat, von den im Streitfall zugrundeliegenden ADSp sowohl in den Besonderheiten der Entstehungsgeschichte als auch dadurch, daß dem Haftungsausschluß oder der Haftungsbeschränkung des Verwenders kein der Speditionsversicherung entsprechender Ausgleich gegenübersteht. - BGH, 01.03.1974 - I ZR 135/72
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Einlagerung von …
Darüber hinaus wird es heute allgemein für unbillig gehalten, dem Vertragspartner die Darlegungs- und Beweislast für Umstände aufzubürden, die im Verantwortungsbereich des anderen Teils liegen (vgl. BGHZ 41, 151, 153 zu § 1 Abs. 1 der Allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransports; 48, 310, 312 zu § 635 BGB; BGH NJW 1973, 1192 f zu § 34 Nr. 2 der Betriebsordnung der Bremer Lagerhausgesellschaft). - BGH, 31.01.1975 - I ZR 23/73
Anspruch auf Schadensersatz wegen der fehlerhaften Trocknung von Braugerste - …
Darüber hinaus wird es heute allgemein für unbillig gehalten, dem Vertragspartner die Darlegungs- und Beweislast für Umstände aufzubürden, die im Verantwortungsbereich des anderen Teils liegen (vgl. BGHZ 41, 151, 153 zu § 1 Abs. 1 der Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports; 48, 310, 312 zu § 635 BGB; BGH NJW 1973, 1192 f zu § 34 Nr. 2 der Betriebsordnung der Bremer Lagerhausgesellschaft).
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