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| BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.06.1958 - I ZR 109/56
Direktverkäufe der Großhändler an Endverbraucher
Auszug aus BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57
Diese Ausführungen des Berufungsgerichts stehen nicht in Einklang mit den vom erkennenden Senat inzwischen entwickelten Rechtsgrundsätzen zur Frage der Zulässigkeit von Direktverkäufen der Großhändler an Endverbraucher (BGHZ 28, 54 - Direktverkäufe) und der Zulässigkeit von vertikalen Preisbindungen (BGH GRUR 1958, 247 - Verlagszeugnisse - und 1958, 240 - Markenschokolade).Wie der erkennende Senat in seinem inzwischen ergangenen Urteil vom 27. Juni 1958 (BGHZ 28, 54 - Direktverkäufe) ausgeführt hat, sind Direktverkäufe des Großhändlers an Letztverbraucher nicht schon für sich unlauter im Sinne des § 1 UWG.
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57
Diese am 15. August 1957, also nach Erlaß des angefochtenen Urteils in Kraft getretene Gesetzesänderung ist der Entscheidung des Revisionsgerichts über den zeitlich unbegrenzten Unterlassungsanspruch in jedem Fall für die Zeit nach dem 15. August 1957 zugrunde zu legen (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ). - BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten
Auszug aus BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57
So ist die Sittenwidrigkeit bejaht worden, wenn zu Zwecken des Wettbewerbs dauernd die aus Gründen der Volksgesundheit erlassenen Vorschriften verletzt werden (BGHZ 22, 167, 180 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - GRUR 57, 131 - apothekenpflichtige Arzneimittel).
- BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56
Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels
Auszug aus BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57
Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang (Urteil vom 30. Mai 1958 - Elektrogeräte - BGHZ 27, 369 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] ) ausgesprochen, daß sogenannte Direktverkäufe des Großhändlers an Letztverbraucher unter das Rabattgesetz fallen können. - BGH, 10.12.1957 - I ZR 208/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57
Diese Ausführungen des Berufungsgerichts stehen nicht in Einklang mit den vom erkennenden Senat inzwischen entwickelten Rechtsgrundsätzen zur Frage der Zulässigkeit von Direktverkäufen der Großhändler an Endverbraucher (BGHZ 28, 54 - Direktverkäufe) und der Zulässigkeit von vertikalen Preisbindungen (BGH GRUR 1958, 247 - Verlagszeugnisse - und 1958, 240 - Markenschokolade). - RG, 07.04.1941 - II 121/40
1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt es gegen die guten Sitten im …
Auszug aus BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57
Die Nichtbeachtung solcher gesetzlichen Bestimmungen könnte aber, da die in dem Gesetz statuierte Erlaubnispflicht für das Betreiben des Einzelhandels selbst keiner sittlichen Auffassung über das Verhalten im Geschäftsleben Ausdruck gibt, das Gesetz also insoweit wertneutral ist, nur dann den Vorwurf der Unlauterkeit begründen, wenn im Einzelfall durch die Übertretung des Gesetzes tatsächlich eine Gefährdung allgemeiner Belange eintreten würde (vgl. auch RGZ 166, 315, 319).
- BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 155/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 08.01.1960 - I ZR 7/59
Schleuderpreise
bb) Bei Direktverkäufen, die Waren mit zulässigerweise gebundenen Endverbraucherpreisen zum Gegenstande haben, kann allerdings ein die Unlauterkeit begründender Umstand auch noch darin liegen, daß der Großhändler den gebundenen Endverbraucherpreis, den die vertragstreuen Einzelhändler einhalten müssen, unterbietet und sich hierdurch unter Ausnutzung der Preisbindung des Einzelhandels einen Vorteil im Wettbewerb verschafft, dem der Einzelhandel im erlaubten Wettbewerbskampf wegen der ihm auferlegten vertraglichen Bindungen nicht begegnen kann (BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 - Direktverkäufe II). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 4/62
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339).
- BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 175/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 186/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 9/62
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 177/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 168/61
Rechtsmittel
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339).
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