Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1975 - I ZR 48/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Umbenennung eines Vereins in "Volkshochschule" - Umfang der Berücksichtigung des Sachstandes und Streitstandes bei beiderseitiger Erledigungserklärung - Erstreckung der Kostenentscheidung auf die Revisionsinstanz bei Erledigung des Rechtsstreits - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.06.1973 - 5 O 81/73
- OLG Köln, 01.02.1974 - 6 U 111/73
- BGH, 12.12.1975 - I ZR 48/74
Papierfundstellen
- MDR 1976, 379
- DB 1976, 675
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67
Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)
Auszug aus BGH, 12.12.1975 - I ZR 48/74
Dies folgt daraus, daß die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO den bisherigen Sach- und Streitstand berücksichtigen muß und deshalb in dem Fall, daß die Hauptsache in der Revisionsinstanz für erledigt erklärt wird, was zulässig ist, darauf abzustellen ist, ob das Rechtsmittel Erfolg gehabt haben würde, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (vgl. BGHZ 50, 197, 199). - BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51
Firmenrecht und Wettbewerb
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Eine Erledigungserklärung ist grundsätzlich auch dann zu berücksichtigen, wenn der Kläger sie erst im Revisionsverfahren abgibt, und zwar gleichgültig, ob der Beklagte der Erledigung zustimmt (vgl. z. B. BGH Urteil vom 12. Dezember 1975 - I ZR 48/74 - LM Nr. 34 zu § 91 ZPO) oder weiterhin Klageabweisung beantragt. - BGH, 12.07.2023 - I ZR 17/22
Übereinstimmende Erledigungserklärung hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits: …
Zur Vermeidung widersprechender Kostenentscheidungen muss sich diese Kostenentscheidung auch auf die diesbezüglich in den Vorinstanzen entstandenen Verfahrenskosten erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - I ZR 48/74, MDR 1976, 379 [juris Rn. 7] …und Beschluss vom 8. April 2015 - VII ZR 254/14, NJW 2015, 1762 [juris Rn. 6]).Dies folgt daraus, dass die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO grundsätzlich den bisherigen Sach- und Streitstand berücksichtigen muss und deshalb in dem Fall, dass die Hauptsache in der Revisionsinstanz für erledigt erklärt wird, darauf abzustellen ist, ob das Rechtsmittel Erfolg gehabt haben würde, wenn es nicht zur Erledigung der Hauptsache gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - I ZR 48/74, MDR 1976, 379 [juris Rn. 7] mwN;… Beschluss vom 8. April 2015 - VII ZR 254/14, NJW 2015, 1762 [juris Rn. 6]).
Diese Beurteilung ist dem Revisionsgericht vorbehalten und kann nicht dem Tatgericht überlassen werden, da es sonst seine eigene Entscheidung rechtlich überprüfen und insoweit zugleich die Stellung des Revisionsgerichts übernehmen müsste (BGH, MDR 1976, 379 [juris Rn. 7]).
Sie muss sich vielmehr auch auf die in den Vorinstanzen entstandenen Verfahrenskosten erstrecken, soweit sie den in der Revisionsinstanz erledigten Teil des Rechtsstreits betreffen, weil sonst die Gefahr einander widersprechender Kostenentscheidungen zum gleichen Anspruch bestünde (BGH, MDR 1976, 379 [juris Rn. 7];… NJW 2015, 1762 [juris Rn. 6]).
- BGH, 29.01.1985 - VI ZR 59/84
Quotenvorrecht des Kaskoversicherten und Sachverständigenkosten
Dabei ist der mutmaßliche Ausgang des Revisionsverfahrens zu beachten (…BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1951 - aaO und vom 18. Februar 1954 - III ZR 208/52 - LM § 91 a ZPO Nr. 6) und dessen Auswirkung auf die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen festzustellen (BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1975 - I ZR 48/74 - LM § 91 a ZPO Nr. 34).
- KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des …
Die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts darf sich dabei nicht auf die Kosten des Berufungsverfahrens beschränken; sie muss sich vielmehr auch auf die in den Vorinstanzen entstandenen Verfahrenskosten erstrecken, soweit sie den in der Berufungsinstanz erledigten Teil des Rechtsstreits betreffen, weil sonst die Gefahr einander widersprechender Kostenentscheidungen zum gleichen Anspruch bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.1975 - I ZR 48/74, juris Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 08.04.2015 - VII ZR 254/14, juris Rn. 6). - BGH, 03.06.1985 - II ZR 248/84
Anerkennung der Kostentragungspflicht nach Erledigung der Hauptsache; Kosten der …
Hinsichtlich des für erledigt erklärten Teils des Rechtsstreits hat der Senat über die anteiligen Kosten aus allen Instanzen zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 12.12.1975 - I ZR 48/74, LM ZPO § 91 a Nr. 34). - BGH, 08.04.2015 - VII ZR 254/14
Kostenentscheidung bei Erledigung des in der Revisionsinstanz anhängigen …
Die Kostenentscheidung des Revisionsgerichts darf sich dabei nicht auf die Kosten des Revisionsverfahrens beschränken; sie muss sich vielmehr auch auf die in den Vorinstanzen entstandenen Verfahrenskosten erstrecken, soweit sie den in der Revisionsinstanz erledigten Teil des Rechtsstreits betreffen, weil sonst die Gefahr einander widersprechender Kostenentscheidungen zum gleichen Anspruch bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - I ZR 48/74, MDR 1976, 379). - KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21
Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer …
Die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts darf sich dabei nicht auf die Kosten des Berufungsverfahrens beschränken; sie muss sich vielmehr auch auf die in den Vorinstanzen entstandenen Verfahrenskosten erstrecken, soweit sie den in der Berufungsinstanz erledigten Teil des Rechtsstreits betreffen, weil sonst die Gefahr einander widersprechender Kostenentscheidungen zum gleichen Anspruch bestünde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.1975 - I ZR 48/74, juris Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 08.04.2015 - VII ZR 254/14, juris Rn. 6). - BGH, 29.04.1976 - III ZR 37/75
Amtspflichten von Vollzugsorganen der Verwaltung nach Vorliegen eines …
Nach § 91 a ZPO ist unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes über die Kosten des Rechtsstreits im Verhältnis zwischen den Parteien des Revisionsrechtszuges zu entscheiden, soweit eine Kostenentscheidung bei dem gegenwärtigen Verfahrensstand - ggf. durch Kostenaussonderung (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1975 - I ZR 48/74) - möglich ist. - LG München I, 27.09.2019 - 36 S 12603/16
Anspruch des Eigentümers auf Herstellung eines Zugang zu seinem Sondereigentum
Dies war durch den entsprechenden Ausspruch im Tenor klarzustellen (BGH, MDR 1976, 379;… Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 91 a Rz. 25). - OLG Saarbrücken, 23.04.2026 - 5 W 9/26
Kostenentscheidung nach vollständige Erledigung der Hauptsache
Vielmehr hat - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - die Kostenentscheidung auch hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils des Rechtsstreits in diesem Falle einheitlich in derjenigen Entscheidung zu erfolgen, die das Verfahren im Übrigen abschließt; das ist zwingend erforderlich, um einander widersprechende Kostenentscheidungen zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - I ZR 48/74, MDR 1976, 379;… sog. Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung, s. dazu nur Freymann/Schneider/Schleier, Formularsammlung Zivilprozess - Saarland 5. Aufl., Rn. 277). - BVerwG, 27.12.1989 - 3 B 6.89
Auslegung des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 Verordnung (EWG) Nr. 997/81 der Kommission
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