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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,700
BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53 (https://dejure.org/1954,700)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1954 - I ZR 49/53 (https://dejure.org/1954,700)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1954 - I ZR 49/53 (https://dejure.org/1954,700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1237
  • GRUR 1954, 317
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53
    Es kann auf sich beruhen, ob sich nach dem Fortfall der Präklusivfrist des § 37 Abs. 3 PatGüberhaupt noch ein Sachverhalt denken läßt, der ein Bedürfnis nach Anerkennung des Tatbestandes der "Patenterschleichung" als besonderen Nichtigkeitsgrund es rechtfertigen könnte (vgl. für den Fall des bewußten Verschweigens des Standes der Technik die Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. September 1933 - I ZR 73/52 -).

    Eine selbständige erfinderische Leistung gegenüber dem Hauptanspruch erfordern Unteransprüche nicht (BGH vom 25. September 1953 - I ZR 73/52 -).

  • BGH, 02.12.1952 - I ZR 104/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. vom 2. Dezember 1952 - I ZR 104/51 - GRUR 1953, 120) hat das Patentamt darin eine zulässige Erweiterung der ursprünglichen Anmeldungsangaben gesehen, weil andere bekannte Führungsmittel zur Begrenzung der gekrümmten Bahn von Schichtträgern gegenüber den "Leitflächen" glatte Äquivalente darstellen würden.

    Das Vorbekannt sein einzelner Elemente, soweit sie zur gleichen Kombinationswirkung nicht zusammengefaßt sind, hindert die Neuheit der Erfindung nicht (Urteil des Senates vom 2. Dezember 1952 - I ZR 104/51 - a.a.O.).

  • RG, 07.03.1914 - I 265/13

    Patenterschleichung

    Auszug aus BGH, 16.02.1954 - I ZR 49/53
    Der von der Klägerin vorgebrachte Sachverhalt jedenfalls erfüllt diesen Tatbestand nicht, auch wenn man zugunsten der Klägerin Ergänzung ihres Vorbringens hinsichtlich der A. nach Person und Erfindungsanteil der angeblichen Miterfinder unterstellt sowie entgegen der herrschenden Meinung die Aufzählung der Nichtigkeitsgründe in § 13 PatG nicht als erschöpfend ansieht (vgl. RGZ 84, 263; Pietzcker, Patentrecht § 10 Anm. 14; Klauer-Möhring PatG § 13 Anm. 2; Krauße-Katluhn-Lindenmaier PatG § 13 Anm. 20; Benkard PatG § 13 Anm. 2;… grundsätzl a.A. Schumann in Festschrift der Akademie für deutsches Recht 1936, 75; Reimer PatG § 13 Anm. 5).
  • BGH, 21.12.1967 - Ia ZB 14/66

    Verfahren zum Garmachen von Lebensmitteln - Anmeldung eines Patents - Technischer …

    In diesem Sinne hat es die Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die Anmeldung dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften, allein auf Grund seines dem Durchschnitt entsprechenden Fachwissens - mit Erfolg weiterarbeiten und die jeweils günstigste Lösung auffinden kann (RG MuW 1929, 499, 500/01; MuW 1931, 161, 162/163; GRUR 1938, 256, 261; BGH GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; GRUR 1961, 409, 410 - Drillmaschine; GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; GRUR 1966, 312, 317 - Appetitzügler).

    Insbesondere ist es durchaus nicht immer erforderlich, im Patentanspruch konkrete Größen und Maße anzugeben, wenn nur die Beschreibung dem Fachmann die Gesichtspunkte liefert, unter denen er bei Anwendung seines Fachwissens die jeweils in Betracht kommenden konkreten Werte ermitteln kann (BGH GRUR 1954, 317, 319; 1966, 201, 205; 1967, 56, 57/58).

  • BGH, 12.06.1956 - I ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Die Nichtigkeitsklage ist durch Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 1954 (I ZR 49/53 - auszugsweise abgedruckt GRUR 1954, 317) abgewiesen worden.

    Die geschützte Vorrichtung soll sämtliche für die Bildübertragung erforderlichen Arbeitsgänge, das Benetzen und das Aneinanderpressen der Schichtträger, in stetiger Aufeinanderfolge selbsttätig besorgen (Beschreibung S. 1, Zeile 29-31) Sie erreicht dieses Ziel, wie das Berufungsgericht im Anschluß an das Urteil des Senats in dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Nichtigkeitsverfahren (Urteil vom 16. Februar 1954 - I ZR 49/53 - auszugsweise abgedruckt GRUR 1954, 317) zutreffend angenommen hat, durch das Zusammenwirken folgender Elemente:.

  • BGH, 21.10.1960 - I ZR 117/56

    Nutzungsrecht an einem Patent - Schadensersatz auf Grund einer Patentverletzung

    Aufgrund einer Nichtigkeitsklage, die abgewiesen wurde, kam es zu einer Klarstellung des Hauptanspruchs (Urteil I ZR 49/53 des erkennenden Senats vom 16. Februar 1954, Teilabdruck in GRUR 1954, 317), so daß die hier interessierenden Ansprüche des Streitpatents nunmehr wie folgt lauten:.

    Denn es erwähnt nur eingangs - insoweit in Übereinstimmung mit dem Sichtigkeitsurteil des Senatsvom 16. Februar 1954 - I ZR 49/53 - die eindeutig aus der Patentbeschreibung (Seite 1, Zeilen 35-38, ferner S. 2, Zeilen 8, 13, 101) und aus dem Patentanspruch 1 zu entnehmenden beiden Erfordernisse, daß alle Leitelemente gekrümmt sein und den Schichtträgern "auf ihrem Wege von den Einführungsöffnungen bis zu einer Walzenanordnung" als Führungsbahnbegrenzung dienen sollen.

  • BGH, 21.10.1960 - I ZR 153/59

    Nachprüfung der Geltung eines Patents und der Auslegung einer Patentschrift - …

    Auf Grund einer Klarstellung des Hauptanspruchs im ersten Nichtigkeitsverfahren (Urteil I ZR 49/53 des erkennenden Senats vom 16. Februar 1954, Teilabdruck in GRUR 1954, 317) lauten die hier interessierenden Patentansprüche wie folgt:.

    Das erste Revisionsurteil I ZR 118/54 vom 12. Juni 1956, dessen rechtliche Beurteilung gemäß § 565 Abs. 2 ZPO insoweit, als sie zur Aufhebung des ersten Berufungsurteils geführt hat, sowohl für das zweite Berufungsurteil als auch für die abermalige Entscheidung des erkennenden Senats rechtsverbindlich ist, hat als Gegenstand des Klagpatents - im Anschluß an daß Nichtigkeitsurteil I ZR 49/53 vom 16. Februar 1954 - eine Kombination folgender Merkmale angesehen:.

  • BGH, 16.06.1961 - I ZR 162/57

    Rechtsmittel

    Diese aus der Patentbeschreibung unschwer zu ersehende Klarstellung darf nach allgemeinen patentrechtlichen Auslegungsgrundsätzen zur Ergänzung des insoweit auslegungsbedürftigen Patentanspruchs 1 herangezogen werden (vgl. BGH in GRUR 1954, 317, 319; 1955, 29, 32;… I ZR 4/57 vom 17.1.1961, S. 8 - Schuheinlagen).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 2 U 130/06

    Farbrad

    Vor diesem Hintergrund besteht unter Geltung des Patentgesetzes von 1981 nach zutreffender Auffassung ein Bedürfnis für die Anerkennung des Tatbestands der Patenterschleichung allenfalls noch in einem ganz eingeschränkten Umfange (…Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 70; offen gelassen von BGH, GRUR 1954, 107, 111; GRUR 1954, 317, 319; GRUR 1958, 75, 77 - Tonfilmwand).
  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
    Ausreichend ist, daß das Streitpatent dem Fachmann die entscheidende Richtung angibt, in der er - ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit, aber auch ohne am Wortlaut zu haften - mit Erfolg weiterarbeiten und jeweils die günstigste Lösung auffinden kann (BGH, Urt. v. 16.02.1954 - I ZR 49/53, GRUR 1954, 317, 319 - Leitbleche; v. 16.06.1961 - I ZR 162/57, GRUR 1962, 80, 81 1. Sp. - Rohrdichtung; Beschl. v. 03.02.1966 - 1a ZB 26/64, GRUR 1966, 312, 317 1. Sp. - Appetitzügler).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 145/59

    Rechtsmittel

    Was nach dem Patent 802 389 als "Gegenstand" dieses älteren Rechts anzuschen ist, hat der erkennende Senat bereits in der Nichtigkeitsentscheidung vom 16. Februar 1954 (I ZR 49/53) eingehend erörtert.
  • BGH, 07.04.1964 - Ia ZR 93/63

    Rechtsmittel

    Deshalb bedarf es keiner besonderen Anweisung über die Ausgestaltung eines bestimmten Elementes des Erfindungsgegenstandes, sofern sich dieses für den durchschnittlichen Fachmann kraft seines Fachwissens aus dem Gesamtinhalt der Patentschrift ergibt (BGH in GRUR 1954, 317, 319 - Reproduktion).
  • BGH, 25.02.1964 - Ia ZR 40/63

    Rechtsmittel

    Mit Rücksicht auf die gegebene Nachvollziehbarkeit bedarf es keiner Heranziehung des weiteren Rechtsgrundsatzes, wonach die vollständige Lösung nicht unbedingt im Patentanspruch selbst offenbart sein muß, sondern daß es ausreicht, wenn die Einzelheiten der technischen Lehre aus dem Gesamtinhalt der Patentschrift, insbesondere aus der Beschreibung ersichtlich sind (vgl. RG GRUR 1938, 551, 554; BGH GRUR 1954, 317, 319), was hier der Fall ist.
  • BGH, 08.01.1963 - Ia ZR 67/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1962 - I ZR 129/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1961 - I ZR 4/57

    Rechtsmittel

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