Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1969 - I ZR 49/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen einen Weinhändler wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im Wettbewerb - Massenhafte Verteilung von Gutscheinen zum kostenlosen Bezug von je 1/4 l Wein - Verschenken von Waren zu Werbezwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 690
- GRUR 1969, 295
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63
Kleenex
Auszug aus BGH, 22.01.1969 - I ZR 49/67
Gegen diese strengere Rechtsprechung sind in einem Teil des Schrifttums der Nachkriegszeit Bedenken erhoben worden (vgl. insbes. die Nachweisungen in BGHZ 43, 278, 281 [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; ferner Becher, NJW 1966, 1289 ff; D. Reimer, GRUR Ausl. 1958, 159 ff).Der erkennende Senat ist diesem Standpunkt nicht in vollem Umfang gefolgt, hat jedoch in Abkehr von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (GRUR 1936, 810, 812 - Diamantine) ausgesprochen, daß dem § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nur die Aufgabe zukomme, unlauteren Mitteln und Methoden des Wettbewerbs entgegenzutreten, und daß das wettbewerbsrechtliche Unwerturteil nicht an den die Mitbewerber beeinträchtigenden Erfolg der Werbung geknüpft werden könne, wenn dieser Erfolg mit wettbewerbseigenen Mitteln erzielt werde; eine Wettbewerbsmaßnahme könne daher nicht allein deshalb als wettbewerbswidrig angesehen worden, weil ihre Anwendung zu einer Sättigung des Marktes und zur Verdrängung der Mitbewerber vom Markt führe (BGHZ 43, 278, 281) [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] .
Er hat es deshalb abweichend von der Rechtsprechung des Reichsgerichts als rechtlich unerheblich bezeichnet, ob der Werbende bei wiederholter Anwendung des Verschenkens von Ware gegen anerkannte betriebswirtschaftliche Grundsätze verstößt und sich damit selbst schädigt (so schon BGHZ 23, 365, 371 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa) und ob die mittleren oder kleineren Mitbewerber wirtschaftlich in der Lage sind, sich derselben Werbemethode zu bedienen (BGHZ 43, 278, 283) [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] .
Demgemäß ist seit jeher gegen das Verschenken von sog. "Warenproben", d.h. eigens hergestellten Probeeinheiten, auch dann nichts eingewendet worden, wenn es in großer Breite und auf längere Dauer geschieht (BGHZ 43, 278, 280) [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] .
Diese Gefahr ist um so erheblicher, je größer die dem einzelnen Beschenkten zur Verfügung gestellte Menge oder Stückzahl ist (BGHZ 43, 278, 284) [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] .
Dementsprechend hat der erkennende Senat ausgeführt, daß die Gefahr unzulässiger Behinderung der Mitbewerber dann entfallen könne, wenn die zu Erprobungszwecken vorgenommene Verteilung von Originalware wesentlich der Gewinnung neuer Käuferschichten diene, die Ware dieser Gattung bisher überhaupt nicht zu verwenden pflegten, und daß in derartigen Fällen eine solche Werbung sogar zu einer Aufschließung des Marktes auch zugunsten der Mitbewerber führen könne (BGHZ 43, 278, 285) [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] .
- BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Werbung durch Massenverteilung von Warenproben
Auszug aus BGH, 22.01.1969 - I ZR 49/67
Er hat es deshalb abweichend von der Rechtsprechung des Reichsgerichts als rechtlich unerheblich bezeichnet, ob der Werbende bei wiederholter Anwendung des Verschenkens von Ware gegen anerkannte betriebswirtschaftliche Grundsätze verstößt und sich damit selbst schädigt (so schon BGHZ 23, 365, 371 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa) und ob die mittleren oder kleineren Mitbewerber wirtschaftlich in der Lage sind, sich derselben Werbemethode zu bedienen (BGHZ 43, 278, 283) [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] .
- OLG Köln, 19.10.1998 - 6 U 41/97
Warenprobe; Erprobungszweck; Naßrasierer
Derartige, die wettbewerbliche Unbedenklichkeit beseitigenden Unlauterkeitsmomente können sich dann ergeben, wenn das Verschenken von Waren nach den Gesamtumständen, unter denen die Aktion erfolgt, für sich allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Werbemaßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, daß der Leistungswettbewerb hinsichtlich der fraglichen Warenart in nicht unerheblichem Maß ausgeschaltet, mithin der Bestand des Wettbewerbs zu Lasten der durch die in Frage stehenden Aktion in ihrer wettbewerblichen Position behinderten Konkurrenten aufgehoben wird ( vgl. BGH GRUR 1975, 26/27 -"Colgate"-; BGHZ 43, 278/284 f -"Kleenex" - BGH GRUR 1969, 295/296 f -"Goldener Oktober"-; BGH GRUR 1968, 649/651 -"Rocroni-Ascher"-;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbrecht, 19. Auflage, Rdn. 93 zu § 1 UWG;… Köhler/Piper, UWG, Rdn. 47, 192 und 198 f zu § 1 UWG - jeweils mit weiteren Nachweisen ).Allerdings indiziert allein die bei qualitativer oder quantitativer "Mehrzuwendung" anzunehmende Überschreitung des Probezwecks die Wettbewerbswidrigkeit der Verschenk-Aktion ebensowenig, wie die Bejahung des Probezwecks per se die Wettbewerbsgemäßheit der Aktion ergibt ( vgl. BGHZ 43, 278/284 f -"Kleenex"-; BGHZ 23, 365 -"Suwa"-; BGH GRUR 1969, 295/296 f -"Goldener Oktober"-;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 124 zu § 1 UWG m.w.N. ).
- OLG Köln, 28.06.1996 - 6 U 50/96
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Nassrasierer-Verschenkaktion
Vielmehr ist sie dem System des Leistungswettbewerbs als Werbemaßnahme grundsätzlich immanent und bildet sogar eine besonders geeignete Möglichkeit, die angesprochenen Verbraucher von der Güte und Preiswürdigkeit der Ware zu überzeugen und zu einem Vergleich mit anderen Waren konkurrierender Anbieter anzuregen (vgl. für viele: BGH GRUR 1968, 649/651 - "Rocroni-Ascher" - BGH GRUR 1969, 295/296 f - "Goldener Oktober" - BGHZ 43, 278/284 f - "Kleenex" - BGH GRUR 1975, 26/27 - "Colgate" - Köhler-Piper, UWG, Rn. 47 und 197 f. zu § 1;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Auflage, Rn. 119 zu § 1 UWG).Hierfür ist entscheidend darauf abzustellen, ob durch das Geschenk zumindest für einen begrenzten Zeitraum der Bedarf des Beschenkten gedeckt wird und ob weiter die unentgeltliche Verteilung nach der Art der Ware sowie nach dem Umfang und der Dauer der Bedarfsdeckung die Gefahr mit sich bringt, daß der Verbraucher auch nach Beendigung der Verteilung und "Testphase" davon absieht, die Angebote der Mitbewerber unbeeinflußt zu prüfen, einhergehend mit einem entsprechendem Verlust von Absatzmöglichkeiten der Mitbewerber (…vgl. Köhler/Piper, a.a.O., Rn. 199; BGHZ 43, 278/284 - "Kleenex" - BGH GRUR 1969, 295/297 - "Goldener Oktober" - BGH GRUR 1975, 26/28 f. - "Colgate" -).
- BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
Annoncen-Avis
Solche die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Umstände können darin zu sehen sein, daß die Art und der Umfang der unentgeltlichen Leistung den Empfänger in unsachlicher Weise zum Abschluß entgeltlicher Verträge veranlassen oder ihn derart an die kostenlos abgegebene Leistung gewöhnen, daß er davon absieht, Leistungsangebote anderer Mitbewerber auf Güte und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (vgl. BGHZ 43, 278, 284 - Kleenex; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; Urt. v. 22.01.1969 - I ZR 49/67, GRUR 1969, 295, 296 - Goldener Oktober).
- BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72
Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an …
Geschenke an Kunden zu Werbezwecken sind zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht ohne weiteres wettbewerbswidrig (vgl. BGHZ 23, 365 - SUWA; 43, 278-Kleenex; GRUR 1969, 295 - Goldener Oktober) können es aber durch Hinzutreten besonderer Umstände werden. - BGH, 28.04.1978 - I ZR 157/76
Unlauterer Wettbewerb durch unsachliche Beeinflussung der Käufer - Anlocken und …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, auf die sich das Berufungsgericht dabei bezieht, betrifft das Verschenken von Warenproben oder Originalwaren zu Probezwecken (vgl. BGHZ 23, 365 - Suwa; BGHZ 43, 278 - Kleenex; BGH GRUR 1969, 295 - Goldener Oktober). - BGH, 17.12.1976 - I ZR 26/75
Sittenwidrigkeit des Verschenkens einer journalistischen Leistung - …
Zur Entscheidung kamen deshalb nur Fälle, in denen Waren nur vorübergehend zu bestimmten Zwecken unentgeltlich abgegeben wurden (vgl. BGHZ 23, 365 ff - Suwa mit eingehender Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts; 43, 278 - Kleenex; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1969, 295 - Goldener Oktober). - OLG Frankfurt, 30.11.1989 - 6 U 155/88 Auch dies kann großzügigere Maßstäbe bei der Beurteilung des Erprobungszwecks und der Erforderlichkeit der Erprobung rechtfertigen (BGHZ 43 S. 278, 285 = DB 1965 S. 737 - Kleenex; BGH GRUR 1969 S. 295, 297 - Goldener Oktober).
- BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73
Colgate
Trifft letzteres zu und handelt es sich um eigens hergestellte Probepackungen, wird gegen die unentgeltliche Verteilung in der Regel selbst dann nichts einzuwenden sein, wenn sie in großer Breite und auf längere Dauer geschieht (BGHZ 43, 278, 280 - Kleenex; BGH GRUR 1969, 295, 297 - Goldener Oktober). - BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73
Unentgeltliche Verteilung von Warenproben - Verschenken von Ware zu …
Trifft letzteres zu und handelt es sich um eigens hergestellte Probepackungen, wird gegen die unentgeltliche Verteilung in der Regel selbst dann nichts einzuwenden sein, wenn sie in großer Breite und auf längere Dauer geschieht (BGHZ 43, 278, 280 - Kleenex; BGH GRUR 1969, 295, 297 - Goldener Oktober).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".