Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2024 - I ZR 53/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,278
BGH, 10.01.2024 - I ZR 53/23 (https://dejure.org/2024,278)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2024 - I ZR 53/23 (https://dejure.org/2024,278)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - I ZR 53/23 (https://dejure.org/2024,278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Aussetzung des Revisionsverfahrens I ZR 53/23 bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen durch den Veranstalter? - Aussetzung des Revisionsverfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt EuGH vor: Hat Teilnehmer an in Deutschland unzulässigen Online-Poker-Spielen einen Anspruch auf Erstattung verlorener Einsätze gegen den Anbieter ?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbotene Online-Pokerspiele - und die Erstattung verlorener Spieleinsätze

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen: Verfahren ausgesetzt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)

  • BGH - I ZR 90/23 (anhängig)

    Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten

    Von dem Verfahren unter dem Aktenzeichen I ZR 53/23, das der Senat ausgesetzt hat, unterscheidet sich diese Sache maßgeblich dadurch, dass Gegenstand hier nicht Online-Pokerspiele sind, die dem Totalverbot des § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen und bis zum 30. Juni 2021 geltenden Fassung (GlüStV 2012) unterlagen, sondern Online-Sportwetten, für die der beklagte Veranstalter eine Konzession nach § 4 Abs. 5, §§ 4a, 10a GlüStV 2012 beantragt hatte (vgl. auch die Pressemitteilung vom heutigen Tag zum Verfahren I ZR 53/23).
  • KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24

    Anspruch eines Nutzers gegen die Betreiberin von Online-Glücksspielen auf Zahlung …

    Rn. 4 Mit Beschluss vom 01.02.2024 hat das Landgericht Berlin II den Rechtsstreit nach Anhörung der Parteien bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (nachfolgend: EuGH) im Verfahren C-440/23 und bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (nachfolgend: BGH) im Verfahren I ZR 53/23 ausgesetzt, weil in diesen Verfahren eine Klärung maßgeblicher Fragen zu erwarten sei, etwa zur Frage der Nichtigkeit der Spielverträge und zur Reichweite von § 817 Satz 2 BGB.

    Rn. 7 Der BGH hat das Revisionsverfahren I ZR 53/23 mit Beschluss vom 10.01.2024 bis zu einer Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt.

    Das Landgericht sei weder nach § 148 ZPO analog, Art. 267 Abs. 3 AEUV verpflichtet, das Verfahren auszusetzen, noch sei es durch die Entscheidung des BGH mit Beschluss v. 10.01.2024 - I ZR 53/23 gebunden.

    Ergänzend zu den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen verweist das Landgericht darauf, dass die Vorlagefragen in der Rechtssache des EuGH C-440/23 und die dem Revisionsverfahren beim BGH I ZR 53/23 zugrundeliegenden Rechtsfragen unmittelbar entscheidungserheblich für den hiesigen Rechtsstreit seien.

    Rn. 23 Hier ist die sofortige Beschwerde vorliegend ohnehin bereits deshalb statthaft, weil das Landgericht das Verfahren auch mit Blick auf die Entscheidung des BGH in dem Revisionsverfahren I ZR 53/23 ausgesetzt hat.

    Rn. 39 Der auf der Webseite des BGH veröffentlichte Beschluss vom 10.01.2024 - I ZR 53/23 - über die Aussetzung des dortigen Verfahrens enthält zwar keine Begründung.

    Der Umstand, dass das Revisionsverfahren I ZR 53/23 bis zu einer Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt ist, indiziert jedoch, dass der BGH das vorgenannte Vorabentscheidungsersuchen ebenso für vorgreiflich erachtet (…a.A. OLG Bamberg, Urteil v. 27.02.2024 - 10 U 22/23 e - Rn. 50, zitiert nach juris).

    Der Gegenstand des vor dem BGH geführten Revisionsverfahrens I ZR 53/23 ist dem hiesigen Rechtsfall vergleichbar.

  • OLG Stuttgart, 24.05.2024 - 5 U 101/23

    Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen

    Rn. 189 Dies gilt auch, soweit der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2024 - I ZR 53/23 (Vorinstanz: OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, juris) ein Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht