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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1961 - I ZR 53/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,539
BGH, 27.10.1961 - I ZR 53/60 (https://dejure.org/1961,539)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1961 - I ZR 53/60 (https://dejure.org/1961,539)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1961 - I ZR 53/60 (https://dejure.org/1961,539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 297
  • MDR 1962, 110
  • GRUR 1962, 140
  • DB 1962, 64
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer …

    Zwar hat bei der Vindikationsklage die Frage einer Patentfähigkeit der Erfindung und damit auch die Schutzfähigkeit des entnommenen Teils der Anmeldung außer Betracht zu bleiben (…SenUrt. v.06.03.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 693 - Spinnturbine I; BGH, Urt. v. 27.10.1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140 - Stangenführungsrohre).

    Die Schutzfähigkeit einer Erfindung ist aber zu prüfen, soweit Klage auf Feststellung der widerrechtlichen Entnahme (BGH, Urt. v. 27.10.1961, aaO., 142 - Stangenführungsrohre) oder auf Unterlassung der Behauptung einer widerrechtlichen Entnahme (…BGH, Urt. v. 16.05.1961 - I ZR 175/58 zu II 3 - Torsana, insoweit in GRUR 1962, 34 nicht abgedruckt) erhoben ist.

    Zwar kann der Einwand der fehlenden Schutzfähigkeit durch den Vindikationsbeklagten nicht erhoben werden, wenn die Identität des Gegenstandes der Anmeldung oder des erteilten Patents mit dem Entnommenen feststeht (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140, 141 zu III 2 - Stangenführungsrohre).

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 43/08

    Schweißheizung

    Rn. 34 Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in älterer Rechtsprechung haben allerdings die Ansicht vertreten, dass der Tatbestand der widerrechtlichen Entnahme begrifflich Entnehmbarkeit und damit Schutzfähigkeit des Entnommenen verlange (RG, Urteil vom 2. April 1930 - I 268/29, GRUR 1930, 805, 806 - Kappenschuhspanner; Urteil vom 13. Juni 1939 - I 93/38, GRUR 1940, 35, 39 - Konservendosenetikett; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140, 142 - Stangenführungsrohre).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2026 - 3 U 20/26

    Wer sich auf ein Scheingeschäft nach § 117 BGB beruft, muss dies beweisen - …

    Den Parteien fehlte dem Klägervortrag nach der Geschäftswille (BGH, Urteil vom 25.10.1961, Az. V ZR 103/60, NJW 1962, S. 297).
  • BGH, 16.12.1993 - X ZB 12/92

    "Lichtfleck"; Erledigung der Hauptsache im Patentverfahren nach Übertragung eines …

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH GRUR 1981, 186, 188 f. - Spinnturbine II; GRUR 1962, 140, 141; RG Bl. 1931, 117), daß der an der Erfindung sachlich Berechtigte den Nichtberechtigten nach rechtskräftiger Erteilung des Patents gemäß § 8 PatG auf Übertragung des Patents in Anspruch nehmen und daneben im Einspruchsverfahren nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG aus dem gleichen Grund den Widerruf des Patents durch das Patentamt betreiben kann, weil beide Rechtsbehelfe verschiedenen Schutzzwecken dienen.
  • BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77

    Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von …

    Die Schutzfähigkeit des widerrechtlich entnommenen Teils einer Anmeldung ist im Vindikationsprozeß nicht zu prüfen (Ergänzung zu BGH GRUR 1962, 140 - Stangenführungsrohre).

    Dennoch hat der Senat in der Entscheidung "Stangenführungsrohre" (BGH GRUR 1962, 140), in welcher es um die vollständige Herausgabe eines Gebrauchsmusters ging, den Einwand der fehlenden Schutzfähigkeit u.a. deshalb nicht zugelassen, weil seine Berücksichtigung zu einer unnötigen Belastung des Vindikationsprozesses führen würde.

  • BGH, 12.09.2000 - X ZB 16/99

    Abdeckrostverriegelung; Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den …

    Dem Senat ist es unter diesen Umständen verwehrt, im vorliegenden Falle der vom Bundespatentgericht bejahten und seitens der Rechtsbeschwerdeführerin mit dem Rechtsmittel vor allem problematisierten Frage nachzugehen, ob der Tatbestand der widerrechtlichen Entnahme Schutzfähigkeit des Entnommenen verlangt (vgl. schon BGH, Urt. v. 27.10.1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140, 142 - Stangenführungsrohre).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96

    "Trennwand"; Prüfung eines Löschungsgrundes nach Verzicht auf den Hauptanspruch

    Die Prüfung der Schutzfähigkeit von (ehemaligen Unter-)Ansprüchen, deren infolge Teilverzichts erloschener ehemaliger Hauptanspruch bis zum Zeitpunkt des Teilverzichts Bestand hat, kann auch nicht deshalb unterbleiben, weil sowohl eine begehrte Löschung als auch eine begehrte Feststellung der Unwirksamkeit der (ehemaligen Unter-)Ansprüche rückwirkende Kraft haben (…vgl. zur Löschung BGH, Urt. v. 13.12.1962 - I ZR 42/61, GRUR 1963, 519, 521 - Klebemax;… Bühring, aaO., Rdn. 4 zu § 15 GebrMG; zur Feststellung BGH, Beschl. v. 2.3.1967 - Ia ZB 10/65, GRUR 1967, 351, 352 Korrossionsschutz-Binde;… Bühring, aaO., Rdn. 34 zu § 15 GebrMG) und wegen dieser Wirkung dem Hauptanspruch für die Zeit seines Bestandes die Nebenansprüche nehmen würde, obwohl diese während dieser Zeit als Ausgestaltungen des hauptsächlich eingetragenen Erfindungsgedankens jedenfalls an dem durch seine Eintragung geschaffenen Rechtsschein (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140, 141 - Stangenführungsrohre) teilhaben.
  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74

    Lampenschirm

    Er dient vielmehr dem öffentlichen Interesse an der Beseitigung schutzunfähiger Gebrauchsmuster (BGH GRUR 1962, 140, 141 - Stangenführungsrohre).
  • LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
    Im Rahmen einer Patentvindikation ist unmaßgeblich, ob tatsächlich ein erfinderischer Beitrag vorlag, die behauptete Erfindung also eigenständig schutzfähig ist (BGH (Urteil vom 27.10.1962 - I ZR 53/60), NJW 1962, 297, 298; BGH (Urteil vom 17.05.2011 - X ZR 53/08) - Atemgasdrucksteuerung, juris).
  • BPatG, 04.10.2018 - 35 W (pat) 412/17
    In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, dass das gebrauchsmusterrechtliche, als kontradiktorisches Verfahren zwischen Antragsteller und Gebrauchsmusterinhaber gestaltete Löschungsverfahren ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung dem Anliegen dient, schutzunwürdige Scheinrechte zu beseitigen, und damit in erster Linie der Wahrung öffentlicher Belange (vgl. z. B. bereits BGH GRUR 1962, 140, Tz. 3 - Stangenführungsrohre).
  • BPatG, 31.01.2022 - 35 W (pat) 3/20
  • BPatG, 27.01.2022 - 35 W (pat) 2/20
  • BPatG, 31.01.2022 - 35 W (pat) 9/21
  • BPatG, 19.10.2021 - 35 W (pat) 8/19
  • LG Düsseldorf, 05.10.1995 - 4 O 79/95

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Übertragungsvereinbarung für die Übertragung …

  • BPatG, 19.10.2021 - 35 W (pat) 10/19
  • BPatG, 28.11.2000 - 8 W (pat) 135/97
  • BGH, 13.07.1965 - Ia ZR 45/64

    Auslegung einer Erfindungsmeldung - Erfindungsgedanke einer Meldung - Lehre einer …

  • BPatG, 27.01.2022 - 35 W (pat) 1/20
  • BPatG, 27.01.2022 - 35 W (pat) 8/20
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