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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1984 - I ZR 58/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1533
BGH, 29.11.1984 - I ZR 58/83 (https://dejure.org/1984,1533)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1984 - I ZR 58/83 (https://dejure.org/1984,1533)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1984 - I ZR 58/83 (https://dejure.org/1984,1533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1637 (Ls.)
  • MDR 1985, 383
  • GRUR 1985, 284
  • GRUR 1985, 286
  • ZUM 1985, 168
  • afp 1985, 164
  • afp 1985, 857
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 200/81

    Begriff des Herstellers

    Auszug aus BGH, 29.11.1984 - I ZR 58/83
    Der Senat hat inzwischen durch Urteil vom 22. Februar 1984 - I ZR 200/81 - (GRUR 1984, 518 ff. -Herstellerbegriff) entschieden, daß Hersteller im Sinne dieser Vorschrift derjenige ist, der das Gerät tatsächlich produziert hat.

    Der Gesetzgeber hat aus der Reihe der möglichen Zahlungspflichtigen (Endverbraucher - Händler - Hersteller) bewußt den Gerätehersteller ausgewählt, um dem Urheber einen auf einfache und praktikable Weise durchsetzbaren Anspruch gegen einen Schuldner zu schaffen, der leicht zu ermitteln ist (vgl. BGH GRUR 1984, 518, 519 - Herstellerbegriff I).

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 64/83

    Verpflichtung zur Auskunft über Veräußerungserlöse

    Ein rechtlich selbständiges inländisches Vertriebsunternehmen, das Tonaufzeichnungsgeräte von einem anderen mit ihm in Konzernverbindung stehenden ausländischen Produktionsunternehmen bezieht, ist grundsätzlich auch dann nur zur Angabe des Veräußerungserlöses des ausländischen Herstellers und nicht auch zur Angabe des eigenen Veräußerungserlöses verpflichtet, wenn es sich bei ihm um eine 100 %ige Tochtergesellschaft des ausländischen Herstellers handelt (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wie der Senat inzwischen entschieden hat, ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich hergestellt hat; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH Urt. v. 22.02.1984, I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff. - Herstellerbegriff I - und die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 29.11.1984 in den Sachen I ZR 58/83 und I ZR 96/83).

    Der Senat hat inzwischen durch Urteil vom 29. November 1984 - I ZR 58/83 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß bei rechtlicher Selbständigkeit des Fertigungs- und des Vertriebsunternehmens die persönliche und wirtschaftliche Verflechtung im Konzern in aller Regel nicht ausreicht, den Fertigungsbetrieb dem die Geräte vertreibenden Unternehmen mit der Folge zuzurechnen, daß die Veräußerungserlöse des letzteren für die Berechnung der Vergütung maßgebend sein sollen; das Vertriebsunternehmen ist auch nicht als bloße Vertriebsabteilung innerhalb einer durch den Konzern gebildeten wirtschaftlichen Einheit anzusehen.

    Sollte im Einzelfall die Differenz zwischen dem Herstellerabgabepreis und dem Wiederverkaufspreis ungewöhnlich hoch sein und sich wirtschaftlich nicht erklären lassen, so wird zu prüfen sein, ob ein Umgehungstatbestand vorliegt, der es rechtfertigt, den bei konzerninternen Lieferungen mitgeteilten niedrigen Abgabepreis den tatsächlichen Marktgegebenheiten anzupassen (BGH, Urt. vom 29.11.1984 - I ZR 58/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 162/83

    "Herstellervergütung"; Bemessung der Vergütung; Beurteilung der relevanten …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert hat; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (…vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I; Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sollte in Einzelfall die Differenz zwischen dem Herstellerabgabepreis und dem Wiederverkaufspreis ungewöhnlich hoch sein und sich wirtschaftlich nicht erklären lassen, so wird zu prüfen sein, ob ein Umgehungstatbestand vorliegt, der es rechtfertigen könnte, den bei konzerninternen Lieferungen mitgeteilten niedrigen Abgabepreis den tatsächlichen Marktgegebenheiten anzupassen (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und vom 13.12.1984 - I ZR 64/83 - Herstellerbegriff IV).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - U (Kart) 6/14

    Anspruch eines Produzenten von Speichermedien auf Aufnahme in einen Verband

    Die Vergütungspflicht trifft auch einen -wie hier- im Ausland ansässigen Hersteller (BGH, Urteil v. 29.11.1984 -I ZR 58/83, GRUR 1985, 284 [285] unter II.2. -Herstellerbegriff III, vgl. auch Wandtke/Bullinger/Lüft, § 54 Rz. 16).
  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 59/83

    Inländisches Vertriebsunternehmen als Hersteller ausländischer Produkte - …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert hat; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (…vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I; Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sollte im Einzelfall die Differenz zwischen dem Herstellerabgabepreis und dem Wiederverkaufspreis ungewöhnlich hoch sein und sich wirtschaftlich nicht erklären lassen, so wird zu prüfen sein, ob ein Umgehungstatbestand vorliegt, der es rechtfertigen könnte, den bei konzerninternen Lieferungen mitgeteilten niedrigen Abgabepreis den tatsächlichen Marktgegebenheiten anzupassen (vgl. BGH Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und vom 13.12.1984 - I ZR 64/83 - Herstellerbegriff IV).

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 165/83

    Voraussetzungen der Herstellerhaftung - Behandlung als Hersteller wegen der …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert hat; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (…vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I; Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sollte im Einzel fall die Differenz zwischen dem Herstellerabgabepreis und dem Wiederverkaufspreis ungewöhnlich hoch sein und sich wirtschaftlich nicht erklären lassen, so wird zu prüfen sein, ob ein Umgehungstatbestand vorliegt, der es rechtfertigt, den bei konzerninternen Lieferungen mitgeteilten niedrigen Abgabepreis den tatsächlichen Marktgegebenheiten anzupassen (vgl. BGH Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und vom 13.12.1984 - I ZR 64/83 - Herstellerbegriff IV, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OLG München, 16.12.2025 - 38 Sch 29/24

    Vergütungspflicht, Herstellerbegriff, Vergleichsmarkt, Angemessene Vergütung, …

    Rn. 40 bb) Die Qualifizierung der Beklagten als Herstellerin ist auch mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Herstellerbegriff (vgl. Urteile vom 22. Februar 1984 - I ZR 200/81 - Herstellerbegriff I; vom 29. November 1984 - I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, vom 29. November 1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III; vom 13. Dezember 1984 - I. ZR 64/83 - Herstellerbegriff IV) vereinbar.
  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 189/83

    Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) - …

    Wie der Senat inzwischen mehrfach entschieden hat, ist Hersteller im Sinne des § 53 Abs. 5 UrhG derjenige, der das Gerät tatsächlich produziert; ein inländisches Vertriebsunternehmen wird nicht dadurch zum Hersteller, daß es im Ausland produzierte Geräte unter seinem Waren- oder Firmenzeichen erstmals im Inland in Verkehr bringt (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83 - Herstellerbegriff III und I ZR 96/83 - Herstellerbegriff II, zur Veröffentlichung vorgesehen;… vgl. auch BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 200/81, GRUR 1984, 518 ff - Herstellerbegriff I).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 154/83

    Herstellereigenschaft eines inländisches Unternehmens, das Tonaufzeichnungsgeräte …

    Das ist indessen nicht der Fall (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 58/83, GRUR 1985, 284, 285 - Herstellerbegriff III).
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