Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1976 - I ZR 60/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grunde wegen schuldhaften Verhaltens - Gleichzeitige Vertretung eines Konkurrenzunternehmens durch den Handelsvertreter als schwerer Verstoß gegen die dem Handelsvertreter ...
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Reinigungsmittel 1 -, wichtiger Grund bei Konkurrenztätigkeit, Begriff der Konkurrenztätigkeit, Übernahme einer Ersatzvertretung für eine entfallene Vertretung, Duldung der Zweitvertretung bei anderen HV
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61
Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - I ZR 60/75
Maßgebend ist jedoch der Zeitpunkt der Kündigung (BGHZ 40, 13, 16). - BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62
Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - I ZR 60/75
Mit dem Berufungsgericht ist davon auszugehen, daß die gleichzeitige Vertretung eines Konkurrenzunternehmens durch den Handelsvertreter in aller Regel einen schweren Verstoß gegen die dem Handelsvertreter obliegenden Treuepflichten darstellt und deshalb grundsätzlich die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, auch wenn der Handelsvertretervertrag keine Konkurrenzklausel enthält (BGHZ 42, 59, 61). - BGH, 13.05.1957 - II ZR 318/56
Ausgleichsanspruch beim Tod des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - I ZR 60/75
Allgemein ist zu beachten, daß auf schutzwürdige Belange des Handelsvertreters bereits bei der Prüfung der Frage Rücksicht zu nehmen ist, ob ein von ihm verschuldeter wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses vorliegt; denn der Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB ist nicht nur in seiner Bemessung, sondern auch in seiner Entstehung weitgehend von Billigkeitserwägungen abhängig, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 24, 214, 222; 45, 268, 270; 52, 5, 7). - BGH, 13.03.1969 - VII ZR 174/66
Bemessung des Ausgleichsanspruchs des Untervertreters aufgrund von …
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - I ZR 60/75
Allgemein ist zu beachten, daß auf schutzwürdige Belange des Handelsvertreters bereits bei der Prüfung der Frage Rücksicht zu nehmen ist, ob ein von ihm verschuldeter wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses vorliegt; denn der Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB ist nicht nur in seiner Bemessung, sondern auch in seiner Entstehung weitgehend von Billigkeitserwägungen abhängig, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 24, 214, 222; 45, 268, 270; 52, 5, 7). - BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64
Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - I ZR 60/75
Allgemein ist zu beachten, daß auf schutzwürdige Belange des Handelsvertreters bereits bei der Prüfung der Frage Rücksicht zu nehmen ist, ob ein von ihm verschuldeter wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses vorliegt; denn der Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB ist nicht nur in seiner Bemessung, sondern auch in seiner Entstehung weitgehend von Billigkeitserwägungen abhängig, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 24, 214, 222; 45, 268, 270; 52, 5, 7).
- BGH, 06.10.1983 - I ZR 127/81
Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots beim Handelsvertretervertrag; Fristlose …
Nach ständiger Rechtsprechung ist die ungenehmigte Vertretung eines Konkurrenzunternehmens in aller Regel ein schwerer, die fristlose Kündigung des Vertrages rechtfertigender Verstoß gegen die vertraglichen Treuepflichten des Handelsvertreters (BGHZ 42, 59, 61 = BGH NJW 1964, 1621; BGH LM § 89 a Nr. 11 = MDR 1977, 289; BGH Urt. v. 14. April 1976 - I ZR 60/75 - S. 5). - BGH, 07.07.1983 - I ZR 115/81
Ausschluß des Ausgleichsanspruchs wegen Übernahme einer Zweitvertretung durch …
Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die gleichzeitige Vertretung eines Konkurrenzunternehmens durch den Handelsvertreter in aller Regel einen schweren Verstoß gegen die dem Handelsvertreter obliegenden Treuepflichten darstellt und deshalb grundsätzlich die außerordentliche Kündigung rechtfertigt (vgl. BGHZ 42, 59, 61 m.w.N.; BGH LM § 89 a Nr. 11; BGH, Urt. v. 14.4.1976 - I ZR 60/75 - S. 5).Das Berufungsgericht hat aber rechtsirrig unberücksichtigt gelassen, daß gleichwohl bei gleicher Sachlage, insbesondere bei gleicher Wettbewerbssituation, zu prüfen ist, ob die Interessen des Unternehmers durch die Zweitvertretung eines Handelsvertreters tatsächlich beeinträchtigt werden (BGH, Urt. v. 14.4.1976 - I ZR 60/75 -).
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