Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1951 - I ZR 64/50 |
Verfahrensgang
- BGH, 05.03.1951 - I ZR 64/50
- BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Papierfundstellen
- NJW 1951, 354
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.10.1958 - V ZR 29/58
Rechtsmittel
Aber erstens ist diese Auffassung nicht unbestritten (dagegen OLG Stuttgart JFG 6, 162; vgl. auch BGH-Urteil IV ZR 64/50 vom 5.3.1951, Leitsatz abgedruckt in NJW 1951, 354). - BGH, 13.05.1981 - V BLw 1/81
Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines …
Der Beschwerdeführer hat dabei auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1951 = NJW 1951, 354, vom 30. Januar 1969 = V BLw 21/68 = RdL 1969, 101, vom 4. Juni 1970 = V BLw 37/69, RdL 1970, 150 sowie - in einem nach Ablauf der Begründungsfrist eingereichten Schriftsatz - auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7. November 1980, Rpfleger 1981, 64 hingewiesen. - BayObLG, 28.10.1960 - BReg. 1 Z 39/60
Voraussetzungen einer Erbeinsetzung im Hinblick auf die Zuwendung einzelner …
Hat, wie das Landgericht im vorliegenden Falle annimmt, ein - kinderloser - Ehegatte den anderen Ehegatten zu seinem Alleinerben und für die Zeit nach dem Tode des Erstberufenen Verwandte zu Nacherben eingesetzt, so besteht zwar keine allgemeine Vermutung für eine Befreiung des Vererben (…Staudinger-Seybold Rn. 6 zu § 2136 BGB;… Rn. 12 zu §§ 2074 ff.; Urteil des BGH vom 5.3.1951, I ZR 64/50 , im Leitsatz abgedruckt in NJW 1951, 354; vgl. ferner RGRK Anm. 9, Palandt Anm. 2, je zu § 2136 BGB ; RG HRR 1931 Nr. 1050; OLG Koblenz DRZ 1950, 160;… aber auch: Erman-Hense 2. Aufl. Anm. 1 zu § 2136 BGB; OLG Köln HEZ 2, 37 ff. und 3, 36/38); doch gestattet in solchen Fällen der Inhalt des Testamentes dann die Annahme einer Befreiung des Vorerben von den gesetzlichen Beschränkungen, wenn sich unter Heranziehung sonstiger, bei der Testamentsauslegung verwertbarer Umstände auf einen Befreiungswillen des Erblassers schließen läßt.
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Rechtsprechung
| BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.03.1951 - I ZR 64/50
- BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Papierfundstellen
- BGHZ 1, 396
- NJW 1951, 560
- MDR 1951, 418
- DB 1951, 423
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.12.1950 - I ZR 41/50
Versendungskauf. Umstellung
Auszug aus BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Der erkennende Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 21. November 1950 - I ZR 2/50 - und vom 5. Dezember 1950 - I ZR 41/50 - in Übereinstimmung mit OGHZ 3, 339 die Tilgungswirkung von Reichsmarküberweisungen angenommen, die vor dem 21. Juni 1943 in Auftrag gegeben, aber erst nach dem 20. Juni ausgeführt worden waren. - BGH, 01.03.1951 - III ZR 202/50
Werklohnforderung. Umstellung
Auszug aus BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Der III. Zivilsenat des BGH hat in einem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 1. März 1951 - III ZR 202/50 - die Entscheidung der Frage nach der Teilbarkeit der Leistung und des Entgelts eines Werkvertrages darauf abgestellt, ob die Leistung wirtschaftlich zerlegbar sei. - BGH, 21.11.1950 - I ZR 2/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Der erkennende Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 21. November 1950 - I ZR 2/50 - und vom 5. Dezember 1950 - I ZR 41/50 - in Übereinstimmung mit OGHZ 3, 339 die Tilgungswirkung von Reichsmarküberweisungen angenommen, die vor dem 21. Juni 1943 in Auftrag gegeben, aber erst nach dem 20. Juni ausgeführt worden waren.
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 107/52
Rechtsmittel
Dieser Rechtsauffassung hat sich der erkennende Senat bereits im Urteil vom 13. April 1951 - I ZR 64/50 - (BGHZ 1, 396 ff) für den Fall eines Frachtvertrages im Binnenschiffsverkehr angeschlossen (ebenso BGH 30. Mai 1951 - II ZR 57/50 - in Lindenmaier-Möhring § 18 Abs. 1 Ziff 2 UmstG Nr. 8).Auch der erkennende Senat ist in der Entscheidung BGHZ 1, 396 [401] ausdrücklich von der rechtlichen Einheit der Frachtlohnforderung ausgegangen, hat aber trotzdem die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Zerlegbarkeit der Leistung des Unternehmers - Beförderungsleistung und Vorhaltung des Schiffes für Beladung und Löschung-bejaht.
- BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54
Rechtsmittel
Ebensowenig bedarf es eines näheren Eingehens auf die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und die Zuweisung trotz der Generalklauseln der neueren Gesetzgebung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (hier § 22 BrMilRegVO Nr. 165) als weitergeltend angesehen hat (BGHZ 1, 396; 3, 162 [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]; 9, 339 [BGH 07.05.1953 - IV ZR 240/52]mit Verweisungen). - BGH, 14.01.1955 - V ZR 43/52
Rechtsmittel
Der Senat hat damit den bereits vom III. und IV. Zivilsenat in BGHZ 1, 396 und 3, 162 für öffentlich-rechtliche Ansprüche besonderer Art übernommenen Begriff der bürgerlichen Rechtsstreitigkeit "kraft Überlieferung" oder "kraft gewohnheitsrechtlicher Zuweisung" für Ansprüche kirchlicher Körperschaften bestätigt (…a.a.O. S 346).
- BGH, 13.07.1954 - I ZR 31/53
Rechtsmittel
In der Sache selbst geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsentscheidung (BGHZ 1, 396 ff) davon aus, daß der Frachtvertrag als eine Sonderform des Werkvertrages im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff 2 UmstG anzusehen sei. - BGH, 22.11.1952 - II ZR 78/52
Rechtsmittel
Insbesondere hat aber BGHZ 1, 396 ausgesprochen, daß die Erteilung einer Proformarechnung auch dann, wenn sie die Forderung des Gläubigers nicht abschließend errechne, auf jeden Fall die Erklärung des Gläubigers enthalte, den in Rechnung gestellten Betrag ohne Rücksicht auf die spätere Fälligkeit schon vorzeitig annehmen zu wollen. - BGH, 10.07.1951 - I ZR 112/50
Rechtsmittel
Das hat der Senat in einer zum Abdruck bestimmten Entscheidung vom 13. April 1951 - I ZR 64/50 - entschieden. - BGH, 24.04.1952 - 5 StR 43/52
Rechtsmittel
Eine zutreffende Beantwortung ist nur dann möglich, wenn Festnahme und Festhalten als eine Einheit angesehen und wenn alle Umstände, welche die Festnahme und das Festhalten hier kennzeichneten, und nicht nur ein Teilstück des Gesamtgeschehens zum Gegenstand der rechtlichen Betrachtung gemacht werden (BGH 1, 396).
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