Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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ZPO § 233 Satz 1
- openjur.de
§ 233 Satz 1 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Eingangszeitpunkt für einen in einer Postmappe einem Poststellenmitarbeiter des Gerichts übergebenen fristwahrenden Schriftsatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 ZPO, § 544 ZPO
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Eingangszeitpunkt für einen in einer Postmappe einem Poststellenmitarbeiter des Gerichts übergebenen fristwahrenden Schriftsatz - IWW
- JurPC
Zeitpunkt des Zugangs von Schriftstücken bei Gericht
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristwahrendes tatsächliches Gelangen eines Schriftstücks in die Verfügungsgewalt des Gerichts
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233 Satz 1
Schriftstück ohne Eingangsstempel gilt nicht als im Gericht angekommen; fristwahrender Eingang bei Gericht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Betriebs-Berater
Rechtzeitiger Eingang eines fristwahrenden Schriftstücks bei Gericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233 S. 1
Fristwahrendes tatsächliches Gelangen eines Schriftstücks in die Verfügungsgewalt des Gerichts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann gelangt ein Schriftsatz fristwahrend in die Verfügungsgewalt des Gerichts?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Frist wird durch Übergabe der Postmappe an den zuständigen Mitarbeiter des Gerichts nicht gewahrt, wenn dieser den Schriftsatz versehentlich mit der Mappe zurückgibt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristwahrende Schriftsätze - und der Eingangszeitpunkt bei Gericht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fristwahrendes tatsächliches Gelangen eines Schriftstücks in die Verfügungsgewalt des Gerichts
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtzeitiger Eingang eines fristwahrenden Schriftstücks bei Gericht
- ipweblog.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fristwahrendes tatsächliches Gelangen eines Schriftstücks in die Verfügungsgewalt des Gerichts
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2012 - 25 O 373/12
- OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 19 U 81/13
- BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3454
- NJW-RR 2014, 1401
- MDR 2014, 1343
- FamRZ 2014, 1779
- VersR 2015, 773
- WM 2014, 2132
- BB 2014, 2177
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
Rn. 4 1. Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63;… Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH…, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12). - BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13
Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln …
Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
Rn. 4 1. Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH…, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12). - BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen …
Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
Rn. 4 1. Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63;… Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH…, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12). - BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12
Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei …
Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
Rn. 4 1. Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63;… Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12). - BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80
Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten
Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
Rn. 4 1. Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63;… Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH…, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).
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