Rechtsprechung
| BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 13.04.1954 - 2 U 198/53
- BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (22)
- BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Es entspricht dabei der ständigen Rechtsprechung, daß bei der Herübernahme einer Bezeichnung in eine andere Kennzeichnung die Gefahr von Verwechslungen nur dann beseitigt ist, wenn sie dort ihre Selbständigkeit derart verloren hat, daß sie aufhört, die Erinnerung an die ältere Kennzeichnung wachzurufen (RG JW 1932, 1858 - 4711 mit Schleife - BGH GRUR 1954, 123 [125] - NSU-Fox -).Die Klägerin hat nicht behauptet, daß die Beklagte das Wort "U." in Alleinstellung gebraucht oder sich des Rechtes dazu berühmt hätte (BGH GRUR 1954, 123 [125] - NSU-Fox - GRUR 1955, 487 [490] - Alpha -).
- RG, 24.09.1926 - II 558/25
Ist nach § 16 UnlWG. ein Klagantrag auf Entfernung des die Verwechslungsgefahr …
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß die Löschung der beanstandeten Firma verlangt werden kann, wenn die Bezeichnung, so wie sie eingetragen ist und verkehrsüblich benutzt wird, eine Rechtsverletzung bedeutet (RGZ 114, 318 [321]). - BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52
Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Nach ständiger Rechtsprechung sind nach diesen Bestimmungen jedoch auch die im Verkehr an deren Stelle gebrauchten Bestandteile des Firmennamens und Firmenabkürzungen als solche - unabhängig von einem etwaigen unselbständigen Schutz im Rahmen der vollständigen Firmenbezeichnung oder von einem Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [216/217]) - geschützt, wenn sie Verkehrsgeltung in dem Sinne erlangt haben, daß der Verkehr in ihnen die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblickt (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [215/216]; RGZ 171, 67 [70]).
- BGH, 06.07.1954 - I ZR 167/52
Unterscheidungszusätze gleichlautender Firmen
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Es ist in der neueren Rechtsprechung anerkannt, daß einer befugt geführten Firma als dem im Handelsverkehr verwendeten Namen in jedem Falle auch der Namensschutz nach § 12 BGB zukommt, gleichviel ob es sich um die Firma eines Einzelkaufmanns, einer Personal- oder Kapitalgesellschaft, um eine Sach- oder Personenfirma handelt (BGHZ 14, 155 [159] - Farina - BGH GRUR 1954, 331 - Altpa - vgl. auch BGHZ 10, 146 [BGH 30.06.1953 - V ZR 42/53] [204] - Dun -). - BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50
Übertragung eines Warenzeichens
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Die Wiederholungsgefahr folgt schon daraus, daß die Beklagte das Recht für sich in Anspruch nimmt, diese Firma zu benutzen (BGHZ 1, 241 [248]). - BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53
Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Im Grundsatz ausgeschlossen ist jedoch, wie in der Rechtsprechung für den Ausstattungsschutz anerkannt ist, lediglich, daß im Sinne des § 31 WZG gleiche Ausstattungen für dasselbe Wirtschaftsgebiet Schutz genießen (RG GRUR 1940, 45 [48] - Uralt Lavendel - BGHZ 16, 82 [91] - Wickelsterne -). - BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, daß das Publikum durch das Nebeneinanderbestehen ähnlicher Bezeichnungen daran gewöhnt werde, auch auf Unterschiede zu achten, die ihm sonst entgehen würden (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [582] - Sonne -). - BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50
Namensmißbrauch
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Nach ständiger Rechtsprechung darf sich aber die Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkrete Verletzungsform, also die tatsächlich benutzte Firma richten (BGHZ 4, 96 [102] - Urkölsch - BGH GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen -). - BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, daß das Publikum durch das Nebeneinanderbestehen ähnlicher Bezeichnungen daran gewöhnt werde, auch auf Unterschiede zu achten, die ihm sonst entgehen würden (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [582] - Sonne -). - BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52
Rohrbogen
Auszug aus BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54
Nach ständiger Rechtsprechung darf sich aber die Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkrete Verletzungsform, also die tatsächlich benutzte Firma richten (BGHZ 4, 96 [102] - Urkölsch - BGH GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen -). - BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52
Buchgemeinschaft I
- BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53
Rechtsmittel
- BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51
GUZ - DUZ
- BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51
Rechtsmittel
- BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53
Alpha
- BGH, 30.06.1953 - V ZR 42/53
Armenrechtsbewilligung mit Nachzahlungsanordnung
- BGH, 07.12.1953 - III ZR 120/52
Nichterfüllung beamtenrechtlicher Ansprüche
- BGH, 26.01.1954 - I ZR 192/52
Alpah
- RG, 23.06.1941 - II 9/41
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines …
- RG, 11.06.1926 - II 327/25
Namens- und Firmenrecht. Warenzeichenrecht. Wettbewerbsrecht
- RG, 01.11.1943 - II 84/43
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen …
- RG, 15.04.1943 - II 121/42
Darf sich der Pächter eines gewerblichen Unternehmens, der dieses und die darin …
- BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54
Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung
Denn die Beklagte konnte sich auf eine durch sie selbst in diesem Zeitraum bewirkte Schmälerung oder Aushöhlung der Verkehrsgeltung der Bezeichnung der Klägerin nicht berufen (vgl. Urteil vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Verlag -).Der Senat verbleibt jedenfalls bei seinem wiederholt zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, daß sich eine Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkrete Verletzungsform, richten kann (Urteil vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Vertrag - und die dort zitierten Entscheidungen sowie GRUR 1955, 95 [96, 97] - Buchgemeinschaft -).
- BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung …
Der Unterlassungsantrag muß sich also auf den konkreten Verletzungsfall beziehen (Urt. v. 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Unionverlag; BGH GRUR 1955, 95, 96, 97 - Buchgemeinschaft; GRUR 1956, 187; GRUR 1957, 25, 29), und darf nicht vorsorglich auf mögliche, aber andersartige Verletzungshandlungen erstreckt werden. - BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54
Rechtsmittel
Die Verwendung der Bezeichnung durch die Mehrenapotheke hat nach der Feststellung des Berufungsgerichts die Verkehrsgeltung der Bezeichnung der Klägerin nicht beeinträchtigt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union - und vom 4. Mai 1956 - I ZR 55/54 - Berliner Illustrierte). - BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des …
Auf den Wegfall der Verkehrsgeltung würde sich die Beklagte der Klägerin gegenüber allerdings nicht berufen können, wenn sie den Verlust der Verkehrsgeltung selbst durch widerrechtliche Benutzung des Wortes "B... ..." herbeigeführt hätte (Urteile des Senats vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Verlag - und vom 15. Juni 1956 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".