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| BGH, 25.03.1958 - I ZR 80/57 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52
Cupresa, Cupresa/Kunstseide
Auszug aus BGH, 25.03.1958 - I ZR 80/57
Der Tatbestand des § 3 UWG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings schon dann erfüllt, wenn nur ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs in dem dort angegebenen Sinne irregeführt wird (BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; BGH LM Nr. 19 zu § 3 UWG - Tiefenfurter Bauernbrot). - BGH, 25.03.1958 - I ZR 26/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1958 - I ZR 80/57
Rn. 1 Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil vom heutigen Tage - I ZR 26/55 - Bezug.
- BGH, 25.03.1958 - I ZR 26/55
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Der Senat hat allerdings in seinem einen anderen Ausschnitt desselben Rechtsstreits betreffenden Urteil vom heutigen Tage - I ZR 80/57 - ausgeführt, die Anwendung des § 3 UWG sei nicht mit der bloßen Erwägung zu rechtfertigen, daß der Verkehr in Hinblick auf das Erinnerungsbild, das er von den Vorkriegsflaschen der Beklagten besitze, und wegen der äußeren Übereinstimmung der Nachkriegsflaschen mit diesem Erinnerungsbild den Rauminhalt der Nachkriegsflaschen dem der Vorkriegsflaschen der Beklagten gleichsetzen zu können glaube.Der Verbraucher richtet seine Vorstellung über den Rauminhalt hier - anders als im Falle des Urteils I ZR 80/57 - nicht an einem bloß ungefähren Erinnerungsbild aus, dessen Bedeutung für diese Vorstellung angesichts der gegenüber der Vorkriegszeit eingetretenen wirtschaftlichen Veränderungen von vornherein fragwürdig erscheinen muß.
Der so begründeten Erwartung, hinsichtlich deren er, sollte sie bestehen, durch das Angebot der Beklagten getäuscht wird, ist für den Kaufentschluß eine wesentlich weitergehende Bedeutung einzuräumen, als sie in dem Urteil I ZR 80/57 der dort an jenem unbestimmten Erinnerungsbild ausgerichteten Erwartung zugebilligt werden konnte.
- BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für …
Dabei muß - wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. März 1970 - I ZR 108/65 - bereits klargestellt hat - die "irreführende Angabe" auch nach der Neufassung des § 3 UWG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; Urt. v. 25. März 1958 - I ZR 80/57 - Kölnisch Wasser; RG JW 1929, 3072) geeignet sein, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen zu beeinflussen, regelmäßig also, ihnen Vorteile in Aussicht zu stellen. - BGH, 12.07.1968 - I ZR 111/66
Eintragung der Firma einer Volksbank in das Genossenschaftsregister - …
Der Streitfall liegt insoweit anders, als der von der Revision erwähnte, von dem früheren ersten Zivilsenat entschiedene Fall (Urteil vom 25. März 1958 - I ZR 80/57), in dem durch Verkehrsbefragung festgestellt werden sollte, ob der Verkehr durch eine Flasche hinsichtlich ihres Rauminhalts im Vergleich zu entsprechenden Vorkriegsflaschen irregeführt werde. - BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68
Unterlassunganspruch hinsichtlich der Verwendung des Wortes "Opel" durch einen …
Die Formulierung "irreführende Angabe" ist vielmehr im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung; Urt. vom 25. März 1958 I ZR 80/57 - Kölnisch Wasser; RG JW 1929, 3072) jedenfalls dahin zu verstehen, daß die zur Erweckung von Irrtümern geeignete Werbeangabe auch geeignet sein muß, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen zu beeinflussen, regelmäßig also, ihnen Vorteile in Aussicht stellen muß.
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