Rechtsprechung
| BGH, 01.06.1989 - I ZR 81/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsförderungsabsicht bei der Aufforderung zu einer Rabattgewährung - Preisnachlässe für Mitarbeiter eines Einzelhändlers für Sportartikel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RabattG § 11, § 12 ; UWG § 1
"Mitarbeitervertretung"; Wettbewerbsförderungsabsicht bei Aufforderung zu einer unzulässigen Rabattgewährung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1312
- MDR 1990, 24
- GRUR 1989, 773
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84
"Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs
Auszug aus BGH, 01.06.1989 - I ZR 81/87
Das Berufungsgericht hat jedoch nicht hinreichend beachtet, daß das Bewußtsein solcher wettbewerbsbeeinflussender Folgen eines Handelns zwar ein Beweisanzeichen für ein Handeln in Wettbewerbsabsicht darstellen kann, jedoch der Verneinung einer solchen Absicht nicht notwendig entgegensteht, wenn vorrangig aus anderen Gründen gehandelt wird und die Wettbewerbsförderung lediglich notwendige Folge eines anders motivierten Handelns ist (…BGH a.a.O. - Leichenaufbewahrung; vgl. auch BGH, Urt. v. 22.5.1986 - I ZR 72/84, GRUR 1986, 898, 899 - Frank der Tat m.w.N.). - BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85
"Leichenaufbewahrung"; Förderung des Wettbewerbs durch ein Altenheim
Auszug aus BGH, 01.06.1989 - I ZR 81/87
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann vor, wenn ein Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde dabei subjektiv in der Absicht tätig wird, eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 2.7.1987 - I ZR 167/85, GRUR 1988, 38, 39 = WRP 1988, 99 - Leichenaufbewahrung m.w.N.).
- BGH, 24.09.2002 - KZR 34/01
Servicepauschale bei der Abrechnung von Wertgutscheinen für Asylbewerber nicht …
Dieses Merkmal setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß das Verhalten objektiv geeignet ist, den Wettbewerb einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und daß der Handelnde zusätzlich in der Absicht vorgegangen ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH, Urt. v. 1.6.1989 - I ZR 81/87, GRUR 1989, 773, 774 - Mitarbeitervertretung;… Urt. v. 30.4.1997 - I ZR 154/95, GRUR 1997, 914, 915 - Die Besten II).Auch wenn das Bewußtsein solcher wettbewerbsbeeinflussenden Folgen ein Beweisanzeichen für ein Handeln in Wettbewerbsabsicht darstellen kann, so läge doch im Streitfall eine solche Absicht fern, weil der Beklagte jedenfalls vorrangig aus anderen Gründen gehandelt hat und die Wettbewerbsförderung lediglich notwendige Folge eines anders motivierten Handelns war (…vgl. BGH, Urt. v. 2.7.1987 - I ZR 167/85, GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung; GRUR 1989, 773, 774 - Mitarbeitervertretung).
- BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
Testfotos II
Es kann daher auch nicht als die bloß notwendige Folge eines anders motivierten Handelns angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 1.6. 1989 - I ZR 81/87, GRUR 1989, 773, 774 = WRP 1989, 657 - Mitarbeitervertretung). - BGH, 11.11.1993 - I ZR 225/91
Werbeagent - Unzulässige Preisabsprache
Der letzte Verbraucher als Nutznießer der unzulässigen Rabattgewährung wird durch das gesetzliche Verbot aber nicht angesprochen (BGH, Urt. v. 1.6.1989 - I ZR 81/87, GRUR 1989, 773 f. = WRP 19898, 657 - Mitarbeitervertretung).
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