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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,4010
BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65 (https://dejure.org/1968,4010)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1968 - I ZR 85/65 (https://dejure.org/1968,4010)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1968 - I ZR 85/65 (https://dejure.org/1968,4010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1970, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65
    Vielmehr kommt es, wie in der Rechtsprechung stets betont wird, auch in solchen Fällen darauf an, ob in der angeblichen Nachbildung die die individuelle Prägung des Vorbildes bestimmenden künstlerischen Züge wiederkehren oder ob die Benutzung im Verhältnis zur Vorlage eine freie ist (vgl. BGHZ 26, 52, 57 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes; GRUR 1958, 500, 502 - Necki-Igel I).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65
    Sie beruft sich dazu auf das Klemmbausteine-Urteil des Bundesgerichtshofs (GRUR 1964, 621).
  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65
    Vielmehr kommt es, wie in der Rechtsprechung stets betont wird, auch in solchen Fällen darauf an, ob in der angeblichen Nachbildung die die individuelle Prägung des Vorbildes bestimmenden künstlerischen Züge wiederkehren oder ob die Benutzung im Verhältnis zur Vorlage eine freie ist (vgl. BGHZ 26, 52, 57 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes; GRUR 1958, 500, 502 - Necki-Igel I).
  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand …

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65
    Ebenso ist richtig, daß auch Gegenstände, die zwar keinen urheberrechtlichen Sonderschutz genießen, aber im wettbewerbsrechtlichen Sinne eigenartig, verkehrsbekannt und beliebt sind, nachgeahmt werden dürfen, solange es an sonstigen zusätzlichen sittenwidrigen Begleitumständen fehlt (vgl. BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] [10] - Hummel I).
  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65
    Zulässig und geboten ist es allerdings, im Rahmen der nach § 1 UWG gebotenen Gesamtbetrachtung die mit der zeitlichen und inhaltlichen Begrenzung des künstlerischen und technischen Sonderrechtsschutzes verfolgten Zwecke zu berücksichtigen (BGH GRUR 1968, 591, 592 unter 2 a - Pulverbehälter -).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken …

    Auszug aus BGH, 18.12.1968 - I ZR 85/65
    Wie der Bundesgerichtshof an anderer Stelle ausgeführt hat (GRUR 1963, 197, 201 - Zahn - prothesen-Pflegemittel) kann niemand aufgrund des § 1 UWG Schutz seines Kundenstammes allein deshalb verlangen, weil er einen neuen Markt erschlossen und mit Mühe aufgebaut hat.
  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) - …

    Soweit die Verwendung desselben Werkstoffs, der Stil, die Bemalung mit bunten Farben, gleiche Motive in Bekleidung und Ausstattung zu Übereinstimmungen in einzelnen Beziehungen führen, so sind das Formelemente und Gestaltungsmöglichkeiten, die die Klägerin nicht über das Wettbewerbsrecht für sich allein beanspruchen kann (vgl. BGH v. 18.12.68 - I ZR 85/65 GRUR 1970, 250, 253 - Hummelfiguren III).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 96/16

    Zum urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzumfang bei Modeschmuck

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass allein der Stil oder die Technik, in denen ein bestimmtes Werk geschaffen wurde, für sich genommen nicht schutzfähig sind (BGH GRUR 1970, 250, 251 - Hummel III;… Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 24 Rn. 4).
  • BGH, 17.12.1969 - I ZR 23/68

    Spritzgußengel / Spritzgussengel

    Insoweit mag zwischen technischen und ästhetischen Gestaltungen ein Unterschied bestehen, da bei den zuletzt genannten im allgemeinen kein sachlich gerechtfertigter Grund zu einer fast identischen Nachahmung anzuerkennen ist und selbst bei Berücksichtigung des Zeitgeschmacks und modischer Entwicklungen zumeist ein ausreichender Spielraum für solche Gestaltungen verbleibt, die einen erkennbaren Abstand von dem Erzeugnis des Mitbewerbers halten und in ihreriabweichenden Ausführung das Angebot auf dem Markt bereichern (vgl« dazu die Erwägungen in BGH GRUR 1969, 292 - Buntstreifensatin II u. in dem Urteil I ZR 85/65 vom 18. Dezember 1968 - Hummel III).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 10/67

    Anforderungen an die Annahme einer Kunstwerkeigenschaft hinsichtlich einer …

    Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich des durch das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1968 - I ZR 85/65 - erledigten Teils der Berufung fallen der Klägerin zu 8/10, der Beklagten zu 2/10 zur Last.
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