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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.08.2005

Rechtsprechung
   SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27755
SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04 (https://dejure.org/2007,27755)
SG Augsburg, Entscheidung vom 25.01.2007 - S 5 U 170/04 (https://dejure.org/2007,27755)
SG Augsburg, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - S 5 U 170/04 (https://dejure.org/2007,27755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Überfalls als Arbeitsunfall; Abstellen auf die Beweggründe des Angreifers bei der Frage des Versicherungsschutzes bei während einer versicherten Tätigkeit geschehenen Überfalls

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Vollbeweis bedeutet, dass die versicherte Tätigkeit und das schädigende Ereignis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein müssen (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Oder in anderen Worten: Das Gericht muss mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit von den vorgenannten Tatsachen ausgehen können (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Unter hinreichender Wahrscheinlichkeit ist eine Wahrscheinlichkeit zu verstehen, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, z.B. BSGE 45, 285, 286).

    Nicht ausreichend ist es dagegen, wenn ein Zusammenhang nur möglich oder nicht auszuschließen ist (vgl. BSGE 45, 285, 285; 60, 58, 59).

  • LSG Bayern, 09.07.2003 - L 2 U 196/01

    Feststellung eines Arbeitsunfalles nach einem Überfall auf einen versicherten …

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Daraus ergibt sich zunächst, dass die Verrichtung betrieblich veranlasster Tätigkeiten grundsätzlich Versicherungsschutz bei tätlichen Angriffen begründet, ohne dass es des Nachweises eines betriebsbezogenen Tatmotives bedarf (vgl. BayLSG, Urteil vom 09.07.2003, Az.: L 2 U 196/01).

    Lässt sich das Tatmotiv des Angreifers nicht aufklären, gibt es also nicht ausreichend Anhaltspunkte dafür, vom Vollbeweis der persönlichen, d.h. betriebsfremden Beweggründe des Angreifers auszugehen, so geht dies nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherungsträgers und es verbleibt dabei, dass der Versicherte bei dem tätlichen Angriff während der betrieblichen Tätigkeit unter Versicherungsschutz gestanden hat (vgl. BayLSG, Urteil vom 09.07.2003, Az.: L 2 U 196/01; SächsLSG, Urteil vom 22.06.2006, Az.: L 2 U 146/03).

    Rein der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass ein betriebsbezogenes Tatmotiv nicht allein damit zu rechtfertigen ist, dass Täter und Kläger bereits vor dem Unfall in einer sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Beziehung gestanden haben (vgl. z.B. BayLSG, Urteil vom 09.07.2003, Az.: L 2 U 196/01).

  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Gemeinsam ist diesen Entscheidungen, dass in der Regel entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers abzustellen ist (vgl. z.B. BSGE 6, 164, 167; 10, 56, 60; 17, 75, 77; BayLSG, Urteil vom 22.02.2006, Az.: L 2 U 410/04).

    Der teilweise vertretenen Ansicht, dass allein ein betriebsbezogenes Tatmotiv einen ursächlichen Zusammenhang herstellen kann, hat das BSG bereits vor langer Zeit einen Riegel vorgeschoben (vgl. BSGE 17, 75, 77).

    Unter dieser Erwägung rechtfertigt sich in solchen Fällen die Ablehnung des Versicherungsschutzes, da hier die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Angegriffenem vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen (vgl. BSGE 13, 290; 17, 75; SächsLSG, Urteil vom 22.06.2006, Az.: L 2 U 146/03).

  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95

    Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden …

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Abweichend von obigen Grundsätzen kommt ein Versicherungsschutz auch bei persönlichen Tatmotiven, die einen Versicherungsschutz grundsätzlich ausschließen, jedoch dann in Betracht, wenn besondere Verhältnisse des Tatortes die Verübung der Gewalttat entscheidend begünstigt haben (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 19.03.1996, Az.: 2 RU 19/95; SächsLSG, Urteil vom 10.07.2003, Az.: L 2 U 97/01).

    Bejaht wurden derartige Verhältnisse von der Rechtsprechung beispielsweise bei Vorliegen von Dunkelheit oder einer einsamen Gegend (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1998, Az.: B 2 U 27/97 R), bei Vorliegen besonderer urlaubsbedingter betrieblicher Verhältnisse (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1996, Az.: 2 RU 19/95) oder für den Fall, dass der Täter am Tatort ein Werkzeug vorfand, mit dem er den Unfall in seiner spezifischen Form begehen konnte (vgl. SächsLSG, Urteil vom 10.07.2003, Az.: L 2 U 97/01).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beinhaltet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Für diesen ursächlichen Zusammenhang genügt, anders als für den Nachweis der rechtserheblichen Tatsachen, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80; 61, 127, 128).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beinhaltet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Für diesen ursächlichen Zusammenhang genügt, anders als für den Nachweis der rechtserheblichen Tatsachen, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80; 61, 127, 128).

  • LSG Sachsen, 22.06.2006 - L 2 U 146/03

    Streit um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls und daraus folgend die Gewährung …

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Unter dieser Erwägung rechtfertigt sich in solchen Fällen die Ablehnung des Versicherungsschutzes, da hier die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Angegriffenem vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich unwesentlich zurückdrängen (vgl. BSGE 13, 290; 17, 75; SächsLSG, Urteil vom 22.06.2006, Az.: L 2 U 146/03).

    Lässt sich das Tatmotiv des Angreifers nicht aufklären, gibt es also nicht ausreichend Anhaltspunkte dafür, vom Vollbeweis der persönlichen, d.h. betriebsfremden Beweggründe des Angreifers auszugehen, so geht dies nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherungsträgers und es verbleibt dabei, dass der Versicherte bei dem tätlichen Angriff während der betrieblichen Tätigkeit unter Versicherungsschutz gestanden hat (vgl. BayLSG, Urteil vom 09.07.2003, Az.: L 2 U 196/01; SächsLSG, Urteil vom 22.06.2006, Az.: L 2 U 146/03).

  • LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04

    Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus Anlass erlittener …

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Gemeinsam ist diesen Entscheidungen, dass in der Regel entscheidend auf die Beweggründe des Angreifers abzustellen ist (vgl. z.B. BSGE 6, 164, 167; 10, 56, 60; 17, 75, 77; BayLSG, Urteil vom 22.02.2006, Az.: L 2 U 410/04).

    Weiter wurde ein Versicherungsschutz bejaht, wenn besondere Verhältnisse bei der Zurücklegung eines (versicherten) Weges den Überfall deshalb besonders begünstigt hatten, weil nur der konkrete Arbeitsweg dem Täter die Möglichkeit geboten hatte, die Tat mit dem schließlich durchgeführten Ablauf zu planen (vgl. BayLSG, Urteil vom 22.02.2006, Az.: L 2 U 410/04).

  • LSG Sachsen, 10.07.2003 - L 2 U 97/01

    Arbeitsunfall einer am Arbeitsplatz überfallenen Versicherten - tatbegünstigende …

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Abweichend von obigen Grundsätzen kommt ein Versicherungsschutz auch bei persönlichen Tatmotiven, die einen Versicherungsschutz grundsätzlich ausschließen, jedoch dann in Betracht, wenn besondere Verhältnisse des Tatortes die Verübung der Gewalttat entscheidend begünstigt haben (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 19.03.1996, Az.: 2 RU 19/95; SächsLSG, Urteil vom 10.07.2003, Az.: L 2 U 97/01).

    Bejaht wurden derartige Verhältnisse von der Rechtsprechung beispielsweise bei Vorliegen von Dunkelheit oder einer einsamen Gegend (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1998, Az.: B 2 U 27/97 R), bei Vorliegen besonderer urlaubsbedingter betrieblicher Verhältnisse (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1996, Az.: 2 RU 19/95) oder für den Fall, dass der Täter am Tatort ein Werkzeug vorfand, mit dem er den Unfall in seiner spezifischen Form begehen konnte (vgl. SächsLSG, Urteil vom 10.07.2003, Az.: L 2 U 97/01).

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …

    Auszug aus SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04
    Nicht ausreichend ist es dagegen, wenn ein Zusammenhang nur möglich oder nicht auszuschließen ist (vgl. BSGE 45, 285, 285; 60, 58, 59).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) …

  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 251/58
  • BSG, 02.06.1959 - 2 RU 221/56
  • BSG, 13.10.1958 - 10 RV 759/56
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.08.2005 - I-5 U 170/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34891
OLG Düsseldorf, 24.08.2005 - I-5 U 170/04 (https://dejure.org/2005,34891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2005 - I-5 U 170/04 (https://dejure.org/2005,34891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2005 - I-5 U 170/04 (https://dejure.org/2005,34891)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2008 - 5 W 48/08

    Streitwertbestimmung beim Zusammentreffen von Werklohnklage und Klage auf …

    Der erkennende Senat hat bereits mit Beschluss vom 24.08.2005 - I- 5 U 170/04 - NZBau 2005, 697 den Umstand betont, dass hinsichtlich des Zahlungsbegehrens auf der einen und des Sicherungsbegehrens auf der anderen Seite unterschiedliche Streitgegenstände bestehen, mit denen der jeweilige Kläger auch unterschiedliche Ziele verfolgt, und dies bei der Streitwertfestsetzung nicht außer Betracht bleiben darf (ebenso OLG München, Beschluss vom 27.09.1999, 28 W 2150/99, BauR 2000, 927 = IBR 2000, 296 mit zustimmender Anmerkung Horschitz;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rz. 313).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2012 - 23 W 30/12

    Streitwert einer Klage auf Zahlung von Werklohn und Sicherheitsleistung

    Rn. 4 Der Senat schließt sich in der Sache der Rechtsauffassung des 21. und des 5. Zivilsenats des Oberlandgerichts Düsseldorf an, dass der Streitwert zu addieren ist, wenn zugleich ein Antrag auf Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB und der Antrag auf Zahlung des Werklohnes und gestellt wird (OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, Beschlüsse vom 24.08.2005 - I-5 U 170/04 - NZBau 2005, 697 und 02.12.2008 - I-5 W 48/08 - BauR 2009, 1009/1010; 21. Zivilsenat, Beschluss vom 12.04.20011 - 21 W 4/11, vgl. auch den Senatsbeschlussvom 13.03.2012, I-23 W 11/12).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 23 W 1/06

    Addition des Streitswerts bei gleichzeitiger Stellung eines Antrags auf …

    Rn. 4 Der Senat schließt sich in der Sache der Rechtsauffassung des 21. und des 5. Zivilsenats des Oberlandgerichts Düsseldorf an, dass der Streitwert zu addieren ist, wenn zugleich ein Antrag auf Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB und der Antrag auf Zahlung des Werklohnes und gestellt wird (OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, Beschlüsse vom 24.08.2005 - I-5 U 170/04 - NZBau 2005, 697 und 02.12.2008 - I-5 W 48/08 - BauR 2009, 1009/1010; 21. Zivilsenat, Beschluss vom 12.04.20011 - 21 W 4/11, vgl. auch den Senatsbeschlussvom 13.03.2012, I-23 W 11/12).
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