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   OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-1 U 144/10   

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https://dejure.org/2011,13114
OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - I-1 U 144/10 (https://dejure.org/2011,13114)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2011 - I-1 U 144/10 (https://dejure.org/2011,13114)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - I-1 U 144/10 (https://dejure.org/2011,13114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit einer unwirtschaftlichen Unfallreparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit einer unwirtschaftlichen Unfallreparatur

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weiternutzung durch Dritten - trotzdem 130%-Grenze bei den Reparaturkosten?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfallschadenregulierung - 130 % - 6-Monatsfrist

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    130-Prozent-Regel erfordert Pkw-Weiternutzung - OLG-Entscheidung betont Ausnahmecharakter der Regelung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 237/07

    Ersatz der Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert hinaus; Anforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
    Ist dies nicht - etwa durch eine Weiternutzung von sechs Monaten - nachgewiesen, kann der Geschädigte mithin im Regelfall nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen (BGH NJW 2008, 2183, Senat, Beschluss vom 3. März 2008 - I-1 W 6/08 -, juris Rn. 21 f.; Heß/Burmann, NJW - Spezial 2007, 207 f. und 2008, 170 f.; Eggert/Ernst, Verkehrsrecht aktuell 2010, 128) Er muss also auch hier neben der durchgeführten vollständigen und fachgerechten Reparatur nach Maßgabe des Sachverständigengutachtens das Fahrzeug regelmäßig 6 Monate weiter nutzen.

    Entsprechend der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 2183) wie auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 3. März 2008 - I-1 W 6/08 -, juris Rn. 21 f.) kann der Geschädigte in der vorliegenden Fallkonstellation lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand (7.206,76 EUR) ersetzt verlangen.

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - 1 W 6/08

    Anspruch auf einen den Wiederbeschaffungswert eines unfallgeschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
    Ist dies nicht - etwa durch eine Weiternutzung von sechs Monaten - nachgewiesen, kann der Geschädigte mithin im Regelfall nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen (BGH NJW 2008, 2183, Senat, Beschluss vom 3. März 2008 - I-1 W 6/08 -, juris Rn. 21 f.; Heß/Burmann, NJW - Spezial 2007, 207 f. und 2008, 170 f.; Eggert/Ernst, Verkehrsrecht aktuell 2010, 128) Er muss also auch hier neben der durchgeführten vollständigen und fachgerechten Reparatur nach Maßgabe des Sachverständigengutachtens das Fahrzeug regelmäßig 6 Monate weiter nutzen.

    Entsprechend der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 2183) wie auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 3. März 2008 - I-1 W 6/08 -, juris Rn. 21 f.) kann der Geschädigte in der vorliegenden Fallkonstellation lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand (7.206,76 EUR) ersetzt verlangen.

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
    Dabei wird ein Zeitraum von 6 Monaten regelmäßig als ausreichend, aber auch als erforderlich angesehen (BGH NJW 2006, 2179; VersR 2008, 134; VersR 2008, 135).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
    Auch soweit in den sogenannten 130%-Fällen eine konkrete Teilabrechnung über dem Wert des Wiederbeschaffungsaufwands akzeptiert wird (Senat SP 2006, 316; BGH NJW 2005, 1110; BB 2010, 194; Greiner, ZfS 2006, 63, 67) ist danach weitere Voraussetzung, dass der Geschädigte sein Integritätsinteresse regelmäßig durch eine sechsmonatige Weiternutzung beweist (vgl. hierzu auch Eggert/Ernst, Verkehrsrecht aktuell 2010, 128).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 89/07

    Voraussetzungen der Erstattung eines Reparaturschadens über den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
    Dabei wird ein Zeitraum von 6 Monaten regelmäßig als ausreichend, aber auch als erforderlich angesehen (BGH NJW 2006, 2179; VersR 2008, 134; VersR 2008, 135).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06

    Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
    Soweit der BGH in seinem Urteil vom 5. Dezember 2006 (NJW 2007, 588) trotz vorzeitiger Veräußerung vollen Reparaturkostenersatz zugebilligt hat, kam es dort auf das Integritätsinteresse nicht an, weil der Geschädigte einen Schaden tatsächlich hat reparieren lassen, der den Wiederbeschaffungswert nicht überstiegen hat; ihm waren die Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in jedem Fall entstanden und sie waren - und dies ist der maßgebliche Unterschied zu dem vorliegenden Fall - vom Wert des Fahrzeugs auch gedeckt.
  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 119/09

    Ersatz von Reparaturaufwand 30 % über dem Wiederbeschaffungswert

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
    Auch soweit in den sogenannten 130%-Fällen eine konkrete Teilabrechnung über dem Wert des Wiederbeschaffungsaufwands akzeptiert wird (Senat SP 2006, 316; BGH NJW 2005, 1110; BB 2010, 194; Greiner, ZfS 2006, 63, 67) ist danach weitere Voraussetzung, dass der Geschädigte sein Integritätsinteresse regelmäßig durch eine sechsmonatige Weiternutzung beweist (vgl. hierzu auch Eggert/Ernst, Verkehrsrecht aktuell 2010, 128).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
    Dabei wird ein Zeitraum von 6 Monaten regelmäßig als ausreichend, aber auch als erforderlich angesehen (BGH NJW 2006, 2179; VersR 2008, 134; VersR 2008, 135).
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