Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - I-15 W 12/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Umfang einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 17.11.2017 - 22 O 72/16
- OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - I-15 W 12/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14
Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Darüber hinaus müssen die Anordnung streng überwacht und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung der Anordnungen sicherzustellen (BGH GRUR 2013, 1067 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 134633; OLG Düsseldorf Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184).Auf Vertriebspartner bzw. selbständige Dritte, deren Handeln im Einflussbereich des Schuldners liegt und das ihm wirtschaftlich zugutekommt, hat der Schuldner nachhaltig aktiv einzuwirken, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel;… OLG Düsseldorf Urt. v. 10.9.2015 - I-15 U 129/14; Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Köln OLG-Report 2008, 434; OLG Schleswig MMR 2005, 845; KG MMR 2005, 460; OLG Jena NJOZ 2004, 3205; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 723).
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Rn. 15 Angesichts des Bestrafungscharakters eines Ordnungsmittels muss eine Zuwiderhandlung gegen einen Unterlassungstitel schuldhaft (BVerfG GRUR 2007, 618 - Organisationsverschulden; BGH GRUR 1987, 648), d. h. vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sein.In Betracht komm ein Organisations- bzw. Überwachungsverschulden, wenn die für die Beachtung des Unterlassungsgebotes erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen nicht bzw. nicht ausreichend getroffen und/oder die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen versäumt wurden (BVerfG GRUR 2007, 618 - Organisationsverschulden; BGH GRUR 1991, 929; OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 48 - Erratum; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184; OLG Zweibrücken GRUR 1988, 485 - Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel).
- OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98
Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
In Betracht komm ein Organisations- bzw. Überwachungsverschulden, wenn die für die Beachtung des Unterlassungsgebotes erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen nicht bzw. nicht ausreichend getroffen und/oder die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen versäumt wurden (BVerfG GRUR 2007, 618 - Organisationsverschulden; BGH GRUR 1991, 929; OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 48 - Erratum; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184; OLG Zweibrücken GRUR 1988, 485 - Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel).Darüber hinaus müssen die Anordnung streng überwacht und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung der Anordnungen sicherzustellen (BGH GRUR 2013, 1067 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 134633;… OLG Düsseldorf Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184).
- BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13
CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Rn. 16 Aus der Pflicht eines Unterlassungsschuldners, alle ihm zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Unterlassungsgebot künftig befolgt wird und eine etwaige noch gegebene Störung nachhaltig beseitigt wird (BGH GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung), folgt u.a. die Verpflichtung eines Unternehmens, seine Mitarbeiter ebenso wie die von ihm beauftragten Vertriebsunternehmen bzw. Händler über das Unterlassungsgebot schriftlich zu unterrichten und hierbei nachdrücklich die Einhaltung desselben anzuordnen sowie auf die Folgen bei Nichtbeachtung des Verstoßes hinzuweisen. - BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12
Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Auf Vertriebspartner bzw. selbständige Dritte, deren Handeln im Einflussbereich des Schuldners liegt und das ihm wirtschaftlich zugutekommt, hat der Schuldner nachhaltig aktiv einzuwirken, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel;… OLG Düsseldorf Urt. v. 10.9.2015 - I-15 U 129/14;… Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Köln OLG-Report 2008, 434; OLG Schleswig MMR 2005, 845; KG MMR 2005, 460; OLG Jena NJOZ 2004, 3205; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 723). - BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH GRUR 2017, 318 - Dügida; BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt;… Cepl/Voß/Haft, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. A., 2015, § 890 ZPO Rn. 58 m. w. N.). - BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02
Fash 2000
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Auf Vertriebspartner bzw. selbständige Dritte, deren Handeln im Einflussbereich des Schuldners liegt und das ihm wirtschaftlich zugutekommt, hat der Schuldner nachhaltig aktiv einzuwirken, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel;… OLG Düsseldorf Urt. v. 10.9.2015 - I-15 U 129/14;… Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Köln OLG-Report 2008, 434; OLG Schleswig MMR 2005, 845; KG MMR 2005, 460; OLG Jena NJOZ 2004, 3205; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 723). - BGH, 03.04.2014 - I ZB 3/12
Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich - Zwangsvollstreckung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Rn. 24 Die Höhe des festzusetzten Ordnungsgeldes orientiert sich an dem Gedanken, dass künftigen Zuwiderhandlungen vorgebeugt und begangene Zuwiderhandlungen strafähnlich sanktioniert werden sollen (BGH GRUR 2014, 909 - Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich; BGH GRUR 2012, 541 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren). - BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (BGH GRUR 2017, 318 - Dügida; BGH GRUR 2004, 264 - Euro-Einführungsrabatt;… Cepl/Voß/Haft, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. A., 2015, § 890 ZPO Rn. 58 m. w. N.). - BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92
Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
Rn. 16 Aus der Pflicht eines Unterlassungsschuldners, alle ihm zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Unterlassungsgebot künftig befolgt wird und eine etwaige noch gegebene Störung nachhaltig beseitigt wird (BGH GRUR 2015, 258 - CT-Paradies; BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung), folgt u.a. die Verpflichtung eines Unternehmens, seine Mitarbeiter ebenso wie die von ihm beauftragten Vertriebsunternehmen bzw. Händler über das Unterlassungsgebot schriftlich zu unterrichten und hierbei nachdrücklich die Einhaltung desselben anzuordnen sowie auf die Folgen bei Nichtbeachtung des Verstoßes hinzuweisen. - BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den …
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11
Beschwer des Unterlassungsschuldners
- OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17
Unterlassungsvollstreckung: Anforderungen an die vom Schuldner zu treffenden …
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 129/14
Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer …
- BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89
Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der …
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
- OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 21/08
Handlungspflichten nach Vertriebsverbot
- OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 6 W 48/15
Unterlassungsvollstreckung: Organisationsverschulden und Ordnungsgeldhöhe; …
- BGH, 30.04.1987 - I ZR 8/85
"Anwalts-Eilbrief"; Haftung des Schuldners eines strafbewehrten …
- OLG Zweibrücken, 12.11.1987 - 3 W 96/87
Identität; Kommanditgesellschaft; Gesellschafter; Wechsel
- OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04
Unterlassungsgebot; Unterbindungspflicht; Verschulden
- OLG Hamburg, 10.03.1993 - 3 W 40/93
- KG, 18.03.2005 - 5 W 38/04
Ordnungsgeldfestsetzung wegen Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches …
- LG Duisburg, 17.11.2017 - 22 O 72/16
Zahlung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot des …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18
Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents
Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftrage Vertriebspartner einzuwirken (OLG Düsseldorf I-15 W 12/18 Beschl. v. 19.03.2018; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 21057), die Abrufbarkeit von wettbewerbswidriger Werbung auf den gängigsten Suchmaschinen auszuschließen (OLG Düsseldorf I-15 W 52/17 Beschl. v. 29.01.2018; OLG Celle GRUR-RR 2018, 46 - Wirbel um Bauschutt; OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 86 - Modedesign Studium; OLG Zweibrücken GRUR-RS 2016, 10948 - Cache-Speicherung) oder die (weitere) Listung einer Verletzungsform in der Lauer-Taxe zu verhindern (OLG Düsseldorf I-2 W 4/17 Beschl. v. 21.09.2017). - OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 20 W 96/21
Vollstreckung der Verpflichtung zur Verbreitung von Druckerzeugnissen Pflichten …
Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftragte Vertriebspartner einzuwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 2018, Az.: I-15 W 12/18, zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".