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   OLG Düsseldorf, 16.04.2014 - I-18 U 124/13   

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https://dejure.org/2014,57462
OLG Düsseldorf, 16.04.2014 - I-18 U 124/13 (https://dejure.org/2014,57462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2014 - I-18 U 124/13 (https://dejure.org/2014,57462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2014 - I-18 U 124/13 (https://dejure.org/2014,57462)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 14.04.2021 - 7 U 5687/20

    Verjährung des Frachtlohnanspruchs

    Der Senat teilt insoweit aus den dort angeführten Gründen die diesbezügliche Ansicht des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2014 - 18 U 124/13, Rdnrn 41 und 42).

    Dabei kann offenbleiben, ob die Zahlungsverweigerung der Beklagten - wie die Klägerin unter Berufung auf eine Entscheidung des LG Wuppertal behauptet - deswegen tatsächlich rechtsmissbräuchlich war (die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des LG Wuppertal betrifft jedoch ohnehin einen im Sachverhalt anderen Fall, da die dortige Beklagte von der Frachtführerin im Gegensatz zum streitgegenständlichen Fall zumindest Kopien der quittierten Frachtablieferungsbelege erhalten hatte, LG Wuppertal, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 8 S 47/12, Rdnr. 5; auch im Fall des OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2014 - I-18 U 124/13 stützte sich die dortige Beklagte für die Begründung der Zahlungsverweigerung allein auf die fehlende Vorlage der Unterlagen im Original).

    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf, I-18 U 124/13, betrifft - wie oben unter 1 b bb dargelegt - einen anders gelagerten Sachverhalt.

  • OLG Köln, 31.10.2013 - 18 W 66/13

    Zulässigkeit der Weitergabe von Geschäftsunterlagen zum Zwecke einer

    Die Berufung gegen das in dem entsprechenden Verfahren 88 O 36/12 Landgericht Köln ergangene klageabweisende Urteil ist beim Senat unter dem Az. 18 U 124/13 anhängig.

    Hinsichtlich der vom Landgericht herangezogenen Gründe für die die Zwangsabtretung des Geschäftsanteils der Verfügungsklägerin betreffende Entscheidung auch als Grund für die Zurückweisung des auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Antrages meint die Verfügungsklägerin, dass der Ausgang des entsprechenden, beim Senat unter dem Az. 18 U 124/13 geführten Verfahrens offen sei und dass dessen Ausgang nicht vorweggenommen werden könne.

  • AG Bochum, 06.11.2015 - 39 C 306/15
    Klausel ist angesichts deren Verbreitung im Geschäftsverkehr auch nicht als überraschend im Sinne von § 305c BGB anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 17874 - zitiert nach beck-online).

    Hiervon ist allgemein auszugehen, wenn dem Auftraggeber - wie hier der Beklagten - daraus, dass der Unterfrachtführer die Unterlagen im Original nicht vorlegt oder vorzulegen vermag, kein Nachteil entsteht (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 17874 - zitiert nach beck-online).

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