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   OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - I-18 U 200/06   

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https://dejure.org/2008,9075
OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - I-18 U 200/06 (https://dejure.org/2008,9075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2008 - I-18 U 200/06 (https://dejure.org/2008,9075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - I-18 U 200/06 (https://dejure.org/2008,9075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diebstahl von LKW-Ladung und Schadensersatz wegen Warenverlustes; Leichtfertige Verursachung des Warenverlustes durch Verstoß gegen Einlassungsobliegenheit; Mitverschulden durch Unterlassen der Mitteilung des Warenwertes

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitverschulden des Versenders wegen fehlendem Hinweis auf hohen Warenwert - Einlassungsobliegenheit des Frachtführers bei Warenverlust

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Besonders wertvoll ist Frachtgut bei Erreichen des Zehnfachen der gewichtslimitierten Haftungsbeträge des einschlägigen Streckenfrachtrechts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 18 U 200/06
    Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, Urteil vom 1.12.2005, Az. I ZR 265/03).
  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden eines Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 18 U 200/06
    Ist - wie hier - der vom Frachtführer geschilderte Schadenshergang streitig, obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats dem Frachtführer, den Schadenshergang zu beweisen, weil er im Streitfall beweisen muss, dass er seiner Einlassungsobliegenheit nachgekommen ist (BGH VersR 1997, 725).
  • LG Duisburg, 20.11.2006 - 24 O 21/04

    Schadensersatzanspruch aus dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 18 U 200/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. November 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (24 O 21/04) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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   OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - I-18 U 200/06   

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OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - I-18 U 200/06 (https://dejure.org/2007,17714)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2007 - I-18 U 200/06 (https://dejure.org/2007,17714)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2007 - I-18 U 200/06 (https://dejure.org/2007,17714)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 18 U 200/06
    Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, Urteil vom 1.12.2005, Az. I ZR 265/03).
  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden eines Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 18 U 200/06
    Ist - wie hier - der vom Frachtführer geschilderte Schadenshergang streitig, obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats dem Frachtführer, den Schadenshergang zu beweisen, weil er im Streitfall beweisen muss, dass er seiner Einlassungsobliegenheit nachgekommen ist (BGH VersR 1997, 725).
  • LG Duisburg, 20.11.2006 - 24 O 21/04

    Schadensersatzanspruch aus dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 18 U 200/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. November 2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (24 O 21/04) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf TranspR 2008, 33) der Klage unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten in vollem Umfang stattgegeben.
  • OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Entwendung des

    Dabei ist ein aufklärungsbedürftiges Missverhältnis anzunehmen, wenn der Warenwert den zehnfachen Betrag der zwischen Frachtführer und Auftraggeber vereinbarten Haftungshöchstsumme bzw., wenn die Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen des Frachtführers keine Regelung für seine Höchsthaftung vorsehen, den zehnfachen Betrag der Haftungsbegrenzung nach § 431 Abs. 1 HGB, Art. 23 Abs. 3 CMR übersteigt (ausdrücklich BGH MDR 2010, 510; bereits zuvor im Rahmen der Paketbeförderung BGH TranspR 2006, 214, 216; 2007, 405, 408 = NJW-RR 2008, 347; ebenso OLG Düsseldorf TranspR 2008, 33, 35).
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