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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.11.2014

Rechtsprechung
   BSG, 12.08.2009 - B 2 U 137/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,49395
BSG, 12.08.2009 - B 2 U 137/09 B (https://dejure.org/2009,49395)
BSG, Entscheidung vom 12.08.2009 - B 2 U 137/09 B (https://dejure.org/2009,49395)
BSG, Entscheidung vom 12. August 2009 - B 2 U 137/09 B (https://dejure.org/2009,49395)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 75/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 2 U 137/09 B
    4 Gemäß §§ 116 Satz 2 SGG, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung steht jedem Beteiligten das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung des Verfahrens für sachdienlich hält (vgl Bundessozialgericht vom 18.11.2008 - B 2 U 75/07 B -, Juris RdNr 10).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - I-2 U 137/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44615
OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - I-2 U 137/09 (https://dejure.org/2014,44615)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2014 - I-2 U 137/09 (https://dejure.org/2014,44615)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2014 - I-2 U 137/09 (https://dejure.org/2014,44615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Sind nämlich im Anspruch in ihrer räumlich-körperlichen Ausgestaltung beschriebene Merkmale bei einer Ausführungsform vorhanden, kommt es nicht mehr darauf an, ob die diese Merkmale verwirklichenden Funktionsteile sämtliche mit der Erfindung bezweckten Vorteile erreichen oder nicht (vgl. BGH GRUR 2006, 131, 134 - Seitenspiegel; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II).

    Wie ein Patent auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage, (st. Rspr.; siehe nur BGHZ 142, 7, 15 = GRUR 1999, 977 - Räumschild; BGH GRUR 2006, 131, 133 - Seitenspiegel).

    Denn der gerichtliche Sachverständige hat insbesondere die Aufgabe, dem Gericht Kenntnisse und Fähigkeiten des Fachmanns sowie die Arbeitsweise zu vermitteln, mit der dieser technische Probleme seines Fachgebiets zu bewältigen trachtet (BGH, GRUR 2006, 131, 133 - Seitenspiegel).

    Das Verständnis des Patentanspruchs durch den Durchschnittsfachmann ist hingegen unmittelbarer Feststellung regelmäßig entzogen (BGHZ 160, 204, 213] = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2006, 131, 133 - Seitenspiegel).

    Das Gericht darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ohne weiteres übernehmen; sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter vielmehr eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die Aufklärung im Hinblick auf entscheidungserhebliche und allein von dem erkennenden Gericht zu beantwortende Fragen zu bieten vermögen (Senat, GRUR 2001, 770 - Kabeldurchführung II; GRUR 2006, 131, 133 - Seitenspiegel).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-539/03

    Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Der Gerichtshof der Europäischen Union betont dementsprechend in seiner Rechtsprechung, dass ein europäisches Patent, wie sich eindeutig aus Art. 2 Abs. 2 und Art. 64 Abs. 1 EPÜ ergibt, weiterhin dem nationalen Recht jedes der Vertragsstaaten, für die es erteilt worden ist, unterliegt und infolgedessen jede Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents, wie Art. 64 Abs. 3 EPÜ zu entnehmen ist, anhand des einschlägigen nationalen Rechts zu prüfen ist, das in jedem der Staaten, für die das Patent erteilt worden ist, gilt (EuGH, GRUR 2007, 47, 48 - Roche Nederland u. a./Primus und Goldenberg; GRUR 2012, 1169, 1170 - Solvay).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-616/10

    Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Der Gerichtshof der Europäischen Union betont dementsprechend in seiner Rechtsprechung, dass ein europäisches Patent, wie sich eindeutig aus Art. 2 Abs. 2 und Art. 64 Abs. 1 EPÜ ergibt, weiterhin dem nationalen Recht jedes der Vertragsstaaten, für die es erteilt worden ist, unterliegt und infolgedessen jede Klage wegen Verletzung eines europäischen Patents, wie Art. 64 Abs. 3 EPÜ zu entnehmen ist, anhand des einschlägigen nationalen Rechts zu prüfen ist, das in jedem der Staaten, für die das Patent erteilt worden ist, gilt (EuGH, GRUR 2007, 47, 48 - Roche Nederland u. a./Primus und Goldenberg; GRUR 2012, 1169, 1170 - Solvay).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Ein Vernichtungsanspruch nach § 140a Abs. 1 PatG gegen einen im Ausland ansässigen Beklagten besteht nur, wenn der ausländische Beklagte verletzende Gegenstände im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Inland im Besitz/Eigentum hat (Senat, InstGE 7, 139 - Thermocycler;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 1396).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14

    Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage eines abgemahnten angeblichen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Die Bejahung einer Verletzung in Bezug auf den einen Schutzrechtsteil bedeutet deswegen regelmäßig, dass mit denselben technischen und rechtlichen Erwägungen Ansprüche wegen Patentverletzung auch hinsichtlich der anderen parallelen Schutzrechtsteile anzunehmen sind (vgl. Senat, Mitt. 2000, 369 - Human-Interferon-alpha; Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162; Beschluss vom 20.03.2012 - I-2 W 8/14).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 30/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Aufblasventil für Säcke, Taschen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Rn. 139 c)Nach der Rechtsprechung des Senates (Urt. v. 26.04.2012 - I-2 U 30/09, zitiert bei Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rdnr. 81) reicht es, dass jeweils ein einziges Exemplar der angegriffenen Textilbezüge gegenüber einem einzigen Reifen der zugehörigen Größe - innerhalb des gesetzlich zulässigen Abnutzungsspielraumes bis zu 1, 6 mm Profiltiefe - das in Anspruch 1 des Klagepatents angegebene Größenmaß von mindestens 4 % erreicht.
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 2 U 67/03

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Verletzung eines nationalen Teils eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Die Bejahung einer Verletzung in Bezug auf den einen Schutzrechtsteil bedeutet deswegen regelmäßig, dass mit denselben technischen und rechtlichen Erwägungen Ansprüche wegen Patentverletzung auch hinsichtlich der anderen parallelen Schutzrechtsteile anzunehmen sind (vgl. Senat, Mitt. 2000, 369 - Human-Interferon-alpha; Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162; Beschluss vom 20.03.2012 - I-2 W 8/14).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Das Verständnis des Patentanspruchs durch den Durchschnittsfachmann ist hingegen unmittelbarer Feststellung regelmäßig entzogen (BGHZ 160, 204, 213] = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH GRUR 2006, 131, 133 - Seitenspiegel).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Sind nämlich im Anspruch in ihrer räumlich-körperlichen Ausgestaltung beschriebene Merkmale bei einer Ausführungsform vorhanden, kommt es nicht mehr darauf an, ob die diese Merkmale verwirklichenden Funktionsteile sämtliche mit der Erfindung bezweckten Vorteile erreichen oder nicht (vgl. BGH GRUR 2006, 131, 134 - Seitenspiegel; GRUR 1991, 436, 439 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
    Rn. 92 Diese Auslegung steht nicht in zwingendem Widerspruch zu den Ausführungen der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes in ihrer Entscheidung vom 08.05.2008, die der Senat bei der Auslegung des Klagepatents als sachverständige Äußerung zu berücksichtigen und zu würdigen hat (vgl. BGH, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräse; GRUR 1998, 895 - Regenbecken; GRUR 2010, 950, 951/952 - Walzenformgebungsmaschine).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem …

  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99

    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens …

  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2010 - 2 U 136/09

    Teilweiser Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung wegen Verletzung …

  • LG Düsseldorf, 13.10.2009 - 4a O 215/08

    Schneeketten

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da …

    Ausnahmen zu diesem Grundsatz sind gegeben, wenn eine Sache im betreffenden Zeitpunkt noch nicht den anspruchsgemäßen Anforderungen genügt, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich deshalb mit Sicherheit eine Situation ergibt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (OLG Düsseldorf GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2011 - I-2 U 41/11; OLG Düsseldorf InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09; vgl. im Zusammenhang mit sog. Prodrugs auch Ackermann, GRUR 2018, 772).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2024 - 15 U 101/19

    Patentrechtliche und geschmackmusterrechtliche Unterlassungsverfügung wegen der …

    Dabei reicht es zwar schon, dass dies bei einem einzigen Exemplar des angegriffenen Schlosses der Fall ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09, BeckRS 2014, 120808 Rn. 89 mwN.).

    Im Einzelfall kann es genügen, wenn die Sache zwar noch nicht in ihrer beim Angebot/Vertrieb vorliegenden Form den patentgemäßen Anforderungen entspricht, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich infolge dessen demnächst mit Sicherheit eine Situation einstellt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09, BeckRS 2014, 120808;… Senat, Urt. v. 05.03.2020 - I-15 U 52/19, GRUR-RS 2020, 40242 Rn. 49 - Abriebfestes Band, mwN).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 15 U 67/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein gebrauchsfertiges …

    Ausnahmen zu diesem Grundsatz sind gegeben, wenn die Sache zwar noch nicht in ihrer beim Angebot/Vertrieb vorliegenden Form den patentgemäßen Anforderungen entspricht, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich infolge dessen demnächst mit Sicherheit eine Situation einstellt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09, BeckRS 2014, 120808;… Senat, Urt. v. 05.03.2020 - I-15 U 52/19, GRUR-RS 2020, 40242 Rn. 49 - Abriebfestes Band I;… Urt. v. 05.03.2020 - I-15 U 47/19, GRUR-RS 2020, 40240 Rn. 105 - Abriebfestes Band II, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2020 - 15 U 47/19
    Dies wäre im Rahmen der unmittelbaren Verletzung aber überhaupt nur dann zu berücksichtigen, wenn der Ausnahmefall vorläge, dass die Vorrichtung im Verletzungszeitpunkt noch nicht den anspruchsgemäßen Anforderungen genügt, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich deshalb mit Sicherheit eine Situation ergibt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2011 - I-2 U 41/11; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09;… Senat - Urt. v. 31.10.2019 - I-15 U 65/17).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2020 - 15 U 52/19
    Dies wäre im Rahmen der unmittelbaren Verletzung aber überhaupt nur dann zu berücksichtigen, wenn der Ausnahmefall vorläge, dass die Vorrichtung im Verletzungszeitpunkt noch nicht den anspruchsgemäßen Anforderungen genügt, sich die Verhältnisse in Zukunft jedoch verlässlich und vorhersehbar ändern und sich deshalb mit Sicherheit eine Situation ergibt, bei der es zur Merkmalsverwirklichung kommt (OLG Düsseldorf, GRUR 1978, 425 - Umlenktöpfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2011 - I-2 U 41/11; OLG Düsseldorf, InstGE 12, 213 - Traktionshilfe; OLG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2014 - I-2 U 137/09;… Senat - Urt. v. 31.10.2019 - I-15 U 65/17).
  • BSG, 19.01.2016 - B 2 U 172/15 B
    S 2 U 137/09 (SG Kiel).
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