Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - I-2 U 152/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Tintenflüssigkeitsbehälter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 580 Nr. 6
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Patentverletzungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Patentverletzungsverfahrens
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 122
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- LG Düsseldorf, 20.11.2003 - 4b O 16/03
Tintenflüssigkeitsbehälter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Rn. 9 Mit Urteil vom 20.01.2003 hat das Landgericht Düsseldorf (4b O 16/03) die zum Pelikan-Konzern gehörenden Klägerinnen im Hinblick auf die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen 16 Tintenpatronen wegen wortsinngemäßer Verletzung des Klagepatents zur Unterlassung, zur Rechnungslegung, zur Vernichtung, zur Entschädigung und zum Schadenersatz verurteilt.Rn. 37 In einem vorausgegangenen Rechtsstreit haben die Klägerinnen mit bei Gericht am 29.05.2008 eingegangenen Restitutionsklagen geltend gemacht, die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen unterfielen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatentes nicht mehr, weswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben und die Verletzungsklagen der Beklagten abzuweisen seien.
Rn. 63 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen;.
- OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 2/04
Patentrecht: Flüssigkeitsbehälter (= Tintenpatrone) für einen Tintenstrahldrucker
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Rn. 10 Durch - rechtskräftiges - Urteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) hat der Senat die Berufung der Klägerinnen gegen das landgerichtliche Erkenntnis mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Urteilsausspruch statt "Stützelement" "Schnapp- und Halteelement" heißt.Rn. 37 In einem vorausgegangenen Rechtsstreit haben die Klägerinnen mit bei Gericht am 29.05.2008 eingegangenen Restitutionsklagen geltend gemacht, die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen unterfielen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatentes nicht mehr, weswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben und die Verletzungsklagen der Beklagten abzuweisen seien.
Rn. 63 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen;.
- BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Gesetzeslage hat der BGH (BGHZ 50, 115, 120 f.) in seiner Rechtsprechung - folgerichtig - einen durch Fristablauf bewirkten Verlust des Klagerechts bejaht, wenn das erforderliche Strafverfahren innerhalb von fünf Jahren seit Eintritt der Rechtskraft des zu beseitigenden Urteils nicht beendet worden ist und den Restitutionsberechtigten daran keinerlei Verschulden trifft.
- BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 118/09
Bordako
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Dieser Auffassung hat sich inzwischen auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 29.07.2010 - Xa ZR 118/09 - Bordako) angeschlossen. - OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 41/08
Frist für die Wiederaufnahme des Patentverletzungsverfahrens nach Vernichtung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Rn. 77 In Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (…Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 149;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 143 PatG Rdnr. 389;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 21 Rdnr. 124;… Mes, PatG, 2. Aufl., § 21 PatG Rdnr. 56;… Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl., S. 916 f.) entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urteil vom 11.05.2006 - I-2 U 86/05; Urteil vom 26.03.2009 - I-2 U 41/08), dass die nachträgliche Vernichtung des Klagepatents in (entsprechender) Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verletzungsverfahrens rechtfertigt, wobei in dem wieder aufgenommenen Verfahren das verurteilende Erkenntnis aufzuheben und die Verletzungsklage - mangels anspruchsbegründenden Klagepatents - abzuweisen ist. - OLG Düsseldorf, 11.05.2006 - 2 U 86/05
Patentrecht: Analoge Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO; Zulässigkeit der Anfechtung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Rn. 77 In Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (…Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 149;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 143 PatG Rdnr. 389;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 21 Rdnr. 124;… Mes, PatG, 2. Aufl., § 21 PatG Rdnr. 56;… Kraßer, Patentrecht, 5. Aufl., S. 916 f.) entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urteil vom 11.05.2006 - I-2 U 86/05; Urteil vom 26.03.2009 - I-2 U 41/08), dass die nachträgliche Vernichtung des Klagepatents in (entsprechender) Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verletzungsverfahrens rechtfertigt, wobei in dem wieder aufgenommenen Verfahren das verurteilende Erkenntnis aufzuheben und die Verletzungsklage - mangels anspruchsbegründenden Klagepatents - abzuweisen ist. - BPatG, 25.08.2009 - 5 Ni 29/09
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Rn. 39 Im Anschluss an das Einspruchsbeschwerdeverfahren hat die Klägerin zu 1) gegen den deutschen Teil des Klagepatents Teilnichtigkeitsklage erhoben, auf die das Bundespatentgericht mit am 02.12.2009 verkündeten Urteil (5 Ni 29/09 (EU)) das Klagepatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland insoweit für nichtig erklärt hat, als (u.a.) Anspruch 1 über folgende (ins Deutsche übersetzte und in Form einer Merkmalsgliederung dargestellte) Fassung hinausgeht (wobei die gegenüber der Einspruchsbeschwerdeentscheidung zusätzlichen Merkmale grau unterlegt sind):.
- OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
Geltendmachung der Nichtigkeit eines Patents im Restitutionsverfahren
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urteil vom 11.05.2006 - I-2 U 86/05; Urteil vom 26.03.2009 - I-2 U 41/08; Urteil vom 11.11.2010 - I-2 U 152/09), dass die nachträgliche Vernichtung des Klagepatents in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verletzungsverfahrens rechtfertigt.Wie der Senat im Urteil vom 11.11.2010 - I-2 U 152/09 bestätigt hat, gilt dies nicht nur im Falle einer vollständigen Vernichtung des der Verletzungsklage zugrunde liegenden Patents, sondern gleichermaßen dann, wenn das Klagepatent derart eingeschränkt wird, dass die verurteilte Ausführungsform vom Schutzbereich des Klagepatents in seiner eingeschränkten Fassung nicht mehr erfasst wird.
- LG Düsseldorf, 26.03.2013 - 4b O 60/12
Visitenkarten II
Dabei entspricht es der herrschenden Rechtsprechung (BGH, GRUR 2012, 753, 754 - Tintenpatrone III; GRUR 2010, 996 - Bordako m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2012, Az. I-2 U 41/08; GRUR-RR 2011, 122, 123- Tintenpatronen m.w.N.; Urteil v. 15.01.2009, Az. I-2 U 109/07, BeckRS 2010, 21552 m.w.N.; Urteil v. 09.08.2007, Az. I-2 U 49/06, BeckRS 2008, 07893; LG Düsseldorf, GRUR 1987, 628, 629- Restitutionsklage), dass die nachträgliche Vernichtung des Klagepatents (§§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 2 PatG, Art. 68 EPÜ) eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verletzungsverfahrens rechtfertigt, wobei dogmatisch auf § 580 Abs. 6 ZPO zurückgegriffen wird (Kühnen in FS Reimann, S. 287, 293).So sieht auch die Rechtsprechung die Einlegung von Rechtsmitteln nicht als notwendige Voraussetzung der Restitutionsklage, sondern lediglich als prozesstaktisches Mittel an, bei der bestehenden Gesetzeslage bei laufenden Einspruchs-und Nichtigkeitsverfahren den Verletzungsprozess durch Einlegen von Rechtsmitteln so lange offen zu halten, bis absehbar ist, dass es vor Ablauf der absoluten Restitutionsfrist zu einer endgültigen Entscheidung über den Rechtsbestand des Klagepatents kommen wird (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 122, 124- Tintenpatronen).
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14
Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents
Rn. 26 Es entspricht in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (…Schulte/Moufang, Patentgesetz, 9. Auflage, § 21 Rz. 115;… Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 11 Rz. 518 ff.;… Benkard, PatG, 10. Auflage, § 139 Rz. 139) gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. Januar 2014, Az. I-2 U 19/13; Urteil vom 11. November 2010 - I-2 U 152/09; Urteil vom 26. März 2009 - I-2 U 41/08; Urteil vom 11. Mai 2006 - I-2 U 86/05), dass die nachträgliche Vernichtung des Klagepatents in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verletzungsverfahrens rechtfertigt (vgl. auch BGH, GRUR 2012, 753 - Tintenpatrone II). - LG Hamburg, 02.03.2017 - 327 O 143/15
Urteilsverfügung im Patentrechtsstreit: Aufhebungsantrag für eine …
Sowohl eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO als auch eine Restitutionsklage gemäß § 580 Nr. 6 ZPO analog setzen jedoch voraus, dass das der Verurteilung zu Grunde liegende Patent rechtskräftig für nichtig erklärt wurde (zu § 767 ZPO: Horn, GRUR 1969, 169, 174 und Bacher, GRUR 2009, 216, 217; zu § 580 Nr. 6 ZPO analog: BGH GRUR 2012, 753 Rn. 15 - Tintenpatrone III und OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 122, 123).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BSG, 08.10.2009 - B 2 U 152/09 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Stralsund - S 1 U 30/03
- LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 5 U 33/06
- BSG, 08.10.2009 - B 2 U 152/09 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 12.02.2002 - B 11 AL 249/01 B
Begründung des Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren, Verlust des …
Auszug aus BSG, 08.10.2009 - B 2 U 152/09 B
Dagegen ist das Gericht weder verpflichtet noch berechtigt, einem Beteiligten, auch wenn er anwaltlich nicht vertreten ist, mit der Tendenz Hinweise zu geben, dass dieser einen Beweisantrag stellen soll (stRspr; vgl nur BSG vom 12.2.2002 - B 11 AL 249/01 B).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".