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Weitere Entscheidung unten: BSG, 11.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - I-2 U 82/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16919
OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - I-2 U 82/08 (https://dejure.org/2009,16919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2009 - I-2 U 82/08 (https://dejure.org/2009,16919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - I-2 U 82/08 (https://dejure.org/2009,16919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Injektionsvorrichtung mit Dosierungsbegrenzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines Patents für eine Injektionsvorrichtung mit Dosierungsbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 233/07

    Abgrenzung von Abzahlungskauf und Leasing

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Eine solche kann zwar in der Weise bewiesen werden, dass Indizien festgestellt werden, welche den Schluss auf diese Tatsache zulassen (vgl. BGH, NJW 2006, 1808, 1809; NJW 1992, 2489; BGH, v. 30.04.2008 - VIII ZR 233/07).

    Für einen erheblichen Beweisantritt genügt es insoweit aber nicht, einen Zeugenbeweis ohne nähere Darlegung der Umstände lediglich zu einem dahingehenden Parteiwillen zu benennen (BGH, v. 30.04.2008 - VIII ZR 233/07).

    Das wiederum lässt sich nur aus den Umständen herleiten, aus denen sich die Kenntnis über den zu beweisenden Parteiwillen ergeben soll (BGH, v. 30.04.2008 - VIII ZR 233/07, m. w. Nachw.).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Rn. 192 aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Der Patentanmelder ist an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (BGH, GRUR 2002, 511, 512 f. - Kunststoffrohrteil).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Rn. 192 aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Es reicht auch nicht aus, die Gleichwertigkeit isoliert für das abgewandelte Mittel festzustellen; vielmehr muss die angegriffene Ausführungsform in ihrer für die Merkmalverwirklichung relevanten Gesamtheit eine auffindbar gleichwertige Lösung darstellen (BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 78/91

    Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Eine solche kann zwar in der Weise bewiesen werden, dass Indizien festgestellt werden, welche den Schluss auf diese Tatsache zulassen (vgl. BGH, NJW 2006, 1808, 1809; NJW 1992, 2489; BGH, v. 30.04.2008 - VIII ZR 233/07).

    Eine Beweiserhebung darüber, was die Parteien wirklich gewollt haben, setzt deshalb schlüssige Behauptungen voraus, die - ihre Richtigkeit unterstellt - ergeben, dass die Parteien in dem, was sie wollten, übereinstimmten und das einander zu erkennen gegeben haben (BGH, NJW 1992, 2489).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Rn. 192 aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Rn. 192 aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Rn. 192 aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Rn. 192 aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Rn. 192 aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08
    Rn. 192 aa) Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlichen gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).
  • BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03

    Aufnahme eines US Patent Agent in die Patentanwaltskammer

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 100/04

    Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung bei …

  • LG Düsseldorf, 05.08.2008 - 4a O 211/07

    Insulin-Pens

  • LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 308/09

    Familienwohnung Wegeunfall

    Rn. 25 Gegen das Urteil hat die Beklagte Berufung eingelegt (Az. zunächst: L 2 U 82/08) und zur Begründung darauf verwiesen, dass eine umfassende Beweiserhebung insbesondere durch detaillierte Zeugenbefragung nicht erfolgt sei.
  • LG Düsseldorf, 24.03.2011 - 4b O 190/09

    Fleisch-Zerkleinerer

    Unter einer kinematischen Umkehr versteht man die Umkehr der Bewegung infolge des Wechsels des Beobachtungsorts - aus dem ruhenden Glied wird ein feststehendes Glied, aus dem feststehenden Glied wird ein ruhendes Glied (BGH GRUR 1964, 669 - Abtastnadel für eine Steckverbindung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2009, I-2 U 82/08, BeckRS 2010, 22209; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2008, I-2 U 75/06, BeckRS 2010, 21190; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2003, I-2 U 4/01, BeckRS 2008, 02517;… Benkard/Scharen, PatG, 10. Auflage 2006, § 14 Rn 104 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 11.06.2008 - B 2 U 82/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,49949
BSG, 11.06.2008 - B 2 U 82/08 B (https://dejure.org/2008,49949)
BSG, Entscheidung vom 11.06.2008 - B 2 U 82/08 B (https://dejure.org/2008,49949)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - B 2 U 82/08 B (https://dejure.org/2008,49949)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Saarbrücken - S 3 U 4/02
  • LSG Saarland - L 2 U 47/04
  • BSG, 11.06.2008 - B 2 U 82/08 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …

    Auszug aus BSG, 11.06.2008 - B 2 U 82/08 B
    Soweit er rügt, das LSG habe das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - nicht beachtet, in dem die Belastungsdosis nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell modifiziert worden sei, fehlt es bereits an einer Gegenüberstellung divergierender Rechtsaussagen.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags - …

    Auszug aus BSG, 11.06.2008 - B 2 U 82/08 B
    Die zitierte Wendung ist nicht formell, sondern materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
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