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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - I-2 W 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45286
OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - I-2 W 1/15 (https://dejure.org/2015,45286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2015 - I-2 W 1/15 (https://dejure.org/2015,45286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - I-2 W 1/15 (https://dejure.org/2015,45286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485
    Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer Patentverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Anordnungen im selbständigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15
    Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).

    Rn. 3 Die sofortige Beschwerde, mit der sich die Antragstellerin dagegen wendet, dass das Landgericht das Beweissicherungsgutachten nicht in vollem Umfang für sie freigegeben und ihre Anwälte nicht von der ihnen auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, ist gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig (vgl. Senat, Beschl. v. 20. August 2012 - I-2 W 13/12, S. 3 Abs. 1 m.w.N.).

    Das hat der Senat in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 20. August 2012 (I-2 W 13/12, S. 4 und 5) im Einzelnen dargelegt.

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11

    Internet-Videorecorder II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15
    Diesen Anforderungen hat der Schuldner genügt, wenn er darlegt, dass eine - beispielsweise allein dem Geschäftsführer und seinen Mitarbeitern bekannte - Verfahrensweise die Grundlage seines Geschäfts bildet, die Ausgestaltung dieses Verfahrens die Geschäfte der Wettbewerber voneinander unterscheidet und seine Offenlegung daher zur Einbuße eines entscheidenden Wettbewerbsvorteils für den Besichtigungsschuldner führt (BGH GRUR 2013, 618, 619, Rdnr. 18 bis 20 - Internet - Videorecorder II).
  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15
    Als Geheimnis ist dabei jedes betriebsbezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (BGH GRUR 2010, 318, 320 Rdnrn. 17 und 18 - Lichtbogenschnürung).
  • OLG München, 11.03.2011 - 6 W 610/10

    Beweissicherung im urheberrechtlichen Besichtigungsverfahren: Herausgabe des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15
    Rn. 14 Stehen keine Geheimhaltungsbedürfnisse im Raum (weil die angeblichen Betriebsgeheimnisse nur pauschal vorgetragen oder bei näherer Sicht nicht stichhaltig sind) ist das Gutachten an den Antragsteller und Besichtigungsgläubiger auszuhändigen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob die Besichtigung den Schutzrechtsverletzungsvorwurf bestätigt oder sogar widerlegt hat (OLG München, InstGE 13, 298 - ausgelagerter Server).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 2/15

    Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15
    Rn. 52 Zu Recht hat das Landgericht auch den Hilfsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen, das Gutachten aus dem Parallelverfahren zur Besichtigung der Biogasanlage in Z. (I-2 W 2/15; LG Düsseldorf 4c O 108/13) ihren hiesigen patentanwaltlichen und rechtanwaltlichen Vertretern zugänglich zu machen.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2020 - 2 W 10/20

    Eingeschränkte Freigabe eines Beweissicherungsgutachtens eines Sachverständigen …

    Als Geheimnis ist dabei jedes betriebsbezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (…BGH, GRUR 2010, 318 Rn. 17 f. - Lichtbogenschnürung; Senat, Beschl. v. 17.02.2015 - I-2 W 1/15, BeckRS 2016, 3768; Beschl. v. 02.07.2015 - I-2 W 13/15, BeckRS 2016, 1681; Beschl. v. 31.01.2019 - I-2 W 1/19; Beschl. v. 05.08.2019 - I-2 W 7/19; Beschl. v. 25.02.2020, I-2 W 1/20).

    Diesen Anforderungen hat der Besichtigungsschuldner genügt, wenn er darlegt, dass eine - beispielsweise allein dem Geschäftsführer und seinen Mitarbeitern bekannte - Verfahrensweise die Grundlage seines Geschäfts bildet, die Ausgestaltung dieses Verfahrens die Geschäfte der Wettbewerber voneinander unterscheidet und seine Offenlegung daher zur Einbuße eines entscheidenden Wettbewerbsvorteils für den Besichtigungsschuldner führt (BGH, GRUR 2013, 618, 619 - Internet-Videorecorder II; Senat, Beschl. v. 17.02.2015 - I-2 W 1/15; Beschl. v. 02.07.2015 - I-2 W 13/15, BeckRS 2016, 1681; Beschl. v. 25.02.2020 - I-2 W 1/20).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2015 - 2 W 13/15

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen …

    Im Zweifel ist zu Gunsten des Geheimnisschutzes zu entscheiden und von einer Freigabe der betreffenden Ausführungen des Gutachtens abzusehen (…vgl. Zum Ganzen auch: Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Auflage, Rdnrn. 460 ff; Senat, Beschlüsse vom 17. Februar 2015,. I-2 W 1/15 und I-2 W 2/15).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 2 W 26/15

    Anspruch einer Prozesspartei auf Herausgabe eines Beweissicherungsgutachtens im …

    Im Zweifel ist zu Gunsten des Geheimnisschutzes zu entscheiden und von einer Freigabe der betreffenden Ausführungen des Gutachtens abzusehen (…vgl. Zum Ganzen auch: Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Kapitel B, Rdnrn. 119 ff.; Senat, Beschlüsse vom 17. Februar 2015, I-2 W 1/15 und I-2 W 2/15).
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